Universität Wien

030595 SE Seminar aus öffentlichem Recht (Verfassungsrecht: Grund- und Menschenrechte) (2019S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

weitere Termine:
2.7.2019 und 3.7.2019 jeweils 9:00-18:00 Seminarraum Ludwig Boltzmann Institut, Freyung 6, 1. Hof, 2. Stiege, 4. Stock

  • Mittwoch 22.05. 16:00 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 (Vorbesprechung)

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Einführung in das selbstständige wissenschaftliche Arbeiten; Vertiefung methodischer Kenntnisse; Entwicklung kritischen Denkens; Stärkung der Fähigkeit zu mündlicher Präsentation und schriftlicher Bearbeitung komplexer juristischer Fragestellungen.
Die Grund- und Menschenrechte sind konstituierend für den demokratischen Rechtsstaat und durchdringen die gesamte Rechtsordnung. Zugleich sind Grund- und Menschenrechte keine statische Angelegenheit, sondern unterliegen einer Entwicklung in Wechselbezüglichkeit mit gesellschaftlich-politischen Prozessen. Das Seminar unternimmt es, Grundfragen des Schutzes von Grund- und Menschenrechten aufzuwerfen, aktuelle Entwicklungen zu adressieren sowie künftige Entwicklungen zu antizipieren.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die aktive Teilnahme am universitären Seminar stellt häufig die erste eigenständige wissenschaftliche Leistung von Studierenden dar. Das Seminar besteht aus drei Teilen: 1. einer schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit zu einer spezifischen Fragestellung; 2. einem Referat, durch das die wissenschaftlichen Erkenntnisse vorgestellt werden und 3. einer gemeinsamen Diskussion, in der die Thesen zu verteidigen sind. Alle Beiträge werden bewertet, d.h. in die Seminarnote fließen mündliche (Referat, Mitarbeit) und schriftliche Leistungen (Seminararbeit) gleichgewichtig ein. Eine Diplomarbeitsseminarnote bewertet hingegen nur die schriftliche Seminararbeit.
Erwartet wird eine schriftliche Seminararbeit von maximal 20–22 Seiten (Times New Roman, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5; Fußnoten: Schriftgröße 10, Zeilenabstand 1). Für die Erstellung der Arbeit gilt eine Frist von fünf Wochen ab Themenvergabe. In der Seminararbeit soll die gestellte Fragestellung wissenschaftlich erschlossen werden ( Näheres dazu in der Einführungsveranstaltung). Vor Abgabe der Arbeit und dem Seminarvortrag biete ich als Hilfestellung die Möglichkeit an, die Arbeit bilateral zu besprechen. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse werden während eines Seminarvortrags von maximal 20 Minuten vorgestellt. Um die Erstellung eines Handouts für die Teilnehmenden wird gebeten. Im Anschluss erfolgen eine Befragung und Diskussion von ebenfalls 20 Minuten, in deren Rahmen die Thesen zu verteidigen sind. Nach dem Seminar besteht die Möglichkeit, die schriftliche Arbeit zu überarbeiten und binnen zwei Wochen erneut einzureichen.
Achtung: Soll die Arbeit als Diplomarbeitsseminararbeit eingereicht werden, muss diese mindestens 50.000 Zeichen (nur Text inklusive Fußnoten und Leerzeichen; exkl. des zwingend erforderlichen Inhalts-, Abkürzungs- und Literaturverzeichnisses) und darf max. 60.000 Zeichen umfassen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Für die Teilnahme am Seminar besteht Pflicht zur Anwesenheit bei allen Terminen!

Prüfungsstoff

Nationaler und internationaler Grund- und Menschenrechtsschutz

Literatur

Hilfestellung bei der Recherche und Auswahl geeigneter Literatur wird individuell angeboten

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16