Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030519 KU Rechtsterminologie lateinischen Ursprungs (2017W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
- Anmeldung von Mo 11.09.2017 00:01 bis Di 26.09.2017 23:00
- Abmeldung bis So 15.10.2017 23:59
Details
max. 150 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Montag
09.10.
16:45 - 18:15
Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
Montag
16.10.
16:45 - 18:15
Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
Montag
23.10.
16:45 - 18:15
Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
Montag
30.10.
16:45 - 18:15
Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
Montag
06.11.
16:45 - 18:15
Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
Montag
13.11.
16:45 - 18:15
Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
Montag
20.11.
16:45 - 18:15
Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
Montag
27.11.
16:45 - 18:15
Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
Montag
04.12.
16:45 - 18:15
Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
Montag
11.12.
16:45 - 18:15
Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
Montag
08.01.
16:45 - 18:15
Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
Montag
15.01.
16:45 - 18:15
Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
Montag
22.01.
16:45 - 18:15
Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Das Ziel des Kurses ist es, Ihnen einen Überblick über die wichtigsten lateinischen Begriffe und Phrasen zu vermitteln, die Bestandteil der juristischen Fachterminologie sind. Die Terminologie wird hierbei in inhaltlichen Themenblöcken bearbeitet, damit Sie die lateinischen Begriffe in einem Bedeutungszusammenhang erlernen und deckt Römisches Recht (Sachen- und Schuldrecht), Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Strafrecht, Völkerrecht, und öffentliches Recht ab. Die didaktische Methode ist eine Mischung aus Vortrag und interaktivem Erlernen, wobei Sie ermutigt werden, sich aktiv zu beteiligen.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Es gibt zwei reguläre schriftliche Klausuren, eine Ersatzklausur und Mitarbeit.
Die Ersatzklausur steht, ungeachtet des Grundes, jedem/r Studierenden zur Verfügung, der/die eine der beiden regulären Klausuren versäumt hat.
Die Ersatzklausur steht, ungeachtet des Grundes, jedem/r Studierenden zur Verfügung, der/die eine der beiden regulären Klausuren versäumt hat.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Sie müssen zwei Klausuren mitschreiben, sonst werden Sie negativ beurteilt (ungeachtet Ihrer Punktezahl).
Sie werden positiv beurteilt, sofern Sie zwei Klausuren mitschreiben und über 50% der Gesamtpunktezahl erreichen.
Sie werden positiv beurteilt, sofern Sie zwei Klausuren mitschreiben und über 50% der Gesamtpunktezahl erreichen.
Prüfungsstoff
Der Prüfungsstoff ergibt sich aus den jeweiligen Themenbereichen, die bis zur Stunde vor der jeweiligen Klausur erlernt wurden.
Literatur
Alle erforderlichen Materialien werden über Moodle zur Verfügung gestellt.
Literaturempfehlung:
- Benke/Meissel, Juristenlatein
- Liebs, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter
Literaturempfehlung:
- Benke/Meissel, Juristenlatein
- Liebs, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:28