030569 UE Übung aus Zivilrecht (2017W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 11.09.2017 00:01 bis Di 26.09.2017 23:00
- Abmeldung bis So 15.10.2017 23:59
Details
max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Dienstag
07.11.
09:00 - 11:30
Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Dienstag
14.11.
09:00 - 11:30
Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Dienstag
21.11.
09:00 - 11:30
Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Dienstag
28.11.
09:00 - 11:30
Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Dienstag
05.12.
09:00 - 11:30
Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Dienstag
12.12.
09:00 - 11:00
Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag
18.12.
09:30 - 11:30
Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Dienstag
09.01.
09:00 - 11:30
Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Dienstag
16.01.
09:00 - 11:30
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
23.01.
09:00 - 11:00
Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Erlernen der Technik der Falllösung anhand von Fällen, die Fragen auf fortgeschrittenem Niveau aus den Kernbereichen des Zivilrechts enthalten. In der ersten Einheit findet eine Vorbesprechung statt.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
2 Klausuren und Mitarbeit
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Um die Lehrveranstaltung positiv abzuschließen, müssen mindestens zwei von drei Teilleistungen (2 Klausuren/Mitarbeit) positiv erbracht werden. Werden alle drei Leistungen erbracht, wird die Endnote aus dem arithmetischen Mittel der beiden am besten beurteilten Teilleistungen ermittelt. Die dritte Teilleistung spielt diesfalls insofern eine Rolle, als sie dann für das allfällige Auf- oder Abrunden der beiden anderen (positiven) Leistungen entscheidet.
Die mündliche Mitarbeit wird positiv beurteilt, wenn mindestens fünf Mal ein substantieller Beitrag zur Lösung des jeweiligen Falles erbracht worden ist.
Die mündliche Mitarbeit wird positiv beurteilt, wenn mindestens fünf Mal ein substantieller Beitrag zur Lösung des jeweiligen Falles erbracht worden ist.
Prüfungsstoff
Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, Schuldrecht, Sachenrecht, Grundzüge des Erb- und Familienrechts im Rahmen der Lösung von Fällen
Literatur
Die für den Prüfungsstoff relevanten Lehrbehelfe entnehmen Sie bitte dem Aushang des Instituts unter dem Link https://zivilrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_zivilrecht/Studienbehelfe_ab_Jaenner_2018.pdf
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16