030575 KU Refugee Law Clinic II (Praxis und Asylrecht) (2020S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Persönliche Anmeldung per E-Mail: office@viennalawclinics.org
Bewerbungen per E-Mail bis spätestens 29.02.2020, 24 Uhr. Der Bewerbung sind kurzes Motivationsschreiben (maximal halbe A4 Seite) und eine Bestätigung über die Absolvierung des KU Refugee Law Clinic I (Asyl- und Asylverfahrensrecht) anzuschließen. Studierende können sich für den KU Refugee Law Clinic II (Praxis und Asylrecht) bewerben, wenn sie den ersten Studienabschnitt und den KU Refugee Law Clinic I (Asyl- und Asylverfahrensrecht) absolviert haben.
Bewerbungen per E-Mail bis spätestens 29.02.2020, 24 Uhr. Der Bewerbung sind kurzes Motivationsschreiben (maximal halbe A4 Seite) und eine Bestätigung über die Absolvierung des KU Refugee Law Clinic I (Asyl- und Asylverfahrensrecht) anzuschließen. Studierende können sich für den KU Refugee Law Clinic II (Praxis und Asylrecht) bewerben, wenn sie den ersten Studienabschnitt und den KU Refugee Law Clinic I (Asyl- und Asylverfahrensrecht) absolviert haben.
Details
max. 15 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Freitag 13.03. 09:00 - 13:00 Seminarraum SEM43 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Freitag 20.03. 09:00 - 13:00 Seminarraum SEM43 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Donnerstag 02.04. 09:00 - 13:00 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Freitag 08.05. 09:00 - 13:00 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Freitag 15.05. 09:00 - 13:00 Seminarraum SEM43 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Donnerstag 28.05. 09:00 - 13:00 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die Lehrveranstaltung baut auf dem KU Refugee Law Clinic I (Asyl- und Asylverfahrensrecht) auf. Die Studierenden sollen ihr theoretisches Wissen verstärkt praktisch anwenden. Dazu werden in mehreren Blöcken verschiedene praktische Fähigkeiten der Studierenden trainiert: Zwei Einheiten befassen sich mit dem Verfassen von Schriftsätzen (Stellungnahmen, Beschwerden). In weiteren zwei Einheiten werden die Recherchefähigkeiten (Länderberichte, Auffinden relevanter Judikatur) geschult. In diesen beiden Blöcken ist jeweils eine Hausarbeit zu verfassen.Eine Einheit befasst sich mit Rhetorik und soll die Studierenden in ihrem Auftreten bestärken und sensibilisieren.Im letzten Block haben die Studierenden die Möglichkeit, die Arbeit einer NGO bei der Vorbereitung von Asylsuchenden auf Einvernahmen vor dem BFA oder dem BVwG kennenzulernen. In der letzten Einheit sollen die wesentlichen Eckpunkte einer gelungenen Einvernahmevorbereitung herausgearbeitet und diskutiert werden. Kurzfristige Änderungen des genauen Programms sind möglich.Nach erfolgreichem Abschluss der Lehrveranstaltung können die Studierenden ihr Wissen etwa im Rahmen von Workshops zum Asylverfahren praktisch anwenden. Für diese Tätigkeit können bis zu 15 ECTS-Punkte erworben werden. Eine Mitarbeit bei den Vienna Law Clinics ist bereits nach erfolgreichem Abschluss des KU Refugee Law Clinic I (Asyl- und Asylverfahrensrecht) möglich.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Note setzt sich aus zwei Hausarbeiten und der Mitarbeit in der Lehrveranstaltung zusammen. Die Einzelheiten werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Voraussetzung für eine Anmeldung ist der erfolgreiche Abschluss des KU Refugee Law Clinic I (Asyl- und Asylverfahrensrecht). Einmalig entschuldigtes Fernbleiben ist erlaubt.
Prüfungsstoff
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16