Universität Wien

030599 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2019S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

1. Klausur: 20.5.2019, 11:00-12:00, U10
Ersatztermin: 3.6.2019, 11:00-12:00, U10

Weitere Informationen und ein genaues Programm finden Sie auf der Institutshomepage!

Montag 18.03. 13:00 - 15:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 01.04. 13:00 - 15:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 29.04. 13:00 - 15:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 13.05. 13:00 - 15:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 20.05. 11:00 - 12:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 27.05. 11:00 - 12:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 03.06. 11:00 - 12:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 17.06. 11:00 - 12:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ablauf und Inhalte: Es werden zunächst der Deliktsaufbau und das strafrechtliche Fallprüfungsschema gemeinsam erarbeitet. In weiterer Folge werden Fälle gemeinsam mündlich besprochen. Inhaltlich beschäftigt sich diese Übung überwiegend mit dem materiellen Strafrecht (AT und BT, insb. BT I), das auch Klausurgegenstand ist.

Vorbereitung: Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den TeilnehmerInnen daher selbstständige Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Beurteilt wird nach einem Punktesystem. Zum Erwerb des Zeugnisses müssen Sie auf eine der zwei Klausuren mindestens 10,5 von 20 Punkten und durch Mitarbeit mindestens einen von fünf Punkten erreichen. Für die gesamte Übung können Sie 25 Punkte erreichen. Beachten Sie, dass für eine positive Absolvierung der Übung eine Punkteanzahl von mindestens 12,5 Punkten erforderlich ist.

Es besteht Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Fehlen im Ausmaß von 2 Stunden wird akzeptiert. Eine weitere unentschuldigte Abwesenheit kann zu einer negativen Beurteilung führen. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Siehe bei Art der Leistungskontrolle.

Prüfungsstoff

Materieller Teil des Strafrechts: Allgemeiner Teil und Besonderer Teil, insb. BT I.

Literatur

Lernbehelfe: Als Einstieg wird empfohlen, das "Lernprogramm" Strafrecht Allgemeiner Teil, 15. Auflage (2016) von Kienapfel/Höpfel/Kert im Selbststudium durchzuarbeiten. Zusätzlich zum "Lernprogramm" wird empfohlen: Kienapfel/Höpfel/Kert, Grundriss des Strafrechts Allgemeiner Teil, 15. Auflage (2016); Birklbauer/Hilf/Tipold, Besonderer Teil I, 4. Auflage (2017) oder auch Fuchs/Reindl-Krauskopf, Besonderer Teil I, 6. Auflage (2018). Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe (StGB) mit! Eine Übersicht der Lernbehelfe finden Sie auf der Institutshomepage: http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16