030553 KU Änderungsbedarf in der Strafverfolgungs- und Strafverfahrenspraxis in Österreich? (2020W)
gilt als LV für das Spezialisierungs-EC Strafrecht
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Die Plätze werden zunächst verlost. Sollte dann jemand nicht zur ersten Einheit kommen oder sonst ausfallen, erfolgt das Nachrücken in der Reihenfolge der ab 05.10.2020 bei katharina.beclin@univie.ac.at eingelangten E-Mails mit der Bitte um Aufnahme. (Zuletzt konnten alle Interessent*innen aufgenommen werden!)
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 01.09.2020 00:01 bis So 04.10.2020 23:59
- Abmeldung bis Mo 12.10.2020 23:59
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine
erstmals am 12.10.2020 von 15:00-16:30 Uhr, Seminarraum des Instituts, Schenkenstraße 4, 2. Stock
weitere Termine: jeweils von 15:00-16:30 Uhr, Seminarraum des Instituts, Schenkenstraße 4, 2. Stock19.10.2020
27.10.2020 ausnahmsweise von 11:00-12:30 Uhr
09.11.2020 Doppeleinheit: zusätzlich 13:30-15:00 Uhr
23.11.2020
30.11.2020 Doppeleinheit: zusätzlich 13:30-15:00 Uhr
07.12.2020 ausnahmsweise von 11:00-12:30 Uhr
14.12.2020
12.01.2021 ausnahmsweise von 11:00-12:30 Uhr
18.01.2021
25.01.2021
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Grundlagen der Benotung:
Die Note setzt sich zu 80 % aus dem Referat und dem hierzu erstellen Handout und zu 20 % aus Mitarbeitsleistungen zusammen.
Anwesenheitserfordernis: zumindest 75%. Unentschuldigtes Fernbleiben ist nur einmal möglich.Die Lehrveranstaltung wird im Hinblick auf COVID 19 als "Hybrid-Lehrveranstaltung" geführt, was bedeutet, dass die Studierenden nur jede zweite Woche vor Ort im Seminarraum teilnehmen können, sodass immer nur 12 oder 13 Studierende im Seminarraum sind. Die anderen können und müssen ("Anwesensheitspflicht"!) jeweils den Kurs via zoom mitverfolgen und sie können auf moodle mitarbeiten und Fragen stellen, die ich jeweils nach der Lehrveranstaltung beantworte.
Die Note setzt sich zu 80 % aus dem Referat und dem hierzu erstellen Handout und zu 20 % aus Mitarbeitsleistungen zusammen.
Anwesenheitserfordernis: zumindest 75%. Unentschuldigtes Fernbleiben ist nur einmal möglich.Die Lehrveranstaltung wird im Hinblick auf COVID 19 als "Hybrid-Lehrveranstaltung" geführt, was bedeutet, dass die Studierenden nur jede zweite Woche vor Ort im Seminarraum teilnehmen können, sodass immer nur 12 oder 13 Studierende im Seminarraum sind. Die anderen können und müssen ("Anwesensheitspflicht"!) jeweils den Kurs via zoom mitverfolgen und sie können auf moodle mitarbeiten und Fragen stellen, die ich jeweils nach der Lehrveranstaltung beantworte.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Anwesenheitserfordernis: zumindest 75%. Unentschuldigtes Fernbleiben ist nur einmal möglich.
Einhalten der Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis bei Erstellung des Handouts bzw. der Ppt-Präsentation. Erreichen von mindestens 50 Prozent der insgesamt zu erreichenden 50 Punkte, von denen 40 mit dem Handout bzw. mit dem Referat erreicht werden können und 10 durch Mitarbeit während der Lehrveranstaltung oder im Diskussionsforum auf der moodle-Plattfiorm.
Einhalten der Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis bei Erstellung des Handouts bzw. der Ppt-Präsentation. Erreichen von mindestens 50 Prozent der insgesamt zu erreichenden 50 Punkte, von denen 40 mit dem Handout bzw. mit dem Referat erreicht werden können und 10 durch Mitarbeit während der Lehrveranstaltung oder im Diskussionsforum auf der moodle-Plattfiorm.
Prüfungsstoff
Die Referatsthemen werden in der ersten Einheit am 12.10.2020 vorgestellt. Sie haben dann bis zum Abend des 12.10. Zeit mir per Mail mitzuteilen, welche drei Themen Sie interessieren würden, wobei Sie auch eine Reihung (1. Wahl / 2. Wahl / 3. Wahl) vornehmen können. Die Zuteilung der Referatsthemen erfolgt dann unter möglichst weitgehender Berücksichtigung Ihrer Präferenzen.Die Liste der Referatsthemen wird bis Ende September auf die Lern-Plattform gestellt.
Literatur
Literatur (Auswahl):Katharina Beclin, „Aussage gegen Aussage“ – häufige Pattstellung bei Strafverfolgung häuslicher Gewalt?, juridikum 3/2014, 360-372.Katharina Beclin, Zur strafprozessualen (Nicht-) Erledigung von Anzeigen wegen Baubetrugs durch Scheinfirmen - Ernüchternde Ergebnisse einer empirischen Studie und daran anknüpfende ermittlungsstrategische Empfehlungen“, JSt 2016/6, 512 – 519.Julia Bettermann/Moetje Feenders (Hrsg.), Stalking - Möglichkeiten und Grenzen der Intervention, Verlag für Polizeiwissenschaft, Clemens Lorei, Frankfurt 2004Alois Birklbauer/Wolfgang Stangl/Richard Soyer, Die Rechtspraxis des Ermittlungsverfahrens nach der Strafprozessreform, nwv-Verlag Wien-Graz 2011.
