030614 UE Übung aus Zivilverfahrensrecht (2017W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Nähere Informationen und Fälle siehe zvr.univie.ac.at
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 11.09.2017 00:01 bis Di 26.09.2017 23:00
- Abmeldung bis So 15.10.2017 23:59
Details
max. 70 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Klausuren:
1. Klausur: 17.11.20172. Klausur: 1.12.2017
- Freitag 13.10. 17:00 - 19:15 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 20.10. 17:00 - 19:15 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 27.10. 17:00 - 19:15 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 03.11. 17:00 - 19:15 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 10.11. 17:00 - 19:15 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 17.11. 17:00 - 19:15 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 24.11. 17:00 - 19:15 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 01.12. 17:00 - 19:15 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 15.12. 17:00 - 19:15 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 12.01. 17:00 - 19:15 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Anhand von Beispielen wird geübt, wie man zivilverfahrensrechtliche Fälle planmäßig, ökonomisch und richtig löst. Besonderes Augenmerk gilt einer systematischen und verständlichen Vorgangsweise. Gleichzeitig erarbeiten wir prüfungswichtige Stoffgebiete. Die Beispiele betreffen zuerst das Zivilprozessrecht, später die anderen Zivilverfahrensbereiche. Da die behandelten Sachgebiete im Voraus angegeben werden, können auch Hörer mit geringeren Vorkenntnissen an der Lehrveranstaltung teilnehmen, zumal in der Anfangsphase die entsprechenden Bestimmungen und Literatur zur Vorbereitung angeführt werden. Eine umfassende Vorbereitung ist freilich unumgänglich, zumal das Niveau laufend gesteigert wird und die Übung als anspruchsvoll gilt.Nach frontaler und übersichtsartiger Darstellung der Problematik folgt das gemeinsame Lösen von Fällen, die zu Beginn des Semesters mit Hinweis auf Literatur bekannt gegeben werden. Den Teilnehmern wird vermittelt, den Sachverhalt kurz zu referieren, die Probleme zu erkennen und zu lösen. Verschiedene Lösungswege werden aufgezeigt und erarbeitet. Es besteht ausreichend Gelegenheit zur Mitarbeit und Nachfrage. Einsatz graphischer Darstellungen (Tafel).
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
mündlich: Mitarbeit und Anwesenheitsaufruf (alle Hilfsmittel sind erlaubt)
schriftlich: Klausur (es darf eine unkommentierte Gesetzesausgabe verwendet werden)Beitrag der einzelnen Teilleistungen:
Klausur 50% Mitarbeit 30% Anwesenheit 20%
schriftlich: Klausur (es darf eine unkommentierte Gesetzesausgabