030510 SE Arbeits- und sozialrechtliche Aspekte des Geschlechterverhältnisses (2020S)
(auch für DiplomandInnen und DissertantInnen)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 04.02.2020 00:01 bis Di 10.03.2020 23:59
- Abmeldung bis Fr 13.03.2020 23:59
Details
max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine
VB: 13.3.2020, 10:00, Institut, Zimmer 001
weitere Termine:
28. und 29.5.2020, 9:00-17:00, per Fernlehre. Nähere Infos werden noch bekannt gegeben.
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
schriftliche Seminararbeit und mündliche Präsentation
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
schriftliche Seminararbeit (10 Seiten) und mündliche Präsentation
Prüfungsstoff
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Sa 25.04.2020 20:27
Dies ist insoweit auch sinnvoll, da die gesetzlichen Regelungen für alle Diskriminierungsgründe weitgehend ident formuliert sind. In der Lehrveranstaltung werden alle das Arbeitsleben betreffende Themen des Diskriminierungsschutzes besprochen, sowie, in Ergänzung dazu, die entsprechenden Problemlagen im Sozialrecht. Das Sozialversicherungsrecht baut nach wie vor auf einem ehezentrierten, an einer typisch männlichen Erwerbskarriere orientierten Modell auf. Die diesbezüglichen genderspezifischen Fragestellungen beziehen sich ua auf Brüche in den Erwerbskarrieren von Frauen wegen Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen.In der Vorbesprechung werden die Themen vergeben.
Erster und zweiter Seminartag (zwei aufeinanderfolgende Tage im Mai/Juni):
Die Studierenden tragen nacheinander ihre Referate vor. Im Anschluss an jedes Referat wird genug Zeit für Kommentierung und Diskussion eingeplant. Dabei sollen Fragen diskutiert werden, die von den Studierenden vorbereitet wurden bzw Fragen, die im Laufe des Vortrages aufgekommen sind.