Albin Dearing/Birgitt Haller (Hrsg.), Schutz vor Gewalt in der Familie - Das österreichische Gewaltschutzgesetz, Verlag Österreich, Wien 2005.Daniela Gloor/Hanna Meier, „Nach dieser Zeitspanne fragt man sich wirklich, ob das jetzt ein Witz ist.“ Erfahrungen gewaltbetroffener Frauen mit Interventionen des Rechtssystems, juridikum 3/2014, 327-337.Marcel Singer, Der Fortführungsantrag im Ermittlungsverfahren, Schriftenreihe Kriminalwissenschaften in Theorie und Praxis, band 10, Verlag für Polizeiwissenschaft, Frankfurt 2017.
Albin Dearing/Birgitt Haller (Hrsg.), Schutz vor Gewalt in der Familie - Das österreichische Gewaltschutzgesetz, Verlag Österreich, Wien 2005.Daniela Gloor/Hanna Meier, „Nach dieser Zeitspanne fragt man sich wirklich, ob das jetzt ein Witz ist.“ Erfahrungen gewaltbetroffener Frauen mit Interventionen des Rechtssystems, juridikum 3/2014, 327-337.Marcel Singer, Der Fortführungsantrag im Ermittlungsverfahren, Schriftenreihe Kriminalwissenschaften in Theorie und Praxis, band 10, Verlag für Polizeiwissenschaft, Frankfurt 2017.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 28.08.2020 05:07
Diese Lehrveranstaltung soll angehenden Jurist*innen Einblicke in praktische Probleme bei Strafverfolgung in ausgewählten Bereichen und im Strafverfahren ermöglichen.
Zum einen soll anhand ausgewählter Tatbestände dargestellt werden, wie wichtig zielgerichtete Ermittlungen im Hinblick auf bestimmte Tatbestandselemente (wie den erweiterten Vorsatz bei Menschenhandel oder die über längere Zeit hindurch fortgesetzte Begehung bei Stalking) ist, und inwiefern empirische Studien hier Defizite aufdecken konnten.
Anhand der Ergebnisse der Evaluationsstudie von Birlkbauer, Stangl und Soyer sollen des weiteren Vor- und Nachteile der „Abschaffung“ des Untersuchungsrichters bzw. die Reduktion der richterlichen Aufgaben auf die Zuständigkeit des Rechtsschutzrichters diskutiert werden.
Welche (zusätzlichen) Probleme sich in Großverfahren zeigen, konnte die unter meiner Leitung durchgeführte Studie zu Baubetrugsfällen aufzeigen. Hier wurde auch deutlich, dass ein kriminologisches Grundwissen über die Phänomenologie der zu untersuchenden strafbaren Handlungen unerlässlich für eine erfolgreiche Strafverfolgung ist. In diesem Zusammenhang werde ich sowohl die Ergebnisse der Studie zur strafrechtlichen Aufarbeitung von Baubetrug mittels Scheinfirmen vortragen, die ich im Auftrag des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger durchgeführt habe, wie auch die Empfehlungen bzw. Handlungsanleitungen, die ich abschließend für die Staatsanwaltschaft zusammenstellte.
Wie belastend überlange Verfahren sowohl für Tatverdächtige / Beschuldigte als auch für Opfer sind bzw. sein können, soll unter anderem anhand der Aufarbeitung von Judikatur des EGMR und einer Schweizer Studie zu der Belastung von Opfern häuslicher Gewalt durch zahlreiche Behördenwege und die oft stark zeitverzögerte strafrechtliche Aufarbeitung thematisiert werden.
Inwiefern Zeugnisentschlagungsrechte, die Gestaltung von Delikten als Ermächtigungsdelikte und ein zu eng verstandener bzw. im falschen Verfahrensstadium angewandter Grundsatz „in dubio pro reo“ die Strafverfolgung behindern, soll ebenso diskutiert werden, wie die Konstruktion und praktische Umsetzung des sogenannten „Anfangsverdachtes“.
Die Bedeutung einer Weisungsunabhängigen Staatsanwaltschaft, insbesondere der Korruptionsstaatsanwaltschaft wird anhand von Literatur aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet.
Abschließend sollen die restriktive Gesetzeslage und Praxis zu Nichtigkeitsbeschwerden, die die Rechtsmittelmöglichkeit maßgeblich einschränken, sowie die geringe Erfolgsaussicht von Fortsetzungsanträgen thematisiert werden.Methode:
Jeder Themenschwerpunkt beginnt mit einem in die Problematik einführenden Vortrag der Lehrveranstaltungsleiterin. Dann folgen jeweils Referate von Teilnehmer*innen und eine gemeinsame Diskussion.
Die Referatsthemen werden (samt Literaturtipps) in der ersten LV-Einheit vergeben.
Mitarbeit ist für eine positive Bewertung unerlässlich und sowohl in den Lehrveranstaltungseinheiten möglich als auch im Moodle-Forum durch Posten einschlägiger Beiträge.