Universität Wien

030614 PF Pflichtübung aus Zivilverfahrensrecht (2016S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 80 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Klausurtermine:
1. Klausur: 6.5.2016
2. Klausur: 29.5.2016

  • Freitag 18.03. 17:00 - 19:15 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 08.04. 17:00 - 19:15 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 15.04. 17:00 - 19:15 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 22.04. 17:00 - 19:15 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 29.04. 17:00 - 19:15 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 06.05. 17:00 - 19:15 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 13.05. 17:00 - 19:15 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 20.05. 17:00 - 19:15 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 27.05. 17:00 - 19:15 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 03.06. 17:00 - 19:15 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Anhand von Beispielen wird geübt, wie man zivilverfahrensrechtliche Fälle planmäßig, ökonomisch und richtig löst. Besonderes Augenmerk gilt einer systematischen und verständlichen Vorgangsweise. Gleichzeitig erarbeiten wir prüfungswichtige Stoffgebiete. Die Beispiele betreffen zuerst das Zivilprozessrecht, später die anderen Zivilverfahrensbereiche. Da die behandelten Sachgebiete im Voraus angegeben werden, können auch Hörer mit geringeren Vorkenntnissen an der Lehrveranstaltung teilnehmen, zumal in der Anfangsphase die entsprechenden Bestimmungen und Literatur zur Vorbereitung angeführt werden. Eine umfassende Vorbereitung ist freilich unumgänglich, zumal das Niveau laufend gesteigert wird und die PÜ als anspruchsvoll gilt.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Zeugnis und Mindestanforderungen:
Der Anspruch auf ein Pflichtübungszeugnis besteht bei regelmäßiger Anwesenheit und bei positiver Beurteilung beider Klausuren. Eine negative Klausurnote kann durch mündliche (positive) Mitarbeit wettgemacht werden. Bei beiden Klausuren besteht unabdingbare Anwesenheitspflicht. Versäumte Klausuren können leider nicht nachgeholt werden; es gibt keine Ersatzklausuren! Die Anwesenheit wird regelmäßig kontrolliert. Ein einmaliges Fernbleiben (außerhalb der Klausurzeiten) wird toleriert (beachte allerdings die automatische Abmeldung, wenn der Teilnehmer in der ersten Stunde ohne Angabe eines wichtigen Grundes fehlt; siehe dazu oben unter "Anmeldung und Abmeldepflicht") - eine zweite Fehlstunde nur bei einem triftigen Grund, der mir rechtzeitig bekannt zu geben ist. Der Mitarbeit in der PÜ wird ein hoher Stellenwert eingeräumt. Die Teilnehmer sollten in der Lage sein, jeweils ca 15 bis 20 Minuten die zu bearbeitenden Fälle zu besprechen. Mangels freiwilliger Meldungen behalte ich mir vor, auch aufzurufen.

Art der Leistungskontrolle:
mündlich: Mitarbeit und Anwesenheitsaufruf (alle Hilfsmittel sind erlaubt)
schriftlich: Klausur (es darf eine unkommentierte Gesetzesausgabe verwendet werden)

Beitrag der einzelnen Teilleistungen:
Klausur 50% Mitarbeit 30% Anwesenheit 20%

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Nach frontaler und übersichtsartiger Darstellung der Problematik folgt das gemeinsame Lösen von Fällen, die zu Beginn des Semesters mit Hinweis auf Literatur bekannt gegeben werden. Den Teilnehmern wird vermittelt, den Sachverhalt kurz zu referieren, die Probleme zu erkennen und zu lösen. Verschiedene Lösungswege werden aufgezeigt und erarbeitet. Es besteht ausreichend Gelegenheit zur Mitarbeit und Nachfrage. Einsatz graphischer Darstellungen (Tafel).

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16