030599 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2021S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Achtung: Wenn diese Lehrveranstaltung bereits positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 08.02.2021 00:01 bis Mo 22.02.2021 23:59
- Abmeldung bis Fr 12.03.2021 23:59
Details
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 09.03. 10:00 - 11:00 Digital
- Dienstag 16.03. 10:00 - 11:00 Digital
- Dienstag 23.03. 10:00 - 11:00 Digital
- Dienstag 13.04. 10:00 - 11:00 Digital
- Dienstag 20.04. 10:00 - 11:00 Digital
- Dienstag 27.04. 10:00 - 11:00 Digital
- Dienstag 04.05. 10:00 - 11:00 Digital
- Dienstag 11.05. 10:00 - 11:00 Digital
- Dienstag 18.05. 10:00 - 11:00 Digital
- Dienstag 01.06. 10:00 - 11:00 Digital
- Dienstag 08.06. 10:00 - 11:00 Digital
- Dienstag 15.06. 10:00 - 11:00 Digital
- Dienstag 22.06. 10:00 - 11:00 Digital
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Es werden zwei Klausuren am Ende des Semesters angeboten. Für die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung benötigen Sie eine positive Klausur und Mitarbeit. Es besteht die Möglichkeit beide Klausuren mitzuschreiben. Die bessere Klausur zählt.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Für eine positive Gesamtbeurteilung benötigen Sie eine positive Klausur und ein Mitarbeitsplus. Die Endnote entspricht der Note der besseren Klausur. Bei sieben Mitarbeitsplus oder mehr verbessert sich die Note um einen Grad.
Die Klausuren finden am 01.06.2021 von 10:00 bis 11:00 Uhr und am 15.06.2021 von 10:00 bis 11:00 Uhr statt. Es darf eine aktuelle Gesetzesausgabe bei den Klausuren verwendet werden.Es besteht Anwesenheitspflicht bei dieser Lehrveranstaltung. Zweimaliges unentschuldigtes Fernbleiben wird toleriert.
Unentschuldigtes Fernblieben in der ersten Einheit führt zu einer Abmeldung (§ 10 Abs 6 erster Satz der Satzung der Universität Wien, http://satzung.univie.ac.at/studienrecht/ ).
Die Klausuren finden am 01.06.2021 von 10:00 bis 11:00 Uhr und am 15.06.2021 von 10:00 bis 11:00 Uhr statt. Es darf eine aktuelle Gesetzesausgabe bei den Klausuren verwendet werden.Es besteht Anwesenheitspflicht bei dieser Lehrveranstaltung. Zweimaliges unentschuldigtes Fernbleiben wird toleriert.
Unentschuldigtes Fernblieben in der ersten Einheit führt zu einer Abmeldung (§ 10 Abs 6 erster Satz der Satzung der Universität Wien, http://satzung.univie.ac.at/studienrecht/ ).
Prüfungsstoff
Grundlagen des Allgemeinen Teils I sowie ausgewählte Delikte aus dem Besonderen Teil I (insbesondere Delikte gegen Leib und Leben und Vermögensdelikte).
Literatur
Eine Übersicht der Lernbehelfe finden Sie auf der Institutshomepage:
https://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/.
https://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:12
In der Anfängerübung wird die Falllösungstechnik anhand strafrechtlicher Sachverhalte gemeinsam erarbeitet. Der Stoff beschränkt sich auf ausgewählte Probleme aus dem Allgemeinen Teil 1 (AT 1) und dem Besonderen Teil 1 (BT 1). Es wird zunächst eine Einführung und Überblick über das Strafrecht gegeben. In weiterer Folge wird der Deliktsaufbau und die strafrechtliche Falllösungstechnik erarbeitet. Es werden Fälle mündlich in den Einheiten besprochen. Vor den Einheiten werden die Fälle auf der Lernplattform Moodle zur Verfügung gestellt.
Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit!