Universität Wien

030519 KU Rechtsterminologie lateinischen Ursprungs (2017W)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 150 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 09.10. 16:45 - 18:15 Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
  • Montag 16.10. 16:45 - 18:15 Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
  • Montag 23.10. 16:45 - 18:15 Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
  • Montag 30.10. 16:45 - 18:15 Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
  • Montag 06.11. 16:45 - 18:15 Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
  • Montag 13.11. 16:45 - 18:15 Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
  • Montag 20.11. 16:45 - 18:15 Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
  • Montag 27.11. 16:45 - 18:15 Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
  • Montag 04.12. 16:45 - 18:15 Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
  • Montag 11.12. 16:45 - 18:15 Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
  • Montag 08.01. 16:45 - 18:15 Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
  • Montag 15.01. 16:45 - 18:15 Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
  • Montag 22.01. 16:45 - 18:15 Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Das Ziel des Kurses ist es, Ihnen einen Überblick über die wichtigsten lateinischen Begriffe und Phrasen zu vermitteln, die Bestandteil der juristischen Fachterminologie sind. Die Terminologie wird hierbei in inhaltlichen Themenblöcken bearbeitet, damit Sie die lateinischen Begriffe in einem Bedeutungszusammenhang erlernen und deckt Römisches Recht (Sachen- und Schuldrecht), Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Strafrecht, Völkerrecht, und öffentliches Recht ab. Die didaktische Methode ist eine Mischung aus Vortrag und interaktivem Erlernen, wobei Sie ermutigt werden, sich aktiv zu beteiligen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Es gibt zwei reguläre schriftliche Klausuren, eine Ersatzklausur und Mitarbeit.
Die Ersatzklausur steht, ungeachtet des Grundes, jedem/r Studierenden zur Verfügung, der/die eine der beiden regulären Klausuren versäumt hat.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Sie müssen zwei Klausuren mitschreiben, sonst werden Sie negativ beurteilt (ungeachtet Ihrer Punktezahl).
Sie werden positiv beurteilt, sofern Sie zwei Klausuren mitschreiben und über 50% der Gesamtpunktezahl erreichen.

Prüfungsstoff

Der Prüfungsstoff ergibt sich aus den jeweiligen Themenbereichen, die bis zur Stunde vor der jeweiligen Klausur erlernt wurden.

Literatur

Alle erforderlichen Materialien werden über Moodle zur Verfügung gestellt.
Literaturempfehlung:
- Benke/Meissel, Juristenlatein
- Liebs, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:28