Universität Wien

030609 KU Kartellrecht für Fortgeschrittene (2018W)

Vertiefung und Anwendung in der Praxis

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Voraussetzung für die Teilnahme sind die Absolvierung des Kurses "Europäisches und österreichisches Kartellrecht Teil I und II" oder gleichzuhaltende Kenntnisse

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 17.10. 15:00 - 18:00 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Mittwoch 31.10. 15:00 - 18:00 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Mittwoch 14.11. 15:00 - 18:00 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Mittwoch 05.12. 15:00 - 18:00 Seminarraum SEM43 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
  • Mittwoch 09.01. 15:00 - 18:00 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Mittwoch 23.01. 15:00 - 18:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Inhalt des Kurses

Der KU Kartellrecht dient dazu, grundlegende kartellrechtliche Entscheidungen und Texte zu studieren und zu diskutieren. Diese behandeln va folgende Themenkreise:
- Zweck des Kartellrechts und ökonomische Analyse
- Kartellverbot
- Verbot des Marktmachtmissbrauchs
- Fusionskontrolle
- Rechtsdurchsetzung
- Hausdurchsuchungen

Lehr-/Lerndesign und Literatur
Sokratische Methode: Der Kurs dient zur Diskussion der im Selbststudium erarbeiteten Texte.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mitarbeit (30 %)
Referate (25 %)
Take-Home-Exam (45 %)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Voraussetzung für die Teilnahme sind gute Kenntnisse des Kartellrechts (zB durch Absolvierung der LV zum österreichischen oder/und europäischen Kartellrecht) und die Fähigkeit, mit englischsprachiger Fachliteratur zu arbeiten.

Insgesamt ist einmaliges Fernbleiben gestattet. Darüber hinausgehendes Fernbleiben führt zur negativen Beurteilung der Lehrveranstaltung. Etwaiges Fernbleiben bzw der Grund hierfür müssen nicht gesondert mitgeteilt werden.

Prüfungsstoff

Literatur

Die benötigten Materialien werden zum Download auf der Homepage bereitgestellt.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16