Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030605 PF Pflichtübung aus Zivilverfahrensrecht (2016W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Anmeldung:
Diese erfolgt ausschließlich unter uspace.univie.ac.at. Eine persönliche Anmeldung ist nicht möglich, insb ist eine nachträgliche Anmeldung mit E-Mail ausgeschlossen!

Bitte unterlassen Sie daher Anfragen, ob Sie nachträglich aufgenommen werden können. Möglich ist einzig ein von Interessenten selbstständig (zB über das Forum der FV-Jus) organisierter Platztausch mit jemandem, der der Übung von Prof. Konecny zugewiesen wurde.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 100 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Dienstag 11.10. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Dienstag 18.10. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Dienstag 25.10. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Dienstag 08.11. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Dienstag 15.11. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Dienstag 22.11. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Dienstag 29.11. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Dienstag 06.12. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Dienstag 13.12. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Dienstag 10.01. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Dienstag 17.01. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Dienstag 24.01. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

ACHTUNG!
Bei Lehrveranstaltungen mit prüfungsimmanentem Charakter besteht Teilnahmepflicht! Die Anwesenheit wird durch Eintrag in eine Liste nachgewiesen. Zweimaliges unentschuldigtes Fehlen (Ausnahme ist die erste Einheit) wird toleriert, beim dritten mal erfolgt die Streichung aus der Übungsliste.

Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von der Lehrveranstaltung abgemeldet. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen (auch wenn keine Leistung erbracht wurde), sofern sie sich nicht zeitgerecht abgemeldet haben oder unverzüglich nach Wegfall des Hindernisses einen wichtigen Grund für die Nichtdurchführung der Abmeldung glaubhaft machen.

Die Abmeldepflicht bis 25. November 2016 ist jedenfalls zu berücksichtigen!

Die freigewordenen Plätze nach der ersten Einheit, werden nach der Reihung der Warteliste aufgefüllt.

Inhalt
Anhand von Beispielen wird geübt, wie man zivilverfahrensrechtliche Fälle planmäßig, ökonomisch und richtig löst. Besonderes Augenmerk gilt einer systematischen und für die Teilnehmerinnen bzw Teilnehmer verständlichen Vorgangsweise. Gleichzeitig erarbeiten wir prüfungswichtige Stoffgebiete. Die Beispiele betreffen zuerst das Zivilprozessrecht, später die anderen Zivilverfahrensbereiche. Da die behandelten Gebiete im Voraus angegeben werden, können auch Hörerinnen und Hörer mit geringen Vorkenntnissen an der Lehrveranstaltung teilnehmen.

Die Übungsfälle sind spätestens eine Woche vor ihrer Besprechung auf der Homepage des Instituts zu finden (http://zvr.univie.ac.at) und im Moodle (http://moodle.univie.ac.at) zu finden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Zeugnis:
Der Anspruch auf ein Pflichtübungszeugnis besteht bei insgesamt positiver Beurteilung der am 6. Dezember 2016 und am 10. Jänner 2017 abgehaltenen Klausuren = eine Klausur zumindest mit der Note "befriedigend" oder beide Klausuren mit der Note "genügend. Die Note "genügend" erhält, wer sechs der zwölf pro Klausur vergebenen Punkte erzielt. Negative Klausurnoten bzw versäumte Klausuren können durch mündliche Mitarbeit wettgemacht werden, wobei zwei mündliche Mitarbeiten wie eine Klausur auf "genügend" gewertet werden. Mündliche Mitarbeit besteht im selbstständigen Besprechen eines Beispielsteils, nicht etwa nur im Beisteuern einzelner Fachausdrücke oder von Antworten auf einzelne Fragen. Sofern an positiven Leistungen nur entweder eine Klausur mit der Note "genügend" oder zwei positive mündliche Mitarbeiten vorliegen, kann der noch nicht erlangte Anspruch auf das Zeugnis durch ein Kolloquium zu Semesterende erworben werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16