Universität Wien

030547 KU Einführung in die französische Rechtssprache für Erasmus-Outgoings (2018W)

Gilt als C1 Sprachnachweis - für Erasmus Studierende

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Französisch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Freitag 14.12. 17:00 - 19:00 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG (Vorbesprechung)
Freitag 01.02. 09:00 - 11:00 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
Montag 04.02. 09:00 - 11:00 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
Dienstag 05.02. 09:00 - 11:00 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
Mittwoch 06.02. 09:00 - 11:00 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
Freitag 08.02. 09:00 - 11:00 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
Montag 11.02. 09:00 - 11:00 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Der Kurs dient der sprachlichen Vorbereitung des ERASMUS Aufenthaltes für Outgoing Studierende und gilt als C1 Sprachnachweis. Ziel des Kurses ist die Vermittlung eines Überblicks über wichtige juristische Termini des Völker- und Europarechts in französischer Sprache. Es soll ein Einblick in völker- und europarechtliche Themen gegeben werden, wobei der Schwerpunkt auf der Beherrschung der französischen juristischen Fachsprache liegt. Dazu werden wichtige Konzepte, Funktionsweisen und Organe des Völker- und Europarechts von den Studierenden durch das Verfassen einer schriftlichen Arbeit sowie mittels Referaten erarbeitet.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle erfolgt auf Basis einer schriftlichen Arbeit und der mündlichen Präsentation dieser Arbeit.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Für den Erwerb eines positiven Lehrveranstaltungszeugnisses sind regelmäßige Anwesenheit und die positive Absolvierung der Präsentation und der schriftlichen Arbeit notwendig.
Angemeldete Studierende, die in der Vorbesprechung ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erscheinen, werden von der Lehrveranstaltung abgemeldet.

Prüfungsstoff

Völker- und europarechtliche Themen werden von den Studierenden durch das Verfassen einer schriftlichen Arbeit sowie mittels Referaten in französischer Sprache erarbeitet.

Literatur

Wird in der Vorbesprechung bekannt gegeben.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 06.05.2022 00:15