Universität Wien

030564 KU Zuwanderungs- und Aufenthaltsrecht in Österreich (2025S)

Arbeits-, Ausbildungs- und Familienmigration

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Donnerstag 13.03. 09:00 - 10:30 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG (Vorbesprechung)
  • Donnerstag 20.03. 14:00 - 19:00 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
  • Mittwoch 26.03. 14:00 - 19:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
  • Mittwoch 23.04. 09:00 - 17:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Der Kurs beschäftigt sich mit den Grundlagen des Zuwanderungs- und Aufenthaltsrechts in Österreich. Die völker- und europarechtlichen Grundlagen werden stets mitbehandelt. Die Themenbereiche decken ua den Zuzug über die Schienen Arbeit, Ausbildung und Familie ab.

Die Studierenden müssen bis zur Einheit am 20.3.2025 folgende Seiten im Buch von Peyrl/Neugschwendtner/Schmaus, Fremdenrecht (2023) lesen: 55-204.

Die Studierenden müssen bis zur Einheit am 26.3.2025 folgende Seiten im Buch von Peyrl/Neugschwendtner/Schmaus, Fremdenrecht (2023) lesen: 55-204.

Termine:
13.3.2025: 9:00-10:30 Uhr (pktl/s.t.) – Vorbesprechung

20.3.2025: 14-19:00 (pktl/s.t.) – 1. Einheit:
• Allgemeine Rechtsgrundlagen
• Familienmigration
• Arbeitsmigration
• Ausbildungsmigration
• Verlängerung und unbefristetes Aufenthaltsrecht

26.3.2025: 14-19:00 (pktl/s.t.) – 2. Einheit:
Fortsetzung der Themen aus der 1. Einheit

23.4.2025: 09:00-17:00 (pktl/s.t.) – 3. Einheit: Gruppenarbeiten

Für Fragen administrativer Natur wenden Sie sich bitte an: doris.sottner@univie.ac.at

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Studierenden bearbeiten in einer Kleingruppe (3-4 Personen) einen konkreten Fall und stellen diesen in der letzten Einheit vor. Jede:r Studierende muss bei dieser Gruppenarbeit nachweislich etwas beitragen und aktiv vorstellen. Dies wird durch ein Reflexionspapier sichergestellt. Das Reflexionspapier wird von allen Studierenden der Gruppe gemeinsam angefertigt und abgegeben. Darin wird festgehalten, welchen Teil der:die Studierende beigetragen hat.

Nutzung von KI:
Sie können zur Vorbereitung der Referate auf KI-Programme zurückgreifen. Sollten Sie dies tun, müssen Sie dies aber offenlegen und insbesondere darstellen, welche „prompts“ Sie eingegeben haben und wie Sie die ausgeworfenen Ergebnisse auf ihre Richtigkeit kontrolliert haben. Beachten Sie, dass KI-Programme immer noch vielfach falsche bzw verzerrende Ergebnisse produzieren und auch KI-generierte Zusammenfassungen oft fehlerhaft sind.
Guidelines der Universität Wien: S. 59–71, unter: https://phaidra.univie.ac.at/detail/o:2092606
Stand: 5.10.2024

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Für die Teilnahme am Seminar besteht Pflicht zur Anwesenheit bei allen Terminen. Benotet werden die Gruppenarbeiten der Studierenden. Die Gruppenarbeiten sollen, die für die Lösung des Falles wesentlichen Normen beleuchten; keinesfalls sollte das gesamte Aufenthaltsrecht dargestellt werden. Somit ist eine positive Fallpräsentation, die den Fall verständlich und juristisch zutreffend darstellt und kritisch im Lichte der Literatur würdigt, die Mindestanforderung zum positiven Abschluss der Lehrveranstaltung.
Die individuelle Leistung (Note) im Rahmen der Gruppenpräsentation wird anhand des Reflexionspapiers zur Gruppenarbeit und der konkreten Beteilung an der Präsentation und Diskussion bewertet. In der Regel erhalten die Studierenden jeder Gruppe die gleiche Note. Davon kann abgewichen werden, sollte sich im Rahmen des Seminars (insb bei Präsentation des „eigenen“ Falls) herausstellen, dass eine Notwendigkeit einer von der Gruppe abweichenden Beurteilung besteht.
Bzgl der Gruppenarbeiten werden bewusst keine näheren Vorgaben bzgl ppt oä gemacht. Der Fall sollte für alle Kolleg:innen nachvollziehbar aufbereitet sein. Beurteilungsmaßstab ist die gesamte Präsentation des Falles.

Prüfungsstoff

Nationales, europäisches und internationales Migrationsrecht; siehe die näheren Ausführungen auf moodle.

Literatur

Hilfestellung bei der Recherche und Auswahl geeigneter Literatur wird individuell angeboten. Darüber hinaus sind folgende Werke einschlägig:
- Peyrl/Neugschwendtner/Schmaus, Fremdenrecht (2023).
- Hinterberger, Asyl- und Fremdenpolizeirecht (2017).
- Kittenberger, Asylrecht kompakt3 (2021)
- Kreuzhuber/Pfleger/Bernecker, Arbeitsmigration2 (2023).
- Kommentare zum AuslBG: Kind bzw. Deutsch/Nowotny/Seitz
- Filzwieser/Frank/Kloibmüller/Raschhofer, Kommentar Asyl- und Fremdenrecht (2016).
- Abermann/Czech/Kind/Peyrl, NAG Kommentar2 (2019).
- Eppel/Reyhani (Hrsg), Asyl- und Fremdenrecht (2024).
- Peyrl, Zuwanderung und Zugang zum Arbeitsmarkt von Drittstaatsangehörigen in Österreich (2018).
- Auf der BMI Website gibt es außerdem jährlich eine Informationsbroschüre über die Unterhaltsberechnung im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (bmi.gv.at)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 17.04.2025 16:45