Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030524 SE Aktuelle Forschungen im Bereich des Röm. Rechts u. seiner Fortwirkung in den geltenden Privatrechten (2024W)

auch für Diplomand*innen und Dissertant*innen

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine

Vorbesprechung: Mittwoch, 16. Oktober 2024, 15.00 Uhr Seminarraum Institut für Römisches Recht
Termine (voraussichtlich):
Dienstag, 12. November 2024, 16.00 Uhr
Dienstag, 26. November 2024, 16.00 Uhr
Mittwoch, 8. Jänner 2025, 16.00 Uhr
Mittwoch, 15. Jänner 2025, 15.00 Uhr


Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung


Auch im Römischen Recht und in der Antiken Rechtsgeschichte tun sich immer wieder neue spannende Perspektiven auf! Die Forschung ist international höchst lebendig und widmet sich neu entdeckten Quellen sowie neuen Forschungsmethoden und Sichtweisen der bekannten "klassischen" Texte.
Ziel des Seminars ist es, anhand neuerer Publikationen aus dem Bereich des Römischen Rechts und seiner Fortwirkung in den modernen Privatrechten den neuesten Stand der Forschung gemeinsam zu reflektieren.
Die Teilnehmer:innen können aber auch gerne aus eigenen aktuellen Forschungen berichten.
Von den Studierenden wird erwartet, die wichtigsten Thesen eine wissenschaftliche Arbeit (zB einen Beitrag in der Savigny-Zeitschrift) im Rahmen eines ca 20 minütigen Referats vorzustellen und dazu Stellung zu nehmen.

Einige Themenvorschläge
Alfons Bürge, Die Lohnarbeit in der Antike (2023)
Dario Mantovanis Thesen zur "Fülle an Gesetzen" (legum multitudo) in Rom und seine Skeptiker
Janek Drevikovsky, Nascitur ex contumelia: What did contumelia in the actio iniuriarum really mean?, ZRG RA 2023, 93ff
A.J. Smit, Actio utilis bei der Forderungsverpfändung (pignus nominis): A J. Smits neue Thesen (ZRG RA 2023, 65ff)
Wolfgang Kaiser, Berechtigende Verträge zugunsten Dritter im griechischen Recht? ZRG RA 2023, 193ff
Francesco Castagnino, Il testamentum militis alla luce delle epigrafi funerarie, ZRG RA 2023, 36ff
Johannes Platschek, Die societas Bitnynica in Cic.fam. 13.9, Quaderni Lupiensi di Storia e Diritto 2022, 57-65
Amon Krükel, Zum Irrtum des Erblassers im klassischen römischen Recht, TR 2023, 51-92.
Veronika Klenova, Der Eigentumserwerb durch traditio. Zugleich zur Frage einer putativen iusta causa traditionis und zu Konsequenzen für die Kondiktionenlehre, TR 2023, 11-50
Philipp Schmieder, Der praetor, der iudex und die Solidarobligationen, ZRG RA 2023, 298ff
Mariko Igimi, Pro Calatoria Themide Prozess der Iusta und Lebensbedingungen der Freigelassenen, ZRG RA 2023, 324ff
Ulrike Babusiaux, Bekanntes und Neues zum Vereinsrecht, ZRG RA 2023, 298 ff/Bastian Zahn:: Quod universitati debetur (vgl auch sein Handbuchbeitrag im HPR)
G. Albers Monographie zur Perpetuatio obligationis im Spiegel seiner Rezensenten
R. Brouwers Buch über den Einfluss der griechischen Philosophie auf das römische Recht (Law and Philosophy in the late Roman Republic, Cambridge UP 2021) und die kritische Rezension von R. Fiori
Th. Finkenauer, Der Schutz der Sklavenfamilie im klassischen römischen Recht, RIDA 67/68 (2020/21) 67
J. M. Rainer, Iudicia, Responsa, Rescripta: Zu den Römischen Rechtsquellen, RIDA 66 (2019) 197
M. Sobczyk, Datio ob rem and datio ob causam – the purpose of performance in Roman law, TR 89 (2021) 356
A. Wacke, Zum Eviktionsregress beim Pfandverkauf. Überprüfung der „Interpolationen in den Digesten“ von Otto Gradenwitz, RIDA 67/68 (2020/21) 223
A. Wacke, Quae vivus/viva praestabam. Unterhaltsfortzahlungsvermächtnisse nach Maßgabe lebzeitiger Zuwendungen, IVRA 69 (2021) 391
E. Heukenkamp, Rem de qua controversia est prohibemur in sacrum dedicare. D. 44,6,3: Verbot der Dedikation einer Streitsache vor litis contestatio in ein Heiligtum, TR 89 (2021) 310

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungsbeurteilung erfolgt auf Basis des Referats (20 Minuten + Diskussion) und der Diskussionsbereitschaft im Rahmen der Präsenzeinheiten.
Fakultativ können die Teilnehmer*innen (zusätzlich zur bloßen Seminarteilnahme) auch eine Seminararbeit für Diplomand*innen oder Dissertant*innen abfassen. Bei Interesse wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die Seminarleiter.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Abhaltung des Referats inklusive Handouts oder PowerPointPräsentation und Mitarbeit.

Prüfungsstoff

Bei einem Seminar gibt es keinen Prüfungsstoff, sondern es wird die eigenständige Erarbeitung eines Referates unter Beachtung der Regeln wissenschaftlichen Arbeitens erwartet.

Literatur

Wird in der Vorbesprechung bekanntgegeben.

Viele bereits publizierte Arbeiten können Sie über die UB online einsehen; verschaffen Sie sich bereits vor der Vorbesprechung einen Überblick, damit Sie sehen, was Sie besonders interessiert!

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 23.09.2024 08:25