030553 KU Kann die Strafverfolgungspraxis in Österreich alle berechtigten Erwartungen erfüllen? (2021W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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DIGITAL
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 13.09.2021 00:01 bis Mo 27.09.2021 23:59
- Abmeldung bis Do 14.10.2021 23:59
Details
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 12.10. 16:00 - 17:30 Digital
- Dienstag 19.10. 16:00 - 17:30 Digital
- Mittwoch 27.10. 16:00 - 17:30 Digital
- Dienstag 09.11. 16:00 - 17:30 Digital
- Dienstag 16.11. 16:00 - 17:30 Digital
- Dienstag 23.11. 16:00 - 17:30 Digital
- Dienstag 30.11. 16:00 - 17:30 Digital
- Dienstag 07.12. 16:00 - 17:30 Digital
- Dienstag 14.12. 16:00 - 17:30 Digital
- Dienstag 11.01. 16:00 - 17:30 Digital
- Dienstag 18.01. 16:00 - 17:30 Digital
- Freitag 21.01. 16:00 - 17:30 Digital
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Grundlagen der Benotung:
Die Note setzt sich zu 80 % aus dem Referat (Für das den Studierenden Literatur zur Verfügung gestellt wird) und zwar insbesondere dem hierzu erstellten Handout - oder ersatzweise, wenn nicht allen Studierenden ein Referatsthema angeboten werden kann, aus der schriftlichen online-Prüfung in der letzten Einheit
und zu 20 % aus Mitarbeit zusammen.
Zweimalige Mitarbeit ist allerdings unbedingte Vorasussetzung einer positiven Gesamtnote!
Mitarbeit ist während der Einheiten oder im Online-Forum auf moodle möglich.
Die Note setzt sich zu 80 % aus dem Referat (Für das den Studierenden Literatur zur Verfügung gestellt wird) und zwar insbesondere dem hierzu erstellten Handout - oder ersatzweise, wenn nicht allen Studierenden ein Referatsthema angeboten werden kann, aus der schriftlichen online-Prüfung in der letzten Einheit
und zu 20 % aus Mitarbeit zusammen.
Zweimalige Mitarbeit ist allerdings unbedingte Vorasussetzung einer positiven Gesamtnote!
Mitarbeit ist während der Einheiten oder im Online-Forum auf moodle möglich.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Anwesenheitserfordernis: zweimaliges Fehlen ist möglich, darüber hinaus nur mit schriftlicher Bestätigung der Verhinderung.
Einhalten der Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis bei Erstellung des Handouts bzw. der Ppt-Präsentation ist unerlässlich! Erreichen von mindestens 50 Prozent der insgesamt zu erreichenden 50 Punkte, von denen 40 mit dem Handout bzw. mit dem Referat erreicht werden können und 10 durch Mitarbeit während der Lehrveranstaltung oder im Diskussionsforum auf der moodle-Plattfiorm.
Einhalten der Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis bei Erstellung des Handouts bzw. der Ppt-Präsentation ist unerlässlich! Erreichen von mindestens 50 Prozent der insgesamt zu erreichenden 50 Punkte, von denen 40 mit dem Handout bzw. mit dem Referat erreicht werden können und 10 durch Mitarbeit während der Lehrveranstaltung oder im Diskussionsforum auf der moodle-Plattfiorm.
Prüfungsstoff
Die Referatsthemen werden in der ersten Einheit am 12.10.2021 vorgestellt. Sie haben dann bis zum Abend des 12.10. Zeit mir per Mail mitzuteilen, welche drei Themen Sie interessieren würden, wobei Sie auch eine Reihung (1. Wahl / 2. Wahl / 3. Wahl) vornehmen können. Die Zuteilung der Referatsthemen erfolgt dann unter möglichst weitgehender Berücksichtigung Ihrer Präferenzen.Die Liste der Referatsthemen wird bis Ende September auf die Lern-Plattform gestellt.Jene Studierenden, die kein Referatsthema erhalten, müssen den schriftlichen Online-Abschlusstest machen. Stoff sind die Handouts aller Referate sowie die ppt-Präsentationen der Lehrveranstaltungsleiterin.
Literatur
Literatur (Auswahl):Katharina Beclin, „Aussage gegen Aussage“ – häufige Pattstellung bei Strafverfolgung häuslicher Gewalt?, juridikum 3/2014, 360-372.Katharina Beclin, Zur strafprozessualen (Nicht-) Erledigung von Anzeigen wegen Baubetrugs durch Scheinfirmen - Ernüchternde Ergebnisse einer empirischen Studie und daran anknüpfende ermittlungsstrategische Empfehlungen“, JSt 2016/6, 512 – 519.Julia Bettermann/Moetje Feenders (Hrsg.), Stalking - Möglichkeiten und Grenzen der Intervention, Verlag für Polizeiwissenschaft, Clemens Lorei, Frankfurt 2004Alois Birklbauer/Wolfgang Stangl/Richard Soyer, Die Rechtspraxis des Ermittlungsverfahrens nach der Strafprozessreform, nwv-Verlag Wien-Graz 2011.
