030605 UE Übung aus Zivilverfahrensrecht (2020S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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nähere Informationen siehe zvr.univie.ac.at
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 04.02.2020 00:01 bis Di 18.02.2020 23:59
- Abmeldung bis Do 30.04.2020 23:59
Details
max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 11.03. 16:00 - 18:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 18.03. 16:00 - 18:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 25.03. 16:00 - 18:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 01.04. 16:00 - 18:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 22.04. 16:00 - 18:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 29.04. 16:00 - 18:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 06.05. 16:00 - 18:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 13.05. 16:00 - 18:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 20.05. 16:00 - 18:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle erfolgt mündlich durch Mitarbeit in Form der Besprechung von Übungsbeispielen sowie schriftlich durch Teilnahme an den Klausuren. Die Literatur als Hilfsmittel zur Vorbereitung der Beispielsbesprechung wird jeweils im Voraus bekannnt gegeben. Bei den Klausuren können alle schriftlichen Unterlagen (insbesondere Lehrbücher und die Folien mit den Musterlösungen) verwendet werden, nicht aber elektronische Hilfsmittel.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Der Anspruch auf ein Pflichtübungszeugnis besteht bei insgesamt positiver Beurteilung der Klausuren = eine Klausur zumindest mit der Note "befriedigend" oder beide Klausuren mit der Note "genügend". Die Note "genügend" erhält, wer sechs der zwölf pro Klausur vergebenen Punkte erzielt. Negative Klausurnoten bzw versäumte Klausuren können durch mündliche Mitarbeit wettgemacht werden, wobei zwei mündliche Mitarbeiten wie eine Klausur auf "genügend" gewertet werden. Mündliche Mitarbeit besteht im selbstständigen Besprechen eines Beispielsteils, nicht etwa nur im Beisteuern einzelner Fachausdrücke oder von Antworten auf einzelne Fragen. Sofern an positiven Leistungen zumindest entweder eine Klausur mit der Note "genügend" oder zwei positive mündliche Mitarbeiten vorliegen, kann der noch nicht erlangte Anspruch auf das Zeugnis durch ein Kolloquium zu Semesterende erworben werden. Dabei werden Fragen aus dem Prozessrecht gestellt (aber nicht nur zum Übungsstoff).
Prüfungsstoff
Prüfungsstoff sind die in den Übungseinheiten besprochenen Beispiele sowie die Klausurfälle.
Literatur
Gesetzestext (zB aktueller Kodex Zivilgerichtliches Verfahren)
Im Übrigen wird bei jedem Beispiel im Voraus Literatur angegeben. Generell können Sie verwenden:
zum Zivilprozessrecht:
Ballon/Nunner-Krautgasser/Schneider, Einführung in das Zivilprozessrecht13 (2018) oder
Kodek/Mayr, Zivilprozessrecht4 (2018)
zum Außerstreitverfahrensrecht:
Klicka/Oberhammer/Domej, Außerstreitverfahren6 (2019) oder
Mayr/Fucik, Einführung in die Verfahren außer Streitsachen2 (2019)
zum Exekutionsrecht und einstweiliger Rechtsschutz:
Neumayr/Nunner-Krautgasser, Exekutionsrecht4 (2018)
zum Insolvenzrecht:
Dellinger/Oberhammer/Koller, Insolvenzrecht4 (2018) oder
Fink, Insolvenzrecht (2017) oder
Kodek, Insolvenzrecht2 (2019) oder
Rechberger/Seeber/Thurner, Insolvenzrecht3 (2018)
Im Übrigen wird bei jedem Beispiel im Voraus Literatur angegeben. Generell können Sie verwenden:
zum Zivilprozessrecht:
Ballon/Nunner-Krautgasser/Schneider, Einführung in das Zivilprozessrecht13 (2018) oder
Kodek/Mayr, Zivilprozessrecht4 (2018)
zum Außerstreitverfahrensrecht:
Klicka/Oberhammer/Domej, Außerstreitverfahren6 (2019) oder
Mayr/Fucik, Einführung in die Verfahren außer Streitsachen2 (2019)
zum Exekutionsrecht und einstweiliger Rechtsschutz:
Neumayr/Nunner-Krautgasser, Exekutionsrecht4 (2018)
zum Insolvenzrecht:
Dellinger/Oberhammer/Koller, Insolvenzrecht4 (2018) oder
Fink, Insolvenzrecht (2017) oder
Kodek, Insolvenzrecht2 (2019) oder
Rechberger/Seeber/Thurner, Insolvenzrecht3 (2018)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16
Bei Lehrveranstaltungen mit prüfungsimmanentem Charakter besteht Teilnahmepflicht! Die Anwesenheit wird durch Eintrag in eine Liste nachgewiesen. Zweimaliges unentschuldigtes Fehlen (Ausnahme ist die erste Einheit) wird toleriert, beim dritten mal erfolgt die Streichung aus der Übungsliste.Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von der Lehrveranstaltung abgemeldet. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen (auch wenn keine Leistung erbracht wurde), sofern sie sich nicht zeitgerecht abgemeldet haben oder unverzüglich nach Wegfall des Hindernisses einen wichtigen Grund für die Nichtdurchführung der Abmeldung glaubhaft machen.Die Abmeldepflicht bis 23.10.2018 ist jedenfalls zu berücksichtigen!Anhand von Beispielen wird geübt, wie man zivilverfahrensrechtliche Fälle planmäßig, ökonomisch und richtig löst. Besonderes Augenmerk gilt einer systematischen und für die Teilnehmer*innen verständlichen Vorgangsweise. Zugleich erarbeiten wir prüfungswichtige Stoffgebiete. Die Beispiele betreffen zuerst das Zivilprozessrecht, später die anderen Zivilverfahrensbereiche. Da die behandelten Gebiete im Voraus angegeben werden, können auch Hörer*innen mit geringen Vorkenntnissen an der Lehrveranstaltung teilnehmen.
Die Übungsfälle sind spätestens eine Woche vor ihrer Besprechung auf der Homepage des Instituts (http://zvr.univie.ac.at) und im Moodle (http://moodle.univie.ac.at) zu finden.