Universität Wien

030530 KU Rechtsvergleichung (2020W)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

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Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Donnerstag 08.10. 12:45 - 14:15 Hybride Lehre
    Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Donnerstag 15.10. 12:45 - 14:15 Hybride Lehre
    Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Donnerstag 22.10. 12:45 - 14:15 Hybride Lehre
    Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Donnerstag 29.10. 12:45 - 14:15 Hybride Lehre
    Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Donnerstag 05.11. 12:45 - 14:15 Hybride Lehre
    Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Donnerstag 12.11. 12:45 - 14:15 Hybride Lehre
    Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Donnerstag 19.11. 12:45 - 14:15 Hybride Lehre
    Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Donnerstag 26.11. 12:45 - 14:15 Hybride Lehre
    Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Donnerstag 03.12. 12:45 - 14:15 Hybride Lehre
    Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Donnerstag 10.12. 12:45 - 14:15 Hybride Lehre
    Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Donnerstag 17.12. 12:45 - 14:15 Hybride Lehre
    Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Donnerstag 07.01. 12:45 - 14:15 Hybride Lehre
    Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Donnerstag 14.01. 12:45 - 14:15 Hybride Lehre
    Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Donnerstag 21.01. 12:45 - 14:15 Hybride Lehre
    Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Veranstaltung soll Studierenden einen Einblick in ausländische Rechtsordnungen und juristische Denkweisen vermitteln und sie mit den Methoden der Rechtsvergleichung vertraut machen. Dies ist insbesondere nützlich als Vorbereitung für eine spätere berufliche Tätigkeit in einem internationalen Umfeld sowie als Grundlage für die eigenständige juristische Forschung. Zugleich wird durch die Beschäftigung mit ausländischen Rechtsordnungen das Verständnis für das eigene Rechts geschärft.
Im ersten Teil der Veranstaltung wird ein Überblick über wichtige Rechtsordnungen gegeben, die teilweise prägend für die Rechtsordnungen andere Länder sind (USA, UK, Frankreich, Spanien, Deutschland, Schweiz, China und Japan). Dabei werden auch historische und kulturelle Hintergründe näher beleuchtet. Im zweiten Teil werden einzelne Rechtsprobleme vorwiegend aus dem Bereich des Privatrechts, aber auch aus dem Strafrecht und dem öffentlichen Recht, erörtert und ihre jeweilige Lösung in den verschiedenen Rechtsordnungen gegenübergestellt und miteinander verglichen.

Methode:
Die Veranstaltung ist eine Kombination aus Vorlesung und interaktivem Seminar. Neben der reinen Wissensvermittlung steht die Auseinandersetzung mit den jeweiligen Rechtsordnungen im Vordergrund. In diesem Zusammenhang sollen die Studierenden Vergleiche mit dem eigenen Recht vornehmen. Die Veranstaltung beschränkt sich nicht auf das Studium des positiven Rechts, sondern versucht, dieses in den historischen, sozialen und kulturellen Kontext des jeweiligen Landes einzubetten.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Note setzt sich zu 70% aus einer schriftlichen Prüfungsleistung und zu 30% aus der Mitarbeit während der Veranstaltung zusammen. In der schriftlichen Prüfung sind keine Hilfsmittel erlaubt

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Studierenden müssen nachweisen, dass sie mit den Grundgedanken und Grundprinzipien der ausländischen Rechtsordnungen vertraut sind. Dies schließt die Kenntnis bestimmter die jeweilige Rechtsordnung prägenden Rechtsinstitutionen, -konzepte und -begriffe ein. Einzelne Rechtsvorschriften müssen nur ausnahmsweise bekannt sein. Daneben müssen die Studierende ihre Kenntnisse der rechtsvergleichenden Methode anwenden können.
Alle Themen der Vorlesung sind potentieller Prüfungsgegenstand, aber nur diese.

Beurteilungsmaßstab:
Die Notenvergabe beruht auf der Richtigkeit, Vollständigkeit und dem Präzisionsgrad der Antworten.

Prüfungsstoff

Alle Themen der Vorlesung sind potentieller Prüfungsgegenstand, aber nur diese.

Literatur

Konrad Zweigert/Hein Kötz, Einführung in die Rechtsvergleichung, 3. Aufl., Tübingen 1996
Uwe Kischel, Rechtsvergleichung, München 2015
Harald Koch/Ulrich Magnus/Peter Winkler von Mohrenfels, IPR und Rechtsvergleichung, 4. Aufl., München 2010
Peter de Cruz, Comparative Law in a Changing World, 3. Aufl., London 2007
Jaakko Husa, A New Introduction to Comparative Law, 2015
Matthias Siems, Comparative Law, Cambridge 2014
Gilles Cuniberti, Grands systèmes de droit contemporains, 3. Aufl., Paris 2015
Raymond Legeais, Grands systèmes de droit contemporains, 3. Aufl., Paris 2016

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:12