030569 UE Übung aus Zivilrecht (2018S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 09.02.2018 00:01 bis Mo 26.02.2018 23:00
- Abmeldung bis Mi 14.03.2018 23:59
Details
max. 62 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 13.03. 14:00 - 16:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 20.03. 14:00 - 16:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 10.04. 14:00 - 16:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 17.04. 14:00 - 16:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 24.04. 14:00 - 16:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 08.05. 14:00 - 16:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 15.05. 14:00 - 16:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 29.05. 14:00 - 16:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 05.06. 14:00 - 16:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 12.06. 14:00 - 16:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 19.06. 14:00 - 16:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Erlernen der Technik der Falllösung anhand von Fällen, die Fragen auf fortgeschrittenem Niveau aus den Kernbereichen des Zivilrechts enthalten. In der ersten Einheit findet eine Vorbesprechung statt.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
2 Klausuren und Mitarbeit
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Um die Lehrveranstaltung positiv abzuschließen, müssen mindestens zwei von drei Teilleistungen (2 Klausuren/Mitarbeit) positiv erbracht werden. Werden alle drei Leistungen erbracht, wird die Endnote aus dem arithmetischen Mittel der beiden am besten beurteilten Teilleistungen ermittelt. Die dritte Teilleistung spielt diesfalls insofern eine Rolle, als sie dann für das allfällige Auf- oder Abrunden der beiden anderen (positiven) Leistungen entscheidet.
Die mündliche Mitarbeit wird positiv beurteilt, wenn mindestens fünf Mal ein substantieller Beitrag zur Lösung des jeweiligen Falles erbracht worden ist.
Die mündliche Mitarbeit wird positiv beurteilt, wenn mindestens fünf Mal ein substantieller Beitrag zur Lösung des jeweiligen Falles erbracht worden ist.
Prüfungsstoff
Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, Schuldrecht, Sachenrecht, Grundzüge des Erb- und Familienrechts im Rahmen der Lösung von Fällen
Literatur
aktuelle zivilrechtliche Standardlehrbücher (werden in der Vorbesprechung bekannt gegeben)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16