Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030599 SE Insolvenzrecht aus Sicht der Banken (2024W)

für Diplomand:innen und Dissertant:innen

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

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Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Freitag 13.12. 09:00 - 18:00 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Das Seminar richtet sich an Kolleginnen und Kollegen mit verstärktem Interesse am Insolvenzrecht. Vorkenntnisse im Insolvenzrechts sind dazu empfehlenswert, aber keine zwingende Voraussetzung.

Das Insolvenzrecht unterliegt einem grundlegenden und schleichenden Paradigmenwechsel weg von der „mechanischen“ Gläubigerbefriedigung durch Liquidation des schuldnerischen Vermögens hin zu einer „schuldnerorientierten“ Sanierung und Restrukturierung. Schon im Vorfeld der Insolvenz haben die Akteure – namentlich der potentielle Schuldner und seine Gläubiger (bei denen es sich nicht selten um Banken handelt) und andere „Stakeholder“ – insolvenzrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen, wollen sie eine „freie“ Sanierung mit dem krisenverfangenen Schuldner wagen. Hervorzuheben ist hier das Insolvenzanfechtungsrecht, das bei der Erschließung neuer Finanzierungsmöglichkeiten deutliche Grenzen setzt. Daneben gilt es, aufsichtsrechtlichen Vorgaben, die sich an die Banken richten, Genüge zu tun.

Klar ist, dass die Rolle der Banken bei der Sanierung und Insolvenzabwicklung nicht zu überschätzt werden kann: als Finanzier, als sanierungsbegleitende Intermediäre und letztlich Dreh- und Angelpunkt in avisierten Um- und Restrukturierungsverhandlungen. Konkrete Seminarthemen werden dabei in der Vorbesprechung bekannt gegeben. Daneben sind eigene Themenvorschläge willkommen.

Ziele:
Vertiefung methodischer Kenntnisse im rechtswissenschaftlichen Arbeiten; Vertiefung des theoretischen und praktischen Wissens im Bereich des Insolvenz- und Sanierungsrechts sowie anliegender Rechtsbereiche (insb des Zivilrechts: Kreditsicherungsrecht, Vertragsgestaltung); Entwicklung und Erprobung kritischen Denkens und der Argumentationsfähigkeit; Stärkung der Fähigkeit zu mündlicher Präsentation und schriftlicher Bearbeitung komplexer juristischer Fragestellungen.

Methode:
Interaktiv und sokratisch in Form schriftlicher Ausarbeitung, mündlicher Präsentation und gemeinsamer Diskussion der Themen.
Themenkreise (Auswahl, nicht abschließend):
• Grenzen der Privatautonomie bei der freien Sanierung – Anfechtung, aufsichtsrechtliche Schranken
• Finanzierungskonstruktionen und ihre Abwicklung im Nahbereich der Insolvenz, Intercreditor Agreements
• Financial Covenants: Kennzahlen und Kreditmonitoring, bankenspezifische Frühwarnungsmechanismen
• Sicherheitenmanagement und -verwertung, Forderungsverkauf
• Die Bank als Sanierungsbegleiter und Sachverständige bei der Abwicklung von Restrukturierungen und Insolvenzanträgen/-verfahren
• Insolvenzanfechtung und Restrukturierungsbemühungen
• Grenzüberschreitende Restrukturierung
• Konzernszenarien – Koordination mehrerer Schuldner samt mehrerer Banken
• Haftung der Banken in Insolvenzfällen?
• Das englische Recht als (ehemaliges?) Musterrechtsordnung für Finanzierungsverträge und vorinsolvenzliche Restrukturierung? „Flucht“ in
ausländische Restrukturierungsverfahren und die Rolle der Bank(en) – Rechtswahl, COMI-Shift, …

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Alle Beiträge werden bewertet, alle Hilfsmittel sind erlaubt.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Seminararbeit von ca. 20-25 Seiten (falls die Arbeit als Diplomarbeitsseminararbeit eingereicht werden soll: mind. 50.000 Zeichen, exkl. Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis und Literaturverzeichnis)
• Kurzreferat von 15-20 Minuten, mit Handout oder Folien
• Anwesenheit während des gesamten Seminars
• Abgabe der Endfassung der Seminararbeit bis 31.1.2025
In die Seminarnote fließen mündliche (Referat, Mitarbeit während der Diskussion – auch zu den Referaten der anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer) und schriftliche Leistungen (Seminararbeit) gleichgewichtig ein. Die Diplomarbeitsseminarnote bewertet nur die schriftliche Seminararbeit.

Prüfungsstoff

Wird in der Vorbesprechung bekannt gegeben und näher erläutert.

Literatur

Wird in der Vorbesprechung bekannt gegeben und näher erläutert.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 13.09.2024 10:05