Universität Wien

030549 SE Kaufpreiszahlung und Eigentumserwerb im römischen Recht und antiken Rechtskulturen (2022S)

Seminar für Diplomand*innen und Dissertant*innen

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 17 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 23.03. 13:00 - 14:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG (Vorbesprechung)
  • Mittwoch 18.05. 13:00 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 25.05. 13:00 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 01.06. 13:00 - 16:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 08.06. 12:30 - 15:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Im klassischen römischen Recht ist die Zahlung des Kaufpreises weder konstitutives Element für den Abschluss eines Kaufvertrages, noch Voraussetzung für den darauf beruhenden Eigentumserwerb des Käufers. Aussagen wie „die Ware gehört Dir noch nicht, weil Du ja noch nicht bezahlt hast“ sind – so wie nach geltendem österreichischen Zivilrecht – also prinzipiell als juristisch falsch zu werten.
Allerdings kann mittels lex commissoria die Zahlung des Kaufpreises zur Bedingung erhoben werden, welche Auswirkungen für den Eigentumserwerb zeitigt. Darüber hinaus haben die Juristen, aber auch die Vertragspraxis, Modelle entwickelt, welche die Rechtswirkungen des modernen Eigentumsvorbehalts, den das klassische römische Recht nicht gekannt hat, zeitigen sollen.
Im frühen römischen Recht jedoch lassen altzivile Institute wie die Manzipation auf eine ursprünglich stärkere Verzahnung von Eigentumserwerb und Kaufpreiszahlung schließen. Dies stellt das altrömische Recht auf eine Stufe mit anderen antiken Rechtskulturen: So ist es für das Recht Athens anzunehmen, welches – ähnlich dem ägyptischen Recht – den Erwerb eines Rechtes an den Erhalt der vertraglich zugesicherten Gegenleistung geknüpft haben könnte. Auch die in den gräko-ägyptischen und römischen Papyri greifbare Vertragspraxis lässt erkennen, dass aufgrund dieses „Prinzips der notwendigen Entgeltlichkeit“ Strategien zu dessen Umgehung geschaffen wurden, um mittels „fiktiver Darlehen“ gestundete Kaufpreiszahlungen als Kredite auszuweisen. Ein rätselhafter Digestentext, der eben dies postuliert und damit dem Modell des derivativen Eigentumserwerbs nach klassisch-römischem Recht zu widersprechen scheint, könnte eben diesen Gedanken wieder aufgreifen.
Im Seminar soll diesen Fragestellungen nachgegangen werden, welche sich unter dem Schlagwort „Kaufpreiszahlung und Eigentumserwerb“ zusammenfassen lassen und zB. Themen wie den Eigentumsvorbehalt sowie verwandte Modelle, die lex commissoria, die Manzipation, die notwendige Entgeltlichkeit und fiktive Darlehen umfasst. Auch Fragen der Rechtsmangelgewährleistung sollen behandelt werden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Für den Erwerb eines Zeugnisses ist ein Referat (ca. 30 Minuten) zu halten und anschließend eine Diskussion darüber zu führen; für das Diplomandenseminar ist ferner eine schriftliche Arbeit zu dem Referat zu verfassen. Details dazu werden in der ersten Einheit bekanntgegeben werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Neben der eigenen Präsentation wird eine regelmäßige Anwesenheit an den Sitzungen verlangt; Beteiligung an der Diskussion wird ebenfalls erwartet.

Prüfungsstoff

Grundlage der Beurteilung ist die (mündliche und schriftliche) Präsentation des gewählten Themas.

Literatur

Wird themenspezifisch ausgegeben werden. Von den Studierenden wird ferner erwartet, eigenständig Literatur-Recherche zu betreiben.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Sa 05.02.2022 19:27