030508 PUE Anfängerübung zu den Grundlagen des Europarechts (2024W)
zur Vorbereitung auf die FÜM I, Prüfungtermin März 2025
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Do 23.01.2025 00:01 bis Mi 05.02.2025 23:59
- Abmeldung bis Mo 10.02.2025 23:59
Details
max. 80 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 10.02. 10:30 - 13:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 12.02. 10:30 - 13:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 17.02. 10:30 - 13:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 19.02. 10:30 - 13:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 24.02. 10:30 - 13:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Diese Übung dient der Vorbereitung auf den europarechtlichen Teil der FÜM I, insbesondere für den Prüfungstermin März 2025.Block-LV im Februar 2025In der LV werden alle für den europarechtlichen Teil der FÜM1 besonders prüfungsrelevanten Inhalte intensiv erarbeitet und auch anhand von Fällen geübt. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass aufgrund der begrenzten zur Verfügung stehenden Zeit kein Anspruch auf Vollständigkeit des unterrichteten Stoffes bestehen kann und eine über die Übung hinausgehende, eigenständige Prüfungsvorbereitung ebenfalls erforderlich ist.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Art der Leistungskontrolle:
Die Note setzt sich aus einem Abschlusstest (Termin wird in der ersten LV-Einheit bekanntgegeben), einer Hausarbeit sowie der laufenden Mitarbeit in der LV zusammen.
Erlaubte Hilfsmittel während des schriftlichen Tests:
Gesetzestext (zB Kodex Europarecht, LexisNexis; alle sonstigen unkommentierten Gesetzestexte, zB ausgedruckte Fassungen zu EUV, AEUV, Grundrechtecharta oder LexPack FÜM 1).
Hinweis hinsichtlich der Markierung des Gesetzestextes:
Farbliche Hervorhebungen und Artikelverweise sind grundsätzlich zulässig. Markierungen (Anstreichungen, Unterstreichungen, Symbole etc.) sind dann unzulässig, wenn sie offenkundig nur der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Das Einlegen von Post-its ist erlaubt, die Post-its dürfen aber nur mit Verweisen auf die jeweilige Vertragsbestimmung (z.B. Art 263 AEUV) beschriftet sein, nicht jedoch mit Überschriften oder Stichworten (z.B. Nichtigkeitsklage).
Die Note setzt sich aus einem Abschlusstest (Termin wird in der ersten LV-Einheit bekanntgegeben), einer Hausarbeit sowie der laufenden Mitarbeit in der LV zusammen.
Erlaubte Hilfsmittel während des schriftlichen Tests:
Gesetzestext (zB Kodex Europarecht, LexisNexis; alle sonstigen unkommentierten Gesetzestexte, zB ausgedruckte Fassungen zu EUV, AEUV, Grundrechtecharta oder LexPack FÜM 1).
Hinweis hinsichtlich der Markierung des Gesetzestextes:
Farbliche Hervorhebungen und Artikelverweise sind grundsätzlich zulässig. Markierungen (Anstreichungen, Unterstreichungen, Symbole etc.) sind dann unzulässig, wenn sie offenkundig nur der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Das Einlegen von Post-its ist erlaubt, die Post-its dürfen aber nur mit Verweisen auf die jeweilige Vertragsbestimmung (z.B. Art 263 AEUV) beschriftet sein, nicht jedoch mit Überschriften oder Stichworten (z.B. Nichtigkeitsklage).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mindestanforderungen:
- Anwesenheit
- Für den positiven Abschluss der LV sind mindestens 30 der insgesamt 60 erreichbaren Punkte notwendig. Diese sind durch Absolvierung einer Klausur, Verfassen einer kleinen Hausarbeit sowie entsprechende Mitarbeit in den jeweiligen Einheiten zu erreichen.
Detaillierte Angaben zu Bewertung und Notenschlüssel erhalten Sie in der ersten LV-Einheit sowie bereits vor LV-Beginn auf Moodle.
- Anwesenheit
- Für den positiven Abschluss der LV sind mindestens 30 der insgesamt 60 erreichbaren Punkte notwendig. Diese sind durch Absolvierung einer Klausur, Verfassen einer kleinen Hausarbeit sowie entsprechende Mitarbeit in den jeweiligen Einheiten zu erreichen.
Detaillierte Angaben zu Bewertung und Notenschlüssel erhalten Sie in der ersten LV-Einheit sowie bereits vor LV-Beginn auf Moodle.
Prüfungsstoff
Alle prüfungsrelevanten Bereiche des formellen und materiellen Europarechts; Übung auch anhand von Fällen.
Literatur
Empfohlen wird:
- Thomas Jaeger, Einführung in das Europarecht, 4. Aufl., 2023
Außerdem notwendig:
Vertragstexte (AEUV, EUV, Grundrechtecharta) - siehe hierzu oben!
Weiterführende bzw. alternative Literatur (optional):
- Hafner/Kumin/Weiss, Recht der Europäischen Union (2. Aufl.)
- Klamert, EU-Recht (3. Aufl.)
- Borchardt, Die rechtlichen Grundlagen der Europäischen Union (7. Aufl.)
- Thiele, Europarecht (18. Aufl.)
- Berger, Einführung in ausgewählte Kapitel des Europarechts
Zur EuGH-Grundsatzjudikatur:
- Pechstein, Entscheidungen des EuGH (12. Aufl.)
Zur Übung von Fällen:
- Kopetzki/Potocnik-Manzouri/Safron/Tillian/Wieser, Casebook Europarecht
- Thomas Jaeger, Einführung in das Europarecht, 4. Aufl., 2023
Außerdem notwendig:
Vertragstexte (AEUV, EUV, Grundrechtecharta) - siehe hierzu oben!
Weiterführende bzw. alternative Literatur (optional):
- Hafner/Kumin/Weiss, Recht der Europäischen Union (2. Aufl.)
- Klamert, EU-Recht (3. Aufl.)
- Borchardt, Die rechtlichen Grundlagen der Europäischen Union (7. Aufl.)
- Thiele, Europarecht (18. Aufl.)
- Berger, Einführung in ausgewählte Kapitel des Europarechts
Zur EuGH-Grundsatzjudikatur:
- Pechstein, Entscheidungen des EuGH (12. Aufl.)
Zur Übung von Fällen:
- Kopetzki/Potocnik-Manzouri/Safron/Tillian/Wieser, Casebook Europarecht
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Di 11.02.2025 08:25