Universität Wien

030549 SE Kreditgeschäfte und Bankenrecht in Rom und Athen (2024W)

Akteure, Konstruktionen und ihr rechtshistorischer Kontext

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

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Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Vorbesprechung im Seminarraum des Instituts für Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte am 23. Oktober um 11:00.

Das Seminar wird geblockt im Jänner abgehalten werden. Die genauen weiteren Termine werden noch bekannt gegeben.

  • Mittwoch 23.10. 11:00 - 13:00 Ort in u:find Details (Vorbesprechung)

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Das römische Recht kennt unterschiedliche Formen des Darlehens: Neben altrömische, formgebundene Haftungsgeschäfte wie das nexum oder verzinste Darlehen, welche mittels Verbalkontrakt (sponsio – stipulatio) begründet werden konnten, tritt das zinslose Darlehen (mutuum). Dennoch ist auch die Erteilung von solchen Freundschaftsdarlehen nicht bloß von altruistischen Gedanken getragen: Die „Gegenleistung“ des Darlehensnehmers konnte in einer Erwartungshaltung des Darlehensgebers bestehen, künftig seinerseits auf Hilfestellung des Darlehensnehmers zurückgreifen zu können. Eine Besonderheit stellt schließlich das so genannte depositum iregulare dar, welches Elemente der Verwahrung und des Kredits miteinander verbindet.

Kreditbeschaffung konnte auf direktem Weg erfolgen: Ein Darlehensnehmer nimmt beim Darlehensgeber einen Kredit auf und vereinbart Laufzeit und (oft gesondert) die Höhe der Zinsen. Das Zusammenspiel von mutuum und stipulatio kann hier ebenso untersucht werden wie die für die Rückzahlung von Darlehen bestellten Sicherheiten. Die einschlägigen Quellen – seien es Texte aus den Digesten oder dokumentarische Rechtsquellen wie die Wachstäfelchen aus dem Archiv der Sulpizier (Sulpicii), einem Bankhaus aus Puteoli in der Nähe von Pompeji aus dem 1. Jh. n. Chr. – lassen aber auch komplexere Konstruktionen erkennen, welche Dritte einbeziehen: Zu denken ist hier nur an das Kreditmandat, die Zahlungsanweisung, das Vereinbarungsdarlehen oder den contractus mohatrae.

Im Mittelpunkt des Seminars soll, wie der Titel es anzeigt, zu einen die Konstruktion und dogmatischer Analyse solcher Kreditgeschäfte stehen. Da viele römische Modelle sich auch im Recht des klassischen Athen nachweisen lassen, ist es auch angedacht, Vergleichstexte aus dem attischen Recht, etwa den Prozessreden des 4. Jh. v. Chr. (etwa des Demosthenes) heranzuziehen: Hier sind es neben den Bankgeschäften vor allem private Kreditgeber, welche so genannte Seedarlehen vergeben und damit eine frühe Form von Versicherungsgeschäften abschließen. Und nicht zuletzt verfügt ja auch das depositum irregulare über eine Parallele im hellenistischen Bankenrecht, welche vielleicht sogar Vorbild für die offene Verwahrung des römischen Rechts gewesen ist.

Neben der dogmatischen Analyse der Geldgeschäfte sollen aber auch sozialhistorische und biographische Fragestellungen behandelt werden, welche sich auf die Akteure des Bankenrechts beziehen: Über einige Bankiers wie den ehemaligen Sklaven und später reichen Pasion von Athen und seinen Sohn Apollodoros sind wir sehr gut unterrichtet. Auch das Bankhaus der Sulpicii könnte vorgestellt werden. Schließlich könnte auch die Bedeutung des Kreditwesens in Zusammenhang mit politischen Karrieren der römischen Republik näher beleuchtet werden.

Als Themengruppen lassen sich überblicksartig identifizieren:

Kreditgeschäfte des römischen Rechts (Geschäftsformen; Anweisungsdarlehen, Vereinbarungsdarlehen, contractus mohatrae, Verwahrung von Geld, depositum irregulare, Kreditmandat, mutuum und stipulatio, nexum)

Kreditgeschäfte des griechischen Rechts (Bankanweisung anhand ausgewählter Beispiele; Seedarlehen)

Akteure des Bankwesens (Pasion von Athen, Apollodoros von Athen, Bankiers und Geldwechsler in Rom [allgemein], die Familie der Sulpicii)

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Für den Erwerb eines Zeugnisses ist ein Referat (ca. 20-30 Minuten) zu halten und anschließend eine Diskussion darüber zu führen; für das Diplomandenseminar ist ferner eine schriftliche Arbeit zu dem Referat zu verfassen. Details dazu werden in der ersten Einheit bekanntgegeben werden.

Wichtig ist mir die Diskussion der einzelnen Beiträge und vor allem die Diskussion der Studierenden miteinander - im angestrebten Idealfall muss ich als LV-Leiter nur mehr moderieren. Die Referate dienen dabei als Impuls.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Neben der eigenen Präsentation wird eine regelmäßige Anwesenheit an den Sitzungen sowie rege Beteiligung an der Diskussion verlangt.

Wer trotz Anmeldung unbegründet nicht im Seminar erscheint, muss mit einer negativen Beurteilung rechnen.

Prüfungsstoff

Grundlage der Beurteilung ist die Präsentation des gewählten Themas. Im Mittelpunkt der Referate soll die Analyse juristischer Texte stehen.

Literatur

Wird themenspezifisch ausgegeben werden. Auch die Quellentexte werden in Übersetzung zur Verfügung gestellt. Von den Studierenden wird ferner erwartet, eigenständig Literatur-Recherche zu betreiben.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 26.09.2024 11:25