030575 KU Refugee Law Clinic II (Praxis des Asylrechts) (2019S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Anmeldungen per E-Mail bis spätestens 28.2.2019, 24 Uhr, an office@viennalawclinics.org. Der Anmeldung ist ein Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des KU Refugee Law Clinic anzuschließen.
Details
max. 15 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Freitag 08.03. 09:00 - 12:00 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Freitag 22.03. 09:00 - 12:00 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Freitag 29.03. 09:00 - 12:00 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Freitag 10.05. 09:00 - 12:00 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Donnerstag 16.05. 09:00 - 15:00 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Freitag 07.06. 09:00 - 14:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die Lehrveranstaltung baut auf dem KU Refugee Law Clinic auf. Die Studierenden sollen ihr theoretisches Wissen verstärkt praktisch anwenden. Dazu werden in mehreren Blöcken verschiedene praktische Fähigkeiten der Studierenden trainiert: Zwei Einheiten befassen sich mit dem Verfassen von Schriftsätzen (Stellungnahmen, Beschwerden). In weiteren zwei Einheiten werden die Recherchefähigkeiten (Länderberichte, Auffinden relevanter Judikatur) geschult. In diesen beiden Blöcken ist jeweils eine Hausarbeit zu verfassen.Eine Einheit befasst sich mit Rhetorik und soll die Studierenden in ihrem Auftreten bestärken und sensibilisieren.Im letzten Block haben die Studierenden die Möglichkeit, die Arbeit einer NGO bei der Vorbereitung von Asylsuchenden auf Einvernahmen vor dem BFA bzw. dem BVwG kennenzulernen. In der letzten Einheit sollen die wesentlichen Eckpunkte einer gelungenen Einvernahmevorbereitung herausgearbeitet und diskutiert werden.Nach erfolgreichem Abschluss der Lehrveranstaltung können die Studierenden ihr Wissen etwa im Rahmen von Workshops zum Asylverfahren oder bei der Vorbereitung von Asylsuchenden auf Einvernahmen vor dem BFA praktisch anwenden. Für diese Tätigkeit können bis zu 15 ECTS-Punkte erworben werden. Eine Mitarbeit bei den Vienna Law Clinics ist bereits nach erfolgreichem Abschluss des KU Refugee Law Clinic möglich.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Note setzt sich aus zwei Hausarbeiten und der Mitarbeit in der Lehrveranstaltung zusammen. Die Einzelheiten werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Voraussetzung für eine Anmeldung ist der erfolgreiche Abschluss des KU Refugee Law Clinic. Einmalig entschuldigtes Fernbleiben ist erlaubt.
Prüfungsstoff
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16