Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030510 SE Arbeits- und sozialrechtliche Aspekte des Geschlechterverhältnisses (2014S)
(auch für DiplomandInnen und DissertantInnen)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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AUSGEBUCHT !!!
VB: 19.3.2014, 12.30, Institut, Zimmer 001Seminartage:
22. Mai 2014
23. Mai 2014 je von 9.00-17.00 Uhr,
Zi 001, Institut für Arbeits- und SozialrechtDetails siehe die Homepage des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht (www.univie.ac.at/arbeitsrecht).Anrechnungsmöglichkeiten:Anrechenbar für den Master Soziologie als Studienplanpunkt F Sozialstruktur
und soziale Integration oder als SM Wahlmodul.Anrechenbar für die Internationale Entwicklung als freies Wahlfach.Als freies Wahlfach im Rahmen des Studienplans Psychologie anrechenbar.Anrechenbar für das Studium der Kunstgeschichte im Rahmen der Alternativen Erweiterungen.
VB: 19.3.2014, 12.30, Institut, Zimmer 001Seminartage:
22. Mai 2014
23. Mai 2014 je von 9.00-17.00 Uhr,
Zi 001, Institut für Arbeits- und SozialrechtDetails siehe die Homepage des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht (www.univie.ac.at/arbeitsrecht).Anrechnungsmöglichkeiten:Anrechenbar für den Master Soziologie als Studienplanpunkt F Sozialstruktur
und soziale Integration oder als SM Wahlmodul.Anrechenbar für die Internationale Entwicklung als freies Wahlfach.Als freies Wahlfach im Rahmen des Studienplans Psychologie anrechenbar.Anrechenbar für das Studium der Kunstgeschichte im Rahmen der Alternativen Erweiterungen.
Details
max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine
Zur Zeit sind keine Termine bekannt.
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
schriftliche Seminararbeit und mündliches Referat
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Vermittlung vertiefter Kenntnisse des österreichischen Gleichbehandlungsrechts
Prüfungsstoff
Vortrag, Referate der StudierendenDie oben angeführten Themen und Fragestellungen werden anhand von schriftlichen Seminararbeiten und mündlichen Referaten erarbeitet. Im Rahmen der Referate sollen themenspezifische Fragen von den jeweiligen Vortragenden formuliert werden, die im Anschluss in der Gruppe diskutiert werden sollen.Vorbesprechung und Einführung (März):
Im Zuge der Vorbesprechung werden die Studierenden über den Ablauf der Lehrveranstaltung informiert. Die Studierenden erhalten einen kurzen Abriss über die europarechtliche und nationale Entwicklung des Gleichbehandlugnsrechts. Unterlagen und Literaturhinweise werden ausgeteilt bzw sind in der Folge auf der Website des Instituts zum Download verfügbar. Im Anschluss an die Einführung wählen die Studierenden aus einer vorbereiteten Liste das Thema ihrer Seminararbeit bzw ihres Referates aus. Bis zum ersten bzw zweiten Seminartag haben die Studierenden die Seminararbeiten und Referate vorzubereiten.Erster und zweiter Seminartag (zwei aufeinanderfolgende Tage im Mai/Juni):
Die Studierenden tragen nacheinander ihre Referate vor. Im Anschluss an jedes Referat wird genug Zeit für Kommentierung und Diskussion eingeplant. Dabei sollen Fragen diskutiert werden, die von den Studierenden vorbereitet wurden bzw Fragen, die im Laufe des Vortrages aufgekommen sind.
Im Zuge der Vorbesprechung werden die Studierenden über den Ablauf der Lehrveranstaltung informiert. Die Studierenden erhalten einen kurzen Abriss über die europarechtliche und nationale Entwicklung des Gleichbehandlugnsrechts. Unterlagen und Literaturhinweise werden ausgeteilt bzw sind in der Folge auf der Website des Instituts zum Download verfügbar. Im Anschluss an die Einführung wählen die Studierenden aus einer vorbereiteten Liste das Thema ihrer Seminararbeit bzw ihres Referates aus. Bis zum ersten bzw zweiten Seminartag haben die Studierenden die Seminararbeiten und Referate vorzubereiten.Erster und zweiter Seminartag (zwei aufeinanderfolgende Tage im Mai/Juni):
Die Studierenden tragen nacheinander ihre Referate vor. Im Anschluss an jedes Referat wird genug Zeit für Kommentierung und Diskussion eingeplant. Dabei sollen Fragen diskutiert werden, die von den Studierenden vorbereitet wurden bzw Fragen, die im Laufe des Vortrages aufgekommen sind.
Literatur
Rebhahn, GlbG (2006)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 31.08.2018 08:47
Dies ist insoweit auch sinnvoll, da die gesetzlichen Regelungen für alle Diskriminierungsgründe weitgehend ident formuliert sind. In der Lehrveranstaltung werden alle das Arbeitsleben betreffende Themen des Diskriminierungsschutzes besprochen, sowie, in Ergänzung dazu, die entsprechenden Problemlagen im Sozialrecht. Das Sozialversicherungsrecht baut nach wie vor auf einem ehezentrierten, an einer typisch männlichen Erwerbskarriere orientierten Modell auf. Die diesbezüglichen genderspezifischen Fragestellungen beziehen sich ua auf Brüche in den Erwerbskarrieren von Frauen wegen Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen.