030571 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2019S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 08.02.2019 00:01 bis Mo 25.02.2019 23:59
- Abmeldung bis Fr 15.03.2019 23:59
Details
max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Klausuren:
1. Klausur: 07.05.2019, 09:00 - 10:00 Uhr
2. Klausur: 21.05.2019, 09:00 - 10:00 Uhr
- Dienstag 19.03. 08:00 - 10:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 26.03. 08:00 - 10:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 02.04. 08:00 - 10:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 09.04. 08:00 - 10:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 30.04. 08:00 - 10:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 07.05. 09:00 - 10:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 14.05. 09:00 - 10:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 21.05. 09:00 - 10:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
In der Anfängerübung steht das Erlenen einer Falllösungstechnik anhand strafrechtlicher Sachverhalte im Vordergrund. Inhaltlich werden ausgewählte Probleme aus dem Allgemeinen Teil I und Besonderen Teil I (insbesondere Delikte gegen Leib und Leben und Vermögensdelikte) behandelt. Es werden Fälle mündlich besprochen, wobei Sie zur Mitarbeit angehalten sind. Die Fälle werden mit Literaturhinweisen jeweils vor den Einheiten auf der Lernplattform Moodle zur Verfügung gestellt.Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen, diese beiden Bereiche aber nicht ersetzen. Bereiten Sie sich daher auf die jeweiligen Einheiten entsprechend vor.Bitte nehmen Sie in jede Einheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Angeboten werden zwei Klausurtermine, wobei Sie nur eine Klausur mitschreiben müssen. Um die Lehrveranstaltung positiv abzuschließen, ist eine positive Klausur und eine Mitarbeitsleistung erforderlich. Durch qualifizierte Mitarbeit können Sie Ihre Endnote verbessern (siehe unter "Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab").
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Für eine positive Gesamtbeurteilung benötigen Sie eine positive Klausur (falls beide mitgeschrieben werden, zählt nur die bessere) und ein Mitarbeitsplus. Die Endnote entspricht grundsätzlich der Klausurnote. Bei fünf Mitarbeitsplus oder mehr verbessert sich die Note um einen Grad.Die Klausuren finden am 7.5.2019 und am 21.5.2019 jeweils von 09:00 bis 10:00 Uhr statt.Es besteht Anwesenheitspflicht. Einmaliges unentschuldigtes Fernbleiben wird toleriert. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert.Achtung: Unentschuldigtes Fernbleiben in der ersten Einheit führt zur Abmeldung (§ 10 Abs 6 erster Satz der Satzung der Universität Wien, http://satzung.univie.ac.at/studienrecht/ ).
Prüfungsstoff
Grundlagen des Allgemeinen Teils I sowie ausgewählte Delikte aus dem Besonderen Teil I (insbesondere Delikte gegen Leib und Leben und Vermögensdelikte).
Literatur
Abgesehen von einer aktuellen Gesetzesausgabe benötigen Sie ein Lehrbuch für den AT I sowie ein Lehrbuch für den BT I.
Eine Übersicht der Lernbehelfe finden Sie auf der Institutshomepage:
https://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/.
Eine Übersicht der Lernbehelfe finden Sie auf der Institutshomepage:
https://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16