Albin Dearing/Birgitt Haller (Hrsg.), Schutz vor Gewalt in der Familie - Das österreichische Gewaltschutzgesetz, Verlag Österreich, Wien 2005.Daniela Gloor/Hanna Meier, „Nach dieser Zeitspanne fragt man sich wirklich, ob das jetzt ein Witz ist.“ Erfahrungen gewaltbetroffener Frauen mit Interventionen des Rechtssystems, juridikum 3/2014, 327-337.Marcel Singer, Der Fortführungsantrag im Ermittlungsverfahren, Schriftenreihe Kriminalwissenschaften in Theorie und Praxis, band 10, Verlag für Polizeiwissenschaft, Frankfurt 2017.
Albin Dearing/Birgitt Haller (Hrsg.), Schutz vor Gewalt in der Familie - Das österreichische Gewaltschutzgesetz, Verlag Österreich, Wien 2005.Daniela Gloor/Hanna Meier, „Nach dieser Zeitspanne fragt man sich wirklich, ob das jetzt ein Witz ist.“ Erfahrungen gewaltbetroffener Frauen mit Interventionen des Rechtssystems, juridikum 3/2014, 327-337.Marcel Singer, Der Fortführungsantrag im Ermittlungsverfahren, Schriftenreihe Kriminalwissenschaften in Theorie und Praxis, band 10, Verlag für Polizeiwissenschaft, Frankfurt 2017.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:12
Diese Lehrveranstaltung soll angehenden Jurist*innen Einblicke in praktische Probleme bei Strafverfolgung, Strafverfahren und Strafvollzug ermöglichen.
Zum einen soll anhand ausgewählter Tatbestände dargestellt werden, wie wichtig zielgerichtete Ermittlungen im Hinblick auf bestimmte Tatbestandselemente (wie den erweiterten Vorsatz bei Menschenhandel oder die über längere Zeit hindurch fortgesetzte Begehung bei Stalking) ist, und inwiefern empirische Studien hier Defizite aufdecken konnten.
Anhand der Ergebnisse der Evaluationsstudie von Birlkbauer, Stangl und Soyer sollen des weiteren Vor- und Nachteile der „Abschaffung“ des Untersuchungsrichters bzw. die Reduktion der richterlichen Aufgaben auf die Zuständigkeit des Rechtsschutzrichters diskutiert werden.
Welche (zusätzlichen) Probleme sich in Großverfahren zeigen, konnte die unter meiner Leitung durchgeführte Studie zu Baubetrugsfällen aufzeigen. Hier wurde auch deutlich, dass ein kriminologisches Grundwissen über die Phänomenologie der zu untersuchenden strafbaren Handlungen unerlässlich für eine erfolgreiche Strafverfolgung ist. In diesem Zusammenhang werde ich sowohl die Ergebnisse der Studie zur strafrechtlichen Aufarbeitung von Baubetrug mittels Scheinfirmen vortragen, die ich im Auftrag des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger durchgeführt habe, wie auch die Empfehlungen bzw. Handlungsanleitungen, die ich abschließend für die Staatsanwaltschaft zusammenstellte.
Wie belastend überlange Verfahren sowohl für Tatverdächtige / Beschuldigte als auch für Opfer sind bzw. sein können, soll unter anderem anhand der Aufarbeitung von Judikatur des EGMR und einer Schweizer Studie zu der Belastung von Opfern häuslicher Gewalt durch zahlreiche Behördenwege und die oft stark zeitverzögerte strafrechtliche Aufarbeitung thematisiert werden.
Inwiefern Zeugnisentschlagungsrechte, die Gestaltung von Delikten als Ermächtigungsdelikte und ein zu eng verstandener bzw. im falschen Verfahrensstadium angewandter Grundsatz „in dubio pro reo“ die Strafverfolgung behindern, soll ebenso diskutiert werden, wie die Konstruktion und praktische Umsetzung des sogenannten „Anfangsverdachtes“.
Die Bedeutung einer Weisungsunabhängigen Staatsanwaltschaft, insbesondere der Korruptionsstaatsanwaltschaft wird anhand von Literatur aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet.
Abschließend sollen die restriktive Gesetzeslage und Praxis zu Nichtigkeitsbeschwerden, die die Rechtsmittelmöglichkeit maßgeblich einschränken, sowie die geringe Erfolgsaussicht von Fortsetzungsanträgen thematisiert werden.Methode:
Jeder Themenschwerpunkt beginnt mit einem in die Problematik einführenden Vortrag der Lehrveranstaltungsleiterin. Dann folgen jeweils Referate von Teilnehmer*innen und eine gemeinsame Diskussion.
Die Referatsthemen werden (samt Literaturtipps) in der ersten LV-Einheit vergeben.
Mitarbeit ist für eine positive Bewertung unerlässlich und sowohl in den Lehrveranstaltungseinheiten möglich als auch im Moodle-Forum durch Posten einschlägiger Beiträge.