Universität Wien

030613 KU Geschichte des Strafrechts und des Strafverfahrensrechts (2019W)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 350 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 09.10. 08:30 - 10:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 16.10. 08:30 - 10:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 23.10. 08:30 - 10:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 30.10. 08:30 - 10:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 06.11. 08:30 - 10:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 13.11. 08:30 - 10:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 20.11. 08:30 - 10:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 27.11. 08:30 - 10:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 04.12. 08:30 - 10:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 11.12. 08:30 - 10:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 08.01. 08:30 - 10:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 15.01. 08:30 - 10:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 22.01. 08:30 - 10:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Behandelt wird die Entstehung des Strafrechts im Mittelalter, sodann dessen Entwicklung möglichst bis in das 20. Jh. hinein. Dabei wird immer auch ein Blick auf das Strafverfahren geworfen, in dem das Strafrecht zur Anwendung kommt. Auch sollen kurze Ausblicke auf die historische Kriminologie stattfinden.
Die Vorlesung wird durchgehend mit Power Point Folien begleitet, die grundsätzlich vorher auf Moodle gestellt werden, sodass sie von den Teilnehmern zuvor ausgedruckt und zur Vorlesung mitgebracht werden können.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Schriftlich: Eine Klausur und eine Ersatzklausur. An der Ersatzklausur kann nur teilnehmen, wer an der Klausur nicht teilgenommen hat oder die Klausur mit „ungenügend“ bewertet wurde. Wer beide Klausuren nicht mitschreibt, wird nicht benotet!

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Neben der regelmäßigen Anwesenheit, die Teilnahme an der Klausur bzw. Ersatzklausur!

Prüfungsstoff

Der Stoff, der in den Vorlesungen jeweils bis zur Klausur behandelt wurde.

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16