Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030584 KU Das EWR-Mitglied Liechtenstein (2023W)
Herausgefordert durch die Übernahme von EU-Rechtsakten und durch das wegen des Zollanschlussvertrages in Liechtenstein anwendbare Schweizer Recht
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 12.09.2023 00:01 bis Di 26.09.2023 23:59
- Anmeldung von Sa 30.09.2023 00:01 bis Mo 30.10.2023 23:59
- Abmeldung bis Mo 06.11.2023 23:59
Details
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 06.11. 09:00 - 12:00 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
- Dienstag 07.11. 09:00 - 12:00 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Mittwoch 08.11. 09:00 - 12:00 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Montag 13.11. 09:00 - 12:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Dienstag 14.11. 09:00 - 12:00 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Mittwoch 15.11. 09:00 - 12:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mündliche Prüfung über den in der LV besprochenen Stoff.
Aktive Mitarbeit in der LV verbessert die positive Note.
Aktive Mitarbeit in der LV verbessert die positive Note.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
80% mündliche Prüfung, 20% Mitarbeit in den LV
Prüfungsstoff
Prüfungsstoff bilden die in der LV besprochenen Themen und die zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Literatur
Online-Kommentar zur liechtensteinischen Verfassung: https://verfassung.li/Verfassung.li
Herbert Wille, Die liechtensteinische Staatsordnung, LPS 57, Schaan 2015,
https://www.eliechtensteinensia.li/viewer/image/000451671/1/
Simon Bickel/Andrea Entner-Koch, Erfahrungen Liechtensteins mit dem EFTA-Gerichtshof und dessen Auswirkungen auf das Liechtensteinische Recht, Liechtensteinische Juristen-Zeitung 2023, S. 6-10
Herbert Wille, Die liechtensteinische Staatsordnung, LPS 57, Schaan 2015,
https://www.eliechtensteinensia.li/viewer/image/000451671/1/
Simon Bickel/Andrea Entner-Koch, Erfahrungen Liechtensteins mit dem EFTA-Gerichtshof und dessen Auswirkungen auf das Liechtensteinische Recht, Liechtensteinische Juristen-Zeitung 2023, S. 6-10
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 02.11.2023 15:06
Diese LV zeigt die Verwurzelung Liechtensteins im Europäischen Wirtschaftraum (EWR) auf. Dem EWR gehören die EU-Mitglieder sowie Island, Norwegen und Liechtenstein an, nicht aber die Schweiz.
Die Studierenden werden mit dem EWR-Abkommen vertraut gemacht. Sie verstehen, wie die Übernahme des EWR-Rechts durch Liechtenstein erfolgt und welche Bedeutung dem EFTA-Gerichtshof und der EFTA-Surveillance Authority (ESA) zukommt. Diese Organe weisen viele Gemeinsamkeiten mit dem EuGH und der EU-Kommission auf.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen auch die Grundzüge der Verfassung des Fürstentums Liechtenstein, die Verfassungsgerichtsbarkeit und die politischen Rechte in Liechtenstein kennen.
Sie können Rechtsvorschriften, Entscheidungen und Literatur finden. Sie erhalten damit eine gute Grundlage, um selbst Rechtsvergleichung zu betreiben.Inhalte:
• Das EWR-Abkommen
• Die Übernahme des EWR-Rechts und seine Geltung in Liechtenstein
• Die Rolle des EFTA-Gerichtshofes und der EFTA-Surveillance Authority (ESA)
• Grundzüge der Verfassung Liechtensteins
• Die Kompetenzen des Staatsgerichtshofes
• Die politischen Volksrechte
• Das Nebeneinander von direkter Demokratie und Monarchie
• Das in Liechtenstein gestützt auf den Zollanschlussvertrag geltende Schweizer Recht
• Rezeption ausländischen (insbesondere österreichischen) RechtsEs sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Sämtliche Unterlagen werden zur Verfügung gestellt.
Die Lehrveranstaltung wird als Präsenzveranstaltung durchgeführt.