Universität Wien
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030519 KU Rechtsterminologie lateinischen Ursprungs (2021W)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
DIGITAL

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 250 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 13.10. 15:00 - 17:00 Digital
  • Mittwoch 20.10. 15:00 - 17:00 Digital
  • Mittwoch 27.10. 15:00 - 17:00 Digital
  • Mittwoch 03.11. 15:00 - 17:00 Digital
  • Mittwoch 10.11. 15:00 - 17:00 Digital
  • Mittwoch 17.11. 15:00 - 17:00 Digital
  • Mittwoch 24.11. 15:00 - 17:00 Digital
  • Mittwoch 01.12. 15:00 - 17:00 Digital
  • Mittwoch 15.12. 15:00 - 17:00 Digital
  • Mittwoch 12.01. 15:00 - 17:00 Digital
  • Mittwoch 19.01. 15:00 - 17:00 Digital

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziele: Die Lehrveranstaltung vermittelt Wissen über rechtswissenschaftliche Fachtermini, die einen lateinischen Ursprung haben. Dadurch soll das Verständnis für juristische Sprache gefördert werden. Durch die Teilnahme am KU „Rechtsterminologie lateinischen Ursprungs“ lernen Sie Rechtsbegriffe, die im weiteren Studium von Nutzen sind, kennen und verstehen.

Inhalte: Behandelt werden die Gebiete Privatrecht, Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Völker- und Europarecht, Strafrecht sowie Prozessrecht. Im Rahmen des Kurses werden juristische Begriffe lateinischen Ursprungs erklärt, sowie auch in ihrem historischen Kontext verortet. Zudem wird in der ersten Einheit ein Überblick über Kasuslehre und Konjugation geboten, um den korrekten Umgang mit lateinischen Termini zu fördern. Dies stellt eine Hilfeleistung zur aktiven und korrekten Verwendung lateinischer Begriffe (insbesondere auch bei Klausuren aus römischem Sachen- und Schuldrecht) dar.

Methoden: Dialogische Auseinandersetzung mit Fachtermini lateinischen Ursprungs in Ergänzung zur frontalen Vermittlung von Wissen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Benotung erfolgt aufgrund von 2 Klausuren sowie Mitarbeit.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Um eine positive Note zu erhalten, sind verpflichtend zwei Klausuren zu schreiben.
Für eine positive Beurteilung ist außerdem erforderlich, dass mindestens 25 der insgesamt erreichbaren 50 Punkte erzielt werden.
Bei den Klausuren sind je 20 Punkte erzielbar; durch Mitarbeit sind maximal 10 Punkte erreichbar.
Eine Ersatzklausur wird in der auf die zweite Klausur folgenden Woche angeboten.

Prüfungsstoff

Bis zur jeweiligen Klausur erarbeiteter Stoff

Literatur

Benke/Meissel, Juristenlatein, 3. Auflage 2009
Vertiefend: Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 4. Auflage 2020

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:12