030571 UE Anfängerpflichtübung aus Strafrecht (2016S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mi 06.04.2016 09:30 bis Sa 23.04.2016 23:59
- Abmeldung bis Mo 25.04.2016 23:59
Details
max. 70 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 26.04. 17:00 - 18:30 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Dienstag 03.05. 17:00 - 18:30 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Dienstag 10.05. 17:00 - 18:30 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Dienstag 24.05. 17:00 - 18:30 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Dienstag 31.05. 17:00 - 18:30 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Dienstag 07.06. 16:00 - 17:00 Leseraum LS12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Donnerstag 16.06. 15:30 - 16:30 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 21.06. 16:00 - 17:00 Leseraum LS12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Der Stoff beschränkt sich auf den Allgemeinen Teil I des Strafrechts (AT I) und den Besonderen Teil (BT), insbesondere den BT I. Es werden Fälle mündlich besprochen, wobei Sie zur Mitarbeit angehalten sind. Bitte bereiten Sie sich daher auf die jeweiligen Einheiten entsprechend vor.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Es werden zwei Klausuren angeboten, wobei die Klausur mit der höheren Punkteanzahl zur Beurteilung herangezogen wird. Mit begleitender qualifizierter Mitarbeit können bis zu fünf Punkte erworben werden. Pro Übungseinheit kann max. ein Punkt durch Mitarbeit erworben werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mindestanforderungen:
Zur positiven Beurteilung müssen Sie auf eine von zwei angebotenen Klausuren mindestens 10 von 20 Punkten und durch Mitarbeit mindestens einen von fünf Punkten erreichen. Bitte beachten Sie auch das Limit im Abschnitt "Beurteilungsmaßstab". Es besteht Anwesenheitspflicht, ein einmaliges unentschuldigtes Fehlen ist gestattet. Ein weiteres unentschuldigtes Fehlen führt zu einer negativen Beurteilung. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert.Beurteilungsmaßstab:
Insgesamt können 25 Punkte (20P Klausur/5P Mitarbeit) erreicht werden. Das Limit für die positive Absolvierung beträgt 12,5 Punkte. Bitte beachten Sie auch die Mindestanforderungen sowie den Abschnitt "Art der Leistungskontrolle".
Zur positiven Beurteilung müssen Sie auf eine von zwei angebotenen Klausuren mindestens 10 von 20 Punkten und durch Mitarbeit mindestens einen von fünf Punkten erreichen. Bitte beachten Sie auch das Limit im Abschnitt "Beurteilungsmaßstab". Es besteht Anwesenheitspflicht, ein einmaliges unentschuldigtes Fehlen ist gestattet. Ein weiteres unentschuldigtes Fehlen führt zu einer negativen Beurteilung. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert.Beurteilungsmaßstab:
Insgesamt können 25 Punkte (20P Klausur/5P Mitarbeit) erreicht werden. Das Limit für die positive Absolvierung beträgt 12,5 Punkte. Bitte beachten Sie auch die Mindestanforderungen sowie den Abschnitt "Art der Leistungskontrolle".
Prüfungsstoff
Literatur
Eine Übersicht der Lernbehelfe finden Sie auf der Institutshomepage: http://strafrecht.univie.ac.at/lehre4/stoffabgrenzung/
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16