030571 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2019W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Achtung: Wenn diese Lehrveranstaltung bereits positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 02.09.2019 00:01 bis Fr 20.09.2019 23:59
- Abmeldung bis Fr 11.10.2019 23:59
Details
max. 70 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
1. Klausur: Di, 12.11. 9:00 - 10:00 Uhr
Klausurbesprechung: Di, 19.11. 9:00 - 10:00 Uhr
2. Klausur: Di, 26.11. 9:00 - 10:00 Uhr
- Dienstag 08.10. 08:00 - 10:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 15.10. 08:00 - 10:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 22.10. 08:00 - 10:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 29.10. 08:00 - 10:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 05.11. 08:00 - 10:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 12.11. 09:00 - 10:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 19.11. 09:00 - 10:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 26.11. 09:00 - 10:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
In der Anfängerübung steht das Erlenen einer Falllösungstechnik anhand strafrechtlicher Sachverhalte im Vordergrund. Inhaltlich werden ausgewählte Probleme aus dem Allgemeinen Teil I und Besonderen Teil I (insbesondere Delikte gegen Leib und Leben und Vermögensdelikte) behandelt. Es werden Fälle mündlich besprochen, wobei Sie zur Mitarbeit angehalten sind. Die Fälle werden mit Literaturhinweisen jeweils vor den Einheiten auf der Lernplattform Moodle zur Verfügung gestellt.Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen, diese beiden Bereiche aber nicht ersetzen. Bereiten Sie sich daher auf die jeweiligen Einheiten entsprechend vor.Bitte nehmen Sie in jede Einheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Angeboten werden zwei Klausurtermine, wobei Sie nur eine Klausur mitschreiben müssen. Um die Lehrveranstaltung positiv abzuschließen, ist eine positive Klausur und eine Mitarbeitsleistung erforderlich. Durch qualifizierte Mitarbeit können Sie Ihre Endnote verbessern (siehe unter "Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab").
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Für eine positive Gesamtbeurteilung benötigen Sie eine positive Klausur (falls beide mitgeschrieben werden, zählt nur die bessere) und ein Mitarbeitsplus. Die Endnote entspricht grundsätzlich der Klausurnote. Bei fünf Mitarbeitsplus oder mehr verbessert sich die Note um einen Grad.Die Klausuren finden am 12.11.2019 und am 26.11.2019 jeweils von 09:00 bis 10:00 Uhr statt.Es besteht Anwesenheitspflicht. Einmaliges unentschuldigtes Fernbleiben wird toleriert. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert.Achtung: Unentschuldigtes Fernbleiben in der ersten Einheit führt zur Abmeldung (§ 10 Abs 6 erster Satz des Satzungsteils Studienrecht der Satzung der Universität Wien, http://satzung.univie.ac.at/studienrecht/ ).
Prüfungsstoff
Grundlagen des Allgemeinen Teils I sowie ausgewählte Delikte aus dem Besonderen Teil I (insbesondere Delikte gegen Leib und Leben und Vermögensdelikte).
Literatur
Abgesehen von einer aktuellen Gesetzesausgabe benötigen Sie ein Lehrbuch für den AT I sowie ein Lehrbuch für den BT I.
Eine Übersicht der Lernbehelfe finden Sie auf der Institutshomepage:
https://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/.
Eine Übersicht der Lernbehelfe finden Sie auf der Institutshomepage:
https://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16