Universität Wien

030544 PF Pflichtübung aus Europarecht (2016W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 12.10. 17:00 - 19:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 19.10. 17:00 - 19:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 02.11. 17:00 - 19:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 09.11. 17:00 - 19:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 16.11. 17:00 - 19:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 23.11. 17:00 - 19:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 30.11. 17:00 - 19:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 07.12. 17:00 - 19:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 14.12. 17:30 - 19:30 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 11.01. 17:00 - 19:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 18.01. 17:00 - 19:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

In der Lehrveranstaltung sollen wesentliche Bereiche und Fragestellungen des Europarechts anhand von Fällen erarbeitet werden. Ziel ist das Erlernen des selbständigen Erarbeitens von Falllösungen sowie das Wiederholen und Vertiefen aller wesentlichen - insbesondere auch aller in hohem Maße prüfungsrelevanten - Bereiche des institutionellen sowie des materiellen Europarechts unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH.
Die im Vorfeld ausgeteilten bzw. auf moodle zu findenden Fälle sind stets für die jeweils nächste Stunde vorzubereiten. Alle in der Lehrveranstaltung zu bearbeitenden Fälle basieren auf wesentlichen Grundsatzjudikaten des EuGH.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Art der Leistungskontrolle: schriftliche Klausur, mündliche Mitarbeit, Online-Test auf moodle.
Erlaubte Hilfsmittel: unkommentierte Vertragstexte.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Mindestanforderung für den Zeugniserwerb ist die positive Beurteilung einer der beiden Klausuren sowie die Erarbeitung von mindestens zwei Mitarbeitsplus im Laufe des Semesters. Darüber hinaus besteht Anwesenheitspflicht (einmaliges unentschuldigtes Fehlen ist gestattet). Durch Erbringung von mehr mündlicher Leistung bzw. durch positive Absolvierung des Online-Tests ist eine Verbesserung der Gesamtnote möglich; hierzu sind mindestens 5 Mitarbeitsplus nötig. Genaueres zum Beurteilungsmaßstab findet sich auch auf dem Infoblatt, das in der ersten Einheit ausgeteilt wird sowie auf moodle einsehbar ist.

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16