030510 PF Pflichtübung Romanistische Fundamente (Sachenrecht) (2015W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Sa 12.09.2015 00:01 bis Mo 28.09.2015 23:59
- Abmeldung bis Di 13.10.2015 23:59
Details
max. 90 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 14.10. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Mittwoch 21.10. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Mittwoch 28.10. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Mittwoch 04.11. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Mittwoch 11.11. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Mittwoch 18.11. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Mittwoch 25.11. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Mittwoch 02.12. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Mittwoch 09.12. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Mittwoch 16.12. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Mittwoch 13.01. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Mittwoch 20.01. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Ausgewählte Institutionen sowie Denk- und Argumentationsfiguren aus dem Römischen Recht, welche die Fundamente für Entwicklungslinien im europäischen Recht im Vermögensprivatrecht (Sachen- und Schuldrecht) bilden.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Für den Erwerb eines positiven Pflichtübungszeugnisses sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
1. Regelmäßige Anwesenheit: Nur im durch ärztliches Attest bestätigten Krankheitsfall gilt eine Abwesenheit als entschuldigt. Ab der dritten unentschuldigten Abwesenheit erfolgt eine negative Beurteilung.
2. Positiver Schnitt aus den beiden Klausuren: Der Notendurchschnitt aus beiden Klausuren muss eindeutig positiv sein, dh ein Genügend und ein Nichtgenügend ergeben noch keine positive schriftliche Gesamtleistung. Konnte bei den ersten beiden Klausuren der erforderliche Notendurchschnitt nicht erreicht werden, wird die Möglichkeit einer Ersatzklausur über den Stoff der gesamten Lehrveranstaltung angeboten, sofern auch die regelmäßige Anwesenheit in der Lehrveranstaltung und die erforderliche mündliche Mitarbeit erfüllt sind. Die Ersatzklausur ersetzt eine versäumte bzw die schlechtere der beiden regulären Klausuren.
3. Mündliche Mitarbeit: Mindestens zwei Mitarbeitsplus sind unbedingt erforderlich, um die Lehrveranstaltung positiv abschließen zu können. Ab vier Mitarbeitsplus wird bei denjenigen, die nach den schriftlichen Leistungen zwischen zwei (positiven) Noten stehen, die bessere Note in das Zeugnis eingetragen. Wer jede Einheit mitarbeitet und acht Mitarbeitsplus erreicht, kann sich um einen ganzen Notengrad verbessern, sofern die schriftliche Leistung positiv ist und die regelmäßige Anwesenheit nachgewiesen wird.
1. Regelmäßige Anwesenheit: Nur im durch ärztliches Attest bestätigten Krankheitsfall gilt eine Abwesenheit als entschuldigt. Ab der dritten unentschuldigten Abwesenheit erfolgt eine negative Beurteilung.
2. Positiver Schnitt aus den beiden Klausuren: Der Notendurchschnitt aus beiden Klausuren muss eindeutig positiv sein, dh ein Genügend und ein Nichtgenügend ergeben noch keine positive schriftliche Gesamtleistung. Konnte bei den ersten beiden Klausuren der erforderliche Notendurchschnitt nicht erreicht werden, wird die Möglichkeit einer Ersatzklausur über den Stoff der gesamten Lehrveranstaltung angeboten, sofern auch die regelmäßige Anwesenheit in der Lehrveranstaltung und die erforderliche mündliche Mitarbeit erfüllt sind. Die Ersatzklausur ersetzt eine versäumte bzw die schlechtere der beiden regulären Klausuren.
3. Mündliche Mitarbeit: Mindestens zwei Mitarbeitsplus sind unbedingt erforderlich, um die Lehrveranstaltung positiv abschließen zu können. Ab vier Mitarbeitsplus wird bei denjenigen, die nach den schriftlichen Leistungen zwischen zwei (positiven) Noten stehen, die bessere Note in das Zeugnis eingetragen. Wer jede Einheit mitarbeitet und acht Mitarbeitsplus erreicht, kann sich um einen ganzen Notengrad verbessern, sofern die schriftliche Leistung positiv ist und die regelmäßige Anwesenheit nachgewiesen wird.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Kenntnis wichtiger dogmatischer Figuren des Vermögensprivatrechts in deren römischrechtlicher Grundlegung (mit Ausblicken auf deren Gestaltungen in den modernen Privatrechten) sowie Beherrschen juristisch-methodischer Fertigkeiten bei der Falllösung.
Prüfungsstoff
Trainieren der Technik juristischer Falllösung, gestaltet als interaktives Arbeiten auf der Basis von römischen Juristentexten, strukturiert in thematischen Einheiten, die von den Studierenden für den jeweiligen Programmabschnitt vorzubereiten sind.
Literatur
Die Pflichtübung dient primär dem Erlernen der Falllösungstechnik anhand der Übungsfälle in BENKE/MEISSEL, Übungsbuch zum römischen Sachenrecht, 10. Aufl. (2012). Zur Vorbereitung auf die Übungsstunden ist es daher notwendig, die jeweiligen Kapitel im genannten Lehrbuch zu erarbeiten.Weiters wird das Studium der Texte in HAUSMANINGER/GAMAUF, Casebook zum römischen Sachenrecht, 11. Aufl. (2012) empfohlen und auf das Studienwörterbuch „Rechtsgeschichte und Römisches Recht“ von OLECHOWSKI/GAMAUF (Hrsg) hingewiesen.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15