030599 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2019S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 08.02.2019 00:01 bis Mo 25.02.2019 23:59
- Abmeldung bis Fr 15.03.2019 23:59
Details
max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
1. Klausur: 20.5.2019, 11:00-12:00, U10
Ersatztermin: 3.6.2019, 11:00-12:00, U10
- Montag 18.03. 13:00 - 15:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 01.04. 13:00 - 15:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 29.04. 13:00 - 15:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 13.05. 13:00 - 15:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 20.05. 11:00 - 12:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 27.05. 11:00 - 12:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 03.06. 11:00 - 12:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 17.06. 11:00 - 12:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Ablauf und Inhalte: Es werden zunächst der Deliktsaufbau und das strafrechtliche Fallprüfungsschema gemeinsam erarbeitet. In weiterer Folge werden Fälle gemeinsam mündlich besprochen. Inhaltlich beschäftigt sich diese Übung überwiegend mit dem materiellen Strafrecht (AT und BT, insb. BT I), das auch Klausurgegenstand ist.Vorbereitung: Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den TeilnehmerInnen daher selbstständige Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Beurteilt wird nach einem Punktesystem. Zum Erwerb des Zeugnisses müssen Sie auf eine der zwei Klausuren mindestens 10,5 von 20 Punkten und durch Mitarbeit mindestens einen von fünf Punkten erreichen. Für die gesamte Übung können Sie 25 Punkte erreichen. Beachten Sie, dass für eine positive Absolvierung der Übung eine Punkteanzahl von mindestens 12,5 Punkten erforderlich ist.Es besteht Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Fehlen im Ausmaß von 2 Stunden wird akzeptiert. Eine weitere unentschuldigte Abwesenheit kann zu einer negativen Beurteilung führen. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Siehe bei Art der Leistungskontrolle.
Prüfungsstoff
Materieller Teil des Strafrechts: Allgemeiner Teil und Besonderer Teil, insb. BT I.
Literatur
Lernbehelfe: Als Einstieg wird empfohlen, das "Lernprogramm" Strafrecht Allgemeiner Teil, 15. Auflage (2016) von Kienapfel/Höpfel/Kert im Selbststudium durchzuarbeiten. Zusätzlich zum "Lernprogramm" wird empfohlen: Kienapfel/Höpfel/Kert, Grundriss des Strafrechts Allgemeiner Teil, 15. Auflage (2016); Birklbauer/Hilf/Tipold, Besonderer Teil I, 4. Auflage (2017) oder auch Fuchs/Reindl-Krauskopf, Besonderer Teil I, 6. Auflage (2018). Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe (StGB) mit! Eine Übersicht der Lernbehelfe finden Sie auf der Institutshomepage: http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16