030540 KU Introduction to Legal English for Erasmus Students: English Language in European & International Law (2023W)
gilt als C1 Sprachnachweis - für Erasmus Outgoing-Studierende
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 06.10.2023 00:01 bis Mo 29.01.2024 23:59
- Abmeldung bis Mo 05.02.2024 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Englisch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Bitte beachten Sie, dass die Anwesenheit in der ersten Einheit für die Anmeldung zu diesem Kurs verpflichtend ist. Auch sonst gilt Anwesenheitspflicht, die nur in Ausnahmefälle entschuldigt werden kann.
- Montag 05.02. 10:00 - 13:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 06.02. 10:00 - 13:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 07.02. 10:00 - 13:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 08.02. 10:00 - 13:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Dieser Kurs dient zur Überprüfung Ihrer Fremdsprachenkenntnisse (Englisch) und zur sprachlichen Vorbereitung Ihres ERASMUS Aufenthaltes (Outgoing). Es soll ein Einblick in eine Vielzahl von völker- und europarechtlichen Themen gegeben werden, wobei der Schwerpunkt auf das Beherrschen der englischen Fachsprache liegt.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle erfolgt auf Grund von Aufgaben, die das Sprechen (Kurzreferat), Lesen, Hören und Schreiben (kurzes Essay im Abschlusstest) prüfen. Die Leistungen werden durch verschiedene Aufgabe, wie Kurzreferate sowie einem schriftlichem Abschlusstest abgefragt. Wörterbücher wie Gesetzestexte sind erlaubt.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Anwesenheit ist in der Vorbesprechung ist verpflichtend.
Eine positive Absolvierung des Abschlusstests, Mitarbeit sowie die positive Beurteilung einer weiteren Leistung (Kurzreferat) sind notwendig.
Eine positive Absolvierung des Abschlusstests, Mitarbeit sowie die positive Beurteilung einer weiteren Leistung (Kurzreferat) sind notwendig.
Prüfungsstoff
Das Beherrschen der englischen Sprache (in den Disziplinen Hören, Sprechen, Lesen, Schreiben) zu rechtlichen Themen im Kontext von Grundlagen des Völker- und Europarechts.
Literatur
Ausgewählte Literatur wird zur Verfügung gestellt.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Di 30.01.2024 11:25