Universität Wien

030519 KU Rechtsterminologie lateinischen Ursprungs (2022W)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 350 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Donnerstag 13.10. 11:45 - 13:45 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 20.10. 11:45 - 13:45 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 27.10. 11:45 - 13:45 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 03.11. 11:45 - 13:45 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 10.11. 11:45 - 13:45 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 17.11. 11:45 - 13:45 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 24.11. 11:45 - 13:45 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 01.12. 11:45 - 13:45 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 15.12. 11:45 - 13:45 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 12.01. 11:45 - 13:45 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 19.01. 11:45 - 13:45 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziele: Die Lehrveranstaltung zielt auf die Vermittlung von Wissen über rechtswissenschaftliche Fachtermini lateinischen Ursprungs ab. Dadurch soll das Verständnis für juristische Sprache gefördert werden. Durch die Teilnahme am KU „Rechtsterminologie lateinischen Ursprungs“ lernen Sie Rechtsbegriffe, die im weiteren Studium von Nutzen sind, kennen und verstehen.

Inhalte: Behandelt werden die Gebiete Privatrecht, Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Völker- und Europarecht, Strafrecht sowie Prozessrecht. Im Rahmen des Kurses werden juristische Begriffe lateinischen Ursprungs erklärt, sowie auch in ihrem historischen Kontext verortet.

Methoden: Auseinandersetzung mit Fachtermini lateinischen Ursprungs im Dialog als Ergänzung zur frontalen Vermittlung von Wissen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Benotung erfolgt aufgrund von 2 Klausuren sowie Mitarbeit.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Für den Erwerb eines positiven Zeugnisses muss zumindest eine der beiden Klausuren absolviert werden.
Für eine positive Beurteilung ist außerdem erforderlich, dass mindestens 25 der insgesamt erreichbaren 50 Punkte erzielt werden.
Bei den Klausuren sind je 20 Punkte erzielbar; durch Mitarbeit sind maximal 10 Punkte erreichbar.
Eine Ersatzklausur wird in der auf die zweite Klausur folgenden Woche abgehalten. Diese dient ausschließlich dazu, dass denjenigen, die aufgrund der regulären Klausuren keine positive Gesamtnote erreichen, die Möglichkeit geboten wird, die Übung durch eine dementsprechende Leistung noch positiv (mit 4 [Genügend]) abzuschließen!

Prüfungsstoff

Bis zur jeweiligen Klausur erarbeiteter Stoff

Literatur

Benke/Meissel, Juristenlatein, 4. Auflage 2021

Vertiefend:
Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 4. Auflage 2020
Benke/Meissel, Übungsbuch zum römischen Sachenrecht, 11. Auflage 2018
Benke/Meissel, Übungsbuch zum römischen Schuldrecht, 9. Auflage 2019
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht, 12. Auflage 2021
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Vertragsrecht, 8. Auflage 2021
Hausmaninger/Selb, Römisches Privatrecht, 9. Auflage 2001
Kaser/Knütel/Lohsse, Römisches Privatrecht, 22. Auflage 2021

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 07.10.2022 19:48