Universität Wien
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030549 SE Römisches Pfandrecht. Ausgewählte Fragestellungen zu pignus und Hypothek (2025S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Mi 26.03. 10:00-12:00 Ort in u:find Details

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Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Vorbesprechung: Mittwoch, 26. März 2025, 10.00-12.00 Uhr, Seminarraum des Instituts für Römisches Recht

Weitere Termine werden noch bekannt gegeben.


Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Das römische Pfandrecht bildet ein zentrales Thema im Rahmen der Grundlagenausbildung zum römischen Sachenrecht Im Seminar bietet sich die Möglichkeit, darauf aufbauend ausgewählte Fragestellungen zu diesem wichtigen dinglichen Sicherungsrecht, die im Übungsbetrieb nicht behandelt werden können, zu vertiefen und näher zu diskutieren. Die im Seminar angebotenen Themen nehmen das Pfandrecht aus unterschiedlichen Blickwinkeln näher in Augenschein:
So soll, einer historischen Perspektive folgend, ein Themenblock der Frage gewidmet sein, wie sich das Pfandrecht und seine Durchsetzbarkeit entwickelt haben. Die vindicatio pignoris ist eine jüngere Klage als etwa die Eigentumsherausgabeklage (rei vindicatio). Ihr eigentlicher Name actio Serviana weist vielleicht auf eine Urheberschaft des berühmten Juristen Servius Sulpicius Rufusaus der späten Republik hin, welcher die dingliche Pfandrechtsklage ursprünglich wohl nur für das Vermieterpfand an vom Mieter eingebrachten Sachen konzipiert hat. Darüber hinaus kann der Frage nachgegangen werden, inwiefern das altrömische Pfandrecht dem Faustpfandprinzip verpflichtet gewesen sein könnte, wohingegen das klassische römische Recht bekanntermaßen auf die Übergabe der Pfandsache als konstitutives Element für das Pfandrecht verzichtet hat.
Daran anknüpfend kann die aktionenrechtliche Perspektive eingenommen und die Klageformel näher analysiert werden: Beispielhaft benennt der das Klagebegehren des Pfandgläubigers abbildende Teil der Klageformel, die intentio, die Tatbestandsvoraussetzungen des dinglichen Pfandrechts. Dies spiegelt sich gleichsam in der Formel der Klage aus dem Pfandrealvertrag (actio pigneraticia in personam directa), die ebenfalls näher analysiert werden kann. Die actio Serviana ist auch Gegenstand von Kommentarliteratur, etwas einer Monographie des berühmten Juristen Gaius, der sich, wie einigen Fragmenten aus den Digesten zu entnehmen ist, lemmatisch mit den einzelnen Bestandteilen der actio Serviana auseinandersetzt und sie zum Ausgangspunkt nimmt, um Entscheidungen zu referieren oder Fälle zu bilden.
Das klassische römische Pfandrecht kennt die Mehrfachverpfändung. Doch dem geht eine Entwicklung voraus, die sich in vielen Quellen auch des klassischen Rechts noch ablesen lässt: So folgt erst im 2. Jh. n. Chr. der Übergang von der bedingten Verpfändung an mehrere Gläubiger hin zu der Mehrfachverpfändung. Einer dogmatischen Perspektive verpflichtet sollen auch Themen angeboten werden, welche im Format einer klassischen Exegese von Fragmenten aus den Werken des Corpus Iuris Civilis behandelt werden können. Auch andere Probleme, zB. die Frage des Verkaufs der Pfandsache und der Position ihres Erwerbers, oder die Konvaleszenz des Pfandrechts, lohnen einer näheren Betrachtung.
Für die Entstehung des römischen Pfandrechts könnte auch das griechische Pfandrecht Pate gestanden sein, was sich schon aus der römischrechtlichen Terminologie, etwa den Begriffen Hypothek oder Hyperocha erkennen lässt. Einer rechtsvergleichenden Perspektive folgend, sollen daher auch Themen aus dem gut dokumentierten Pfandrecht des klassischen Athen vergeben werden: Neben Gerichtsreden sind hier vor allem die zahlreichen und gut aufbereiteten Horoi (wörtlich „Grenzmarken“) zu nennen, Inschriften, welche die Verpfändung einer Liegenschaft ausweisen und Einblick in die griechische Rechtspraxis gewähren. Daran anknüpfend könnten sich Ähnlichkeiten, aber auch Unterschiede in der Konzeption im römischen und im griechischen Pfandrecht beleuchten lassen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Für den Erwerb eines Zeugnisses ist ein Referat (ca. 20-30 Minuten) zu halten und anschließend eine Diskussion darüber zu führen; für das Diplomandenseminar ist ferner eine schriftliche Arbeit zu dem Referat zu verfassen. Details dazu werden in der ersten Einheit bekanntgegeben werden.

Wichtig ist mir die Diskussion der einzelnen Beiträge und vor allem die Diskussion der Studierenden miteinander - im angestrebten Idealfall muss ich als LV-Leiter nur mehr moderieren. Die Referate dienen dabei als Impuls.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Neben der eigenen Präsentation wird eine regelmäßige Anwesenheit an den Sitzungen sowie rege Beteiligung an der Diskussion verlangt.

Wer trotz Anmeldung unbegründet nicht im Seminar erscheint, muss mit einer negativen Beurteilung rechnen.

Prüfungsstoff

Grundlage der Beurteilung ist die Präsentation des gewählten Themas. Im Mittelpunkt der Referate soll die Analyse juristischer Texte stehen.

Literatur

Wird themenspezifisch ausgegeben werden. Auch die Quellentexte werden in Übersetzung zur Verfügung gestellt. Von den Studierenden wird ferner erwartet, eigenständig Literatur-Recherche zu betreiben.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 14.02.2025 10:45