030549 SE Kaufpreiszahlung und Eigentumserwerb im römischen Recht und antiken Rechtskulturen (2022S)
Seminar für Diplomand*innen und Dissertant*innen
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 07.02.2022 00:01 bis Mo 21.02.2022 23:59
- Abmeldung bis Mi 23.03.2022 23:59
Details
max. 17 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 23.03. 13:00 - 14:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG (Vorbesprechung)
- Mittwoch 18.05. 13:00 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Mittwoch 25.05. 13:00 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Mittwoch 01.06. 13:00 - 16:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Mittwoch 08.06. 12:30 - 15:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Für den Erwerb eines Zeugnisses ist ein Referat (ca. 30 Minuten) zu halten und anschließend eine Diskussion darüber zu führen; für das Diplomandenseminar ist ferner eine schriftliche Arbeit zu dem Referat zu verfassen. Details dazu werden in der ersten Einheit bekanntgegeben werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Neben der eigenen Präsentation wird eine regelmäßige Anwesenheit an den Sitzungen verlangt; Beteiligung an der Diskussion wird ebenfalls erwartet.
Prüfungsstoff
Grundlage der Beurteilung ist die (mündliche und schriftliche) Präsentation des gewählten Themas.
Literatur
Wird themenspezifisch ausgegeben werden. Von den Studierenden wird ferner erwartet, eigenständig Literatur-Recherche zu betreiben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Sa 05.02.2022 19:27
Allerdings kann mittels lex commissoria die Zahlung des Kaufpreises zur Bedingung erhoben werden, welche Auswirkungen für den Eigentumserwerb zeitigt. Darüber hinaus haben die Juristen, aber auch die Vertragspraxis, Modelle entwickelt, welche die Rechtswirkungen des modernen Eigentumsvorbehalts, den das klassische römische Recht nicht gekannt hat, zeitigen sollen.
Im frühen römischen Recht jedoch lassen altzivile Institute wie die Manzipation auf eine ursprünglich stärkere Verzahnung von Eigentumserwerb und Kaufpreiszahlung schließen. Dies stellt das altrömische Recht auf eine Stufe mit anderen antiken Rechtskulturen: So ist es für das Recht Athens anzunehmen, welches – ähnlich dem ägyptischen Recht – den Erwerb eines Rechtes an den Erhalt der vertraglich zugesicherten Gegenleistung geknüpft haben könnte. Auch die in den gräko-ägyptischen und römischen Papyri greifbare Vertragspraxis lässt erkennen, dass aufgrund dieses „Prinzips der notwendigen Entgeltlichkeit“ Strategien zu dessen Umgehung geschaffen wurden, um mittels „fiktiver Darlehen“ gestundete Kaufpreiszahlungen als Kredite auszuweisen. Ein rätselhafter Digestentext, der eben dies postuliert und damit dem Modell des derivativen Eigentumserwerbs nach klassisch-römischem Recht zu widersprechen scheint, könnte eben diesen Gedanken wieder aufgreifen.
Im Seminar soll diesen Fragestellungen nachgegangen werden, welche sich unter dem Schlagwort „Kaufpreiszahlung und Eigentumserwerb“ zusammenfassen lassen und zB. Themen wie den Eigentumsvorbehalt sowie verwandte Modelle, die lex commissoria, die Manzipation, die notwendige Entgeltlichkeit und fiktive Darlehen umfasst. Auch Fragen der Rechtsmangelgewährleistung sollen behandelt werden.