Universität Wien

030526 KU EU Judicature (2021S)

Die Gerichtsbarkeit der Europäischen Union

4.00 ECTS (3.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
DIGITAL

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Englisch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

ANMELDUNG BIS SPÄTESTENS 4. MÄRZ 2021
ABMELDUNG BIS 8. MÄRZ 2021

BEANTRAGTE BLOCKZEITEN:
MO 8.03. 09:00-13:00
DI 9.03. 09:00-12:30; 14:00-18:30
MI 10.03. 09:00-13:00
DO 11.03. 09:00-12:30; 14:00-18:30
SA 13.03. 09:00-13:00
MO 15.03. 09:00-12:30; 14:00-18:30
DI 16.03. 09:00-12:30; 14:00-18:30
MI 17.03. 09:00-12:30; 14:00-17:00
SA 20.03. 10:00-12:15 (schriftliche Klausurarbeit)

  • Montag 08.03. 09:00 - 13:00 Digital
  • Dienstag 09.03. 09:00 - 12:30 Digital
  • Dienstag 09.03. 14:00 - 16:30 Digital
  • Mittwoch 10.03. 09:00 - 13:00 Digital
  • Donnerstag 11.03. 09:00 - 12:30 Digital
  • Donnerstag 11.03. 14:00 - 18:30 Digital
  • Samstag 13.03. 09:00 - 13:00 Digital
  • Montag 15.03. 09:00 - 12:30 Digital
  • Montag 15.03. 14:00 - 18:30 Digital
  • Dienstag 16.03. 09:00 - 12:30 Digital
  • Dienstag 16.03. 14:00 - 18:30 Digital
  • Mittwoch 17.03. 09:00 - 12:30 Digital
  • Mittwoch 17.03. 14:00 - 18:30 Digital
  • Samstag 20.03. 10:00 - 12:15 Digital

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Gegenstand der Block-LV sind die Rechtsgrundlagen, die Organisation, die Kompetenzen und das Verfahren der Gerichtsorgane der Europäischen Union. Im Zusammenhang damit werden die Funktionsmechanismen, die Auslegungs- und Entscheidungspraxis sowie aktuelle Fragen einer Reform der Unionsgerichtsbarkeit aus der unmittelbaren Sicht und Praxiserfahrung eines Unionsrichters dargestellt.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Eine schriftliche Klausurarbeit am Ende der Lehrveranstaltung sowie kontinuierliche positive mündliche Mitarbeit. Als Hilfsmittel bei der Klausurarbeit dürfen unkommentierte Gesetzesausgaben (ohne Anmerkungen oder Verweise) verwendet werden. Im Fall eines Lock-Down werden anstelle der schriftlichen Klausurarbeit mündliche virtuelle Einzelprüfungen abgehalten werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Es besteht Anwesenheitspflicht, deren Einhaltung laufend überprüft wird. Zweimaliges unentschuldigtes Fernbleiben gilt als Abmeldung von der Lehrveranstaltung. Mindestanforderung für die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung ist die positive Beurteilung der Abschlussprüfung. Kontinuierliche positive mündliche Leistungen verbessern die Endnote.

Prüfungsstoff

Prüfungsstoff ist ausschließlich der tatsächlich während der Lehrveranstaltung vorgetragene Stoff.

Literatur

Nach freier Wahl der Studierenden: Die einschlägigen Abschnitte über die Unionsgerichtsbarkeit und den Rechtsschutz in Lehrbüchern bzw Skripten des Europarechts. Als Anregung können auch die im Moodle angeführten Literaturhinweise dienen (keine Pflichtlektüre).

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:12