030607 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2019W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Achtung: Wenn diese Lehrveranstaltung bereits positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 14.10.2019 00:01 bis Mo 11.11.2019 23:59
- Abmeldung bis Di 19.11.2019 23:59
Details
max. 70 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 18.11. 11:30 - 13:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 25.11. 11:30 - 13:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 02.12. 11:30 - 13:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 09.12. 11:30 - 13:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 16.12. 11:30 - 13:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 13.01. 09:00 - 11:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 16.01. 20:00 - 21:30 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 20.01. 09:00 - 11:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Der Stoff umfasst den Allgemeinen Teil (AT) I und den Besonderen Teil (BT) I des Strafrechts. Am Beginn werden wichtige Grundbegriffe, der Deliktsaufbau und das strafrechtliche Fallprüfungsschema erörtert. In weiterer Folge werden Fälle gemeinsam besprochen, wobei Sie zur Mitarbeit angehalten sind. Bitte bereiten Sie sich auf die jeweiligen Einheiten vor und nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit! Die zu besprechenden Fälle finden Sie rechtzeitig vor jeder Einheit auf der Lernplattform "Moodle".
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle erfolgt anhand von zwei Klausuren sowie begleitender mündlicher Mitarbeit. Sie müssen nur eine Klausur mitschreiben. Schreiben Sie beide Klausuren mit, wird die bessere Klausur zur Beurteilung herangezogen. Die letzten beiden Einheiten (13.1. und 20.1.2020 dienen als Klausurtermine). Beachten Sie, dass ein Mindestmaß an mündlicher Mitarbeit Voraussetzung für eine positive Beurteilung ist!
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Beurteilung erfolgt nach einem Punktesystem. In der Lehrveranstaltung können insgesamt 32 Punkte erreicht werden.
Für eine positive Beurteilung müssen Sie auf eine der zwei angebotenen Klausuren mindestens 12 von möglichen 24 Punkten und durch mündliche Mitarbeit mindestens 2 von 8 möglichen Punkten erreichen. Insgesamt müssen jedoch mindestens 16 Punkte erreicht werden.
Es besteht Anwesenheitspflicht, ein zweimaliges unentschuldigtes Fehlen ist gestattet. Ein weiteres unentschuldigtes Fehlen führt zu einer negativen Beurteilung.
Für eine positive Beurteilung müssen Sie auf eine der zwei angebotenen Klausuren mindestens 12 von möglichen 24 Punkten und durch mündliche Mitarbeit mindestens 2 von 8 möglichen Punkten erreichen. Insgesamt müssen jedoch mindestens 16 Punkte erreicht werden.
Es besteht Anwesenheitspflicht, ein zweimaliges unentschuldigtes Fehlen ist gestattet. Ein weiteres unentschuldigtes Fehlen führt zu einer negativen Beurteilung.
Prüfungsstoff
Die Klausuren umfassen alle Themen des AT und des BT die bis zum jeweiligen Klausurtermin in der Übung be- bzw. angesprochen werden. Nicht jedes Thema kann in der Übung umfassend behandelt werden. Aspekte, die nicht im Detail erörtert werden, sind von den Studierenden im Eigenstudium zu erarbeiten.
Literatur
Empfehlungen zu AT und BT finden Sie unter
https://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/
https://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16