Universität Wien

030511 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2020W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Achtung: Wenn diese Lehrveranstaltung bereits positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Erster Klausurtermin: 15.12.2020
Zweiter Klausutermin: 19.01.2021

Bitte beachten Sie, dass Änderungen im Ablauf der Lehrveranstaltungen durch Maßnahmen aufgrund einer sich verändernden Situation in Bezug auf COVID-19 möglich sind. Gegebenenfalls erhalten Sie Informationen hier auf der Institutshomepage und über Mailaussendung an Ihr u:net Account.
Sollte die Präsenzlehre im Laufe des Wintersemesters eingestellt werden müssen, werden die Übungseinheiten zur Übungszeit als Videokonferenzen über moodle (voraussichtlich über collaborate) abgehalten werden.

Dienstag 13.10. 16:00 - 17:00 Hybride Lehre
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 20.10. 16:00 - 17:00 Hybride Lehre
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 27.10. 16:00 - 17:00 Hybride Lehre
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 03.11. 16:00 - 17:00 Hybride Lehre
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 10.11. 16:00 - 17:00 Hybride Lehre
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 17.11. 16:00 - 17:00 Hybride Lehre
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 24.11. 16:00 - 17:00 Hybride Lehre
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 01.12. 16:00 - 17:00 Hybride Lehre
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 15.12. 16:00 - 17:00 Hybride Lehre
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 12.01. 16:00 - 17:00 Hybride Lehre
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 19.01. 16:00 - 17:00 Hybride Lehre
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Anfängerpflichtübung beginnt am Dienstag, den 13. Oktober 2020 und findet wöchentlich statt. Die Übung wird als hybride Lehre abgehalten. Das bedeutet, das jeweils die Hälfte der Teilnehmer*innen im U18 anwesend ist, während die andere Hälfte die Übung von zuhause live per Streaming mitverfolgt. Zum darauf folgendem Termin werden die Gruppen getauscht. Nähere Details dazu folgen.

Die Inhalte der Lehrveranstaltung (AT I und BT I) werden anhand von Übungsfällen erarbeitet. Die Fälle werden jeweils mit ausreichender Vorbereitungszeit auf Moodle gestellt.

Die TeilnehmerInnen bereiten die Übungsfälle eigenständig vor und in weiterer Folge werden die Fälle gemeinsam mündlich besprochen. Nach dem erfolgreichen Absolvieren der LV sollen Studierende über ein vertieftes Verständnis der Grundlagen des Strafrechts verfügen sowie in der Lage sein, Fälle selbständig zu lösen und eine schriftliche Falllösung zu formulieren.

Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen.

Es wird von den TeilnehmerInnen daher selbstständige Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet.
Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit!

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Es gibt zwei schriftliche Klausuren, die online über Moodle abgehalten werden. Die Endnote setzt sich aus der Note der beiden schriftlichen Klausuren zusammen, wobei die Klausuren mit je 50% gewichtet werden.

Erster Termin: 15.12.2020
Zweiter Termin: 19.01.2021

Nicht erbrachte Klausuren werden negativ bewertet, sofern keine rechtzeitige Abmeldung von der Übung erfolgt.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Es besteht Anwesenheitspflicht (auch digital). Die Anwesenheit wird durch eine (digitale) Unterschriftenliste kontrolliert. Zweimaliges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt zu einer negativen Endbeurteilung. Achtung: Unentschuldigtes Fehlen in der ersten Einheit führt zu einer automatischen Abmeldung.

Es werden zwei schriftliche Klausuren angeboten.
Die Nichtteilnahme an einer der beiden Klausuren führt zur negativen Bewertung dieser Klausur.

Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüberhinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind ein unerlaubtes Hilfsmittel, das auch abgenommen werden kann. In diesem Fall wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.

Für den positiven Abschluss der Lehrveranstaltung sind mindestens eine positive Klausur und auch aktive Mitarbeit erforderlich:

Die Endnote entspricht der Klausurnote und verbessert/verschlechtert sich je nach erbrachter mündlicher Mitarbeit:

- bei 0 Mitarbeitsplus ist die Endnote negativ
- bei 1 bis 2 Mitarbeitsplus entspricht die Endnote der Klausurnote
- bei 3 oder mehr Mitarbeitsplus verbessert sich die Klausurnote um einen Grad

Prüfungsstoff

Allgemeiner Teil I und ausgewählte Delikte des BT (insbesondere Delikte gegen Leib und Leben und Vermögensdelikte)

Literatur

Eine Übersicht der Lernbehelfe finden Sie auf der Institutshomepage:

http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/

Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit!

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:12