030546 UE Klausurenkurs aus Privatrecht (2017W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Do 21.12.2017 00:01 bis Do 04.01.2018 23:49
- Abmeldung bis Do 11.01.2018 23:49
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Für den Prüfungstermin Jänner 2018. Fortgeschrittene Kenntnisse im bürgerlichen Recht erforderlich.
- Donnerstag 11.01. 13:00 - 15:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 (Vorbesprechung)
- Freitag 12.01. 09:00 - 12:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Donnerstag 18.01. 13:00 - 15:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 19.01. 09:00 - 12:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Dienstag 23.01. 11:00 - 13:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Anhand von zwei Klausuren auf Diplomprüfungsniveau sollen die Studenten auf den zivilrechtlichen Teil der FÜM II vorbereitet werden. Die Klausuren werden in einer diplomprüfungsähnlichen Situation geschrieben. Die Saalaufsicht, Mitarbeiter des Instituts für Zivilrecht, erteilt ausschließlich Auskünfte zum Sachverhalt. Es dürfen nur solche Hilfsmittel verwendet werden, die auch bei der Diplomprüfung zugelassen sind. In den Klausurbesprechungen wird das selbstständige Erarbeiten von Falllösungen im Bereich des Bürgerlichen Rechts anhand der gesetzlichen Vorgaben, der von der Lehre vorgeschlagenen Lösungsansätze und der Judikatur wiederholt.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Schriftliche Klausur und Mitarbeit.
Siehe zu den Hilfsmitteln:
https://zivilrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_zivilrecht/Pruefungen/Gesetzesausgaben_bei_der_FUEM_II.pdf
Siehe zu den Hilfsmitteln:
https://zivilrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_zivilrecht/Pruefungen/Gesetzesausgaben_bei_der_FUEM_II.pdf
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Schriftliche Klausur und Mitarbeit. Durch Mitarbeit in hinreichendem Ausmaß (mind 1 Plus) kann die Klausurnote um einen Grad verbessert werden. Dies gilt auch im Falle einer negativen Klausur.
Prüfungsstoff
Orientiert sich an der FÜM II.
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16