Universität Wien

030607 UE Anfängerpflichtübung aus Strafrecht (2016W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Donnerstag 13.10. 10:00 - 11:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 20.10. 10:00 - 11:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 27.10. 10:00 - 11:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 03.11. 10:00 - 11:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 10.11. 10:00 - 11:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 17.11. 10:00 - 11:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 24.11. 10:00 - 11:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 01.12. 10:00 - 11:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 15.12. 10:00 - 11:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 12.01. 10:00 - 11:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 19.01. 10:00 - 11:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Inhaltlich beschäftigt sich diese Anfängerpflichtübung ausschließlich mit dem materiellen Strafrecht, und zwar mit dem AT I, dem BT I und Teilen des BT II.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Es werden zwei Klausuren angeboten, wobei die Klausur mit der höheren Punkteanzahl zur Beurteilung herangezogen wird. Mit begleitender qualifizierter Mitarbeit können bis zu fünf Punkte erworben werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Mindestanforderungen:
Zur positiven Beurteilung müssen Sie auf eine von zwei angebotenen Klausuren mindestens 10 von 20 Punkten und durch Mitarbeit mindestens einen von fünf Punkten erreichen. Bitte beachten Sie auch das Limit im Abschnitt "Beurteilungsmaßstab". Es besteht Anwesenheitspflicht, ein zweimaliges unentschuldigtes Fehlen ist gestattet. Ein weiteres unentschuldigtes Fehlen führt zu einer negativen Beurteilung. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert.

Beurteilungsmaßstab:
Insgesamt können 25 Punkte (20P Klausur/5P Mitarbeit) erreicht werden. Das Limit für die positive Absolvierung beträgt 12,5 Punkte. Bitte beachten Sie auch die Mindestanforderungen sowie den Abschnitt "Art der Leistungskontrolle".

Prüfungsstoff

Fallbesprechungen

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16