Universität Wien

030556 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Bürgerlichem Recht (2019W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Achtung: Wenn diese Lehrveranstaltung bereits positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 120 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 03.02. 13:30 - 15:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 04.02. 13:30 - 15:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 05.02. 13:30 - 15:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 06.02. 13:30 - 15:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 07.02. 13:30 - 15:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 11.02. 13:30 - 14:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 28.02. 10:00 - 11:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Erlernen der zivilrechtlichen Falllösung

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mündliche und schriftliche Mitarbeit. Bei der Klausur darf ein unkommentierter Gesetzestext verwendet werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Positive Klausur und mündliche Mitarbeit. Mitarbeit verbessert die Gesamtnote, kann aber eine positive Klausur nicht ersetzen.

Prüfungsstoff

Vertragsrecht, Leistungsstörungsrecht, Bereicherungsrecht, Schadenersatzrecht und Grundzüge des Sachenrechts jeweils im Rahmen der Lösung von Fällen

Literatur

Perner/Spitzer/Kodek, Bürgerliches Recht, in der aktuellen Auflage,
sowie zur Vertiefung: die aktuellen Studienbehelfe, abrufbar unter https://zivilrecht.univie.ac.at/pruefungen/

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16