Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030519 KU Rechtsterminologie lateinischen Ursprungs (2021W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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DIGITAL
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 13.09.2021 00:01 bis Mo 27.09.2021 23:59
- Anmeldung von Fr 01.10.2021 00:01 bis Di 05.10.2021 23:59
- Abmeldung bis Do 14.10.2021 23:59
Details
max. 250 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 13.10. 15:00 - 17:00 Digital
- Mittwoch 20.10. 15:00 - 17:00 Digital
- Mittwoch 27.10. 15:00 - 17:00 Digital
- Mittwoch 03.11. 15:00 - 17:00 Digital
- Mittwoch 10.11. 15:00 - 17:00 Digital
- Mittwoch 17.11. 15:00 - 17:00 Digital
- Mittwoch 24.11. 15:00 - 17:00 Digital
- Mittwoch 01.12. 15:00 - 17:00 Digital
- Mittwoch 15.12. 15:00 - 17:00 Digital
- Mittwoch 12.01. 15:00 - 17:00 Digital
- Mittwoch 19.01. 15:00 - 17:00 Digital
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Ziele: Die Lehrveranstaltung vermittelt Wissen über rechtswissenschaftliche Fachtermini, die einen lateinischen Ursprung haben. Dadurch soll das Verständnis für juristische Sprache gefördert werden. Durch die Teilnahme am KU „Rechtsterminologie lateinischen Ursprungs“ lernen Sie Rechtsbegriffe, die im weiteren Studium von Nutzen sind, kennen und verstehen.Inhalte: Behandelt werden die Gebiete Privatrecht, Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Völker- und Europarecht, Strafrecht sowie Prozessrecht. Im Rahmen des Kurses werden juristische Begriffe lateinischen Ursprungs erklärt, sowie auch in ihrem historischen Kontext verortet. Zudem wird in der ersten Einheit ein Überblick über Kasuslehre und Konjugation geboten, um den korrekten Umgang mit lateinischen Termini zu fördern. Dies stellt eine Hilfeleistung zur aktiven und korrekten Verwendung lateinischer Begriffe (insbesondere auch bei Klausuren aus römischem Sachen- und Schuldrecht) dar.Methoden: Dialogische Auseinandersetzung mit Fachtermini lateinischen Ursprungs in Ergänzung zur frontalen Vermittlung von Wissen.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Benotung erfolgt aufgrund von 2 Klausuren sowie Mitarbeit.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Um eine positive Note zu erhalten, sind verpflichtend zwei Klausuren zu schreiben.
Für eine positive Beurteilung ist außerdem erforderlich, dass mindestens 25 der insgesamt erreichbaren 50 Punkte erzielt werden.
Bei den Klausuren sind je 20 Punkte erzielbar; durch Mitarbeit sind maximal 10 Punkte erreichbar.
Eine Ersatzklausur wird in der auf die zweite Klausur folgenden Woche angeboten.
Für eine positive Beurteilung ist außerdem erforderlich, dass mindestens 25 der insgesamt erreichbaren 50 Punkte erzielt werden.
Bei den Klausuren sind je 20 Punkte erzielbar; durch Mitarbeit sind maximal 10 Punkte erreichbar.
Eine Ersatzklausur wird in der auf die zweite Klausur folgenden Woche angeboten.
Prüfungsstoff
Bis zur jeweiligen Klausur erarbeiteter Stoff
Literatur
Benke/Meissel, Juristenlatein, 3. Auflage 2009
Vertiefend: Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 4. Auflage 2020
Vertiefend: Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 4. Auflage 2020
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:12