Universität Wien

030511 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2021W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
GEMISCHT

Achtung: Wenn diese Lehrveranstaltung bereits positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 11.10. 16:00 - 17:00 Hybride Lehre
    Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 18.10. 16:00 - 17:00 Hybride Lehre
    Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 25.10. 16:00 - 17:00 Hybride Lehre
    Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 08.11. 16:00 - 17:00 Hybride Lehre
    Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 15.11. 16:00 - 17:00 Hybride Lehre
    Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 22.11. 16:00 - 17:00 Hybride Lehre
    Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 29.11. 16:00 - 17:00 Hybride Lehre
    Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 06.12. 16:00 - 17:00 Hybride Lehre
    Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 13.12. 18:30 - 20:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 10.01. 16:00 - 17:00 Hybride Lehre
    Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 17.01. 18:30 - 20:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Anfängerpflichtübung beginnt am Montag, den 11. Oktober 2021 und findet wöchentlich statt. Die Übung wird vorläufig als hybride Lehre abgehalten. Das bedeutet, dass jeweils die Hälfte der Teilnehmer*innen im U14 anwesend ist, während die andere Hälfte die Übung von zuhause per Live-Stream mitverfolgt. Zum darauf folgendem Termin werden die Gruppen getauscht. Nähere Details dazu folgen per E-Mail. Sofern es die Änderungen im Hinblick auf die COVID-19 Schutzmaßnahmen zulassen, Sofern sich im Laufe des Semester Änderungen im Hinblick auf die COVID-19 Schutzmaßnahmen ergeben, wird wieder auf eine reine Präsenzlehre umgestellt.

Ziele, Inhalte und Methode: Ziel ist eine Einführung in die juristische Falllösungstechnik, wobei zunächst der Deliktsaufbau und das strafrechtliche Fallprüfungsschema erarbeitet werden. Die Inhalte der Lehrveranstaltung (AT I und BT I) werden anhand von Übungsfällen erarbeitet.

Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird daher von den Teilnehmern eine selbstständige Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet!

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle erfolgt anhand der Klausur sowie begleitender mündlicher Mitarbeit. Die Endnote setzt sich aus der Klausurnote und der Mitarbeitsleistung zusammen.

Klausurtermine:
- Haupttermin: Montag, 13.12.2021, 18:30-19:30 im U10 (Achtung geänderter Ort und geänderte Uhrzeit)
- Ersatztermin: Montag, 17.01.2022, 18:30-19:30 im U10 (Achtung geänderter Ort und geänderte Uhrzeit)

Für den positiven Abschluss der Lehrveranstaltung ist eine positive Klausur sowie zumindest eine Mitarbeitsleistung erforderlich.

Die Klausur am 17.01.2022 ist eine Ersatzklausur, das heißt diese wird nur bewertet, wenn die Klausur am 13.12.2021 nicht mitgeschrieben wurde!

Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüberhinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind ein unerlaubtes Hilfsmittel, das auch abgenommen werden kann. In diesem Fall wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Es besteht Anwesenheitspflicht (auch digital). Zweimaliges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt zu einer negativen Endbeurteilung.

Achtung: Unentschuldigtes Fehlen in der ersten Präsenzeinheit führt zu einer automatischen Abmeldung.

Für den positiven Abschluss der Lehrveranstaltung ist eine positive Klausur sowie aktive Mitarbeit erforderlich. Die Endnote entspricht der Klausurnote und verbessert/verschlechtert sich je nach erbrachter mündlicher Mitarbeit:
- bei 0 Mitarbeitsplus ist die Endnote negativ
- bei 3 oder mehr Mitarbeitsplus verbessert sich die positive Klausurnote einmalig um einen Grad.

Prüfungsstoff

Allgemeiner Teil I und ausgewählte Delikte des BT (insbesondere Delikte gegen Leib und Leben und Vermögensdelikte)

Literatur

Eine Übersicht der Lernbehelfe finden Sie auf der Institutshomepage:

http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/

Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit!

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:12