Universität Wien

030566 KU Internationales Privatwirtschaftsrecht in Fällen-ausgewählte Fragen und Gerichtsenscheidungen (2015W)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an Frau Sandra Muckenhuber (sandra.muckenhuber@univie.ac.at)

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Dienstag 13.10. 09:00 - 10:30 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG (Vorbesprechung)
  • Mittwoch 02.12. 09:00 - 17:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
  • Donnerstag 03.12. 09:00 - 15:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Freitag 04.12. 09:00 - 17:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

VORBESPRECHUNG am 11. 3. 2015 um 09.00 Uhr - SEM 44.

Diese Lehrveranstaltung behandelt ausgewählte Fragen des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts, die sich im Rahmen wirtschaftlicher Beziehungen stellen. Grundlegende Fragen internationaler Verträge und Schadensfälle werden ebenso erörtert wie spezifische Probleme etwa des internationalen Verbraucher- und Arbeitsrechts, Produkthaftungs-, Wettbewerbs-, Immaterialgüter- und Gesellschaftsrechts. Ausgangspunkt sind jeweils konkrete Entscheidungen (des EuGH und nationaler Gerichte). Auch das Zusammenspiel zwischen den europäischen Grundfreiheiten und dem internationalen Privatrecht soll reflektiert werden. Die Lehrveranstaltung will viel Raum für Diskussion bieten.
Die Studierenden erhalten einen Reader, der sowohl Fallrecht als auch Rechtsgrundlagen umfasst. Der Reader bildet die Grundlage der Lehrveranstaltung und soll gelesen werden, bevor die Lehrveranstaltung stattfindet. Weitere Literatur ist nicht erforderlich.
Vorkenntnisse zum Internationalen Privat- und Verfahrensrecht sind von Vorteil aber nicht notwendige Voraussetzung. Auch wenn die Lehrveranstaltung konkrete Fälle und spezifische Probleme erörtert, so werden doch immer vorab die zum Verständnis erforderlichen Grundlagen zusammengefasst.
Die Beurteilung erfolgt anhand der mündlichen Mitarbeit und eines fünfseitigen Papers, das die KursteilnehmerInnen - bevor die Lehrveranstaltung stattfindet - verfassen. Das Paper soll sich mit einer bestimmten Entscheidung auseinandersetzen und in Form einer Entscheidungsbesprechung/-kritik verfasst sein.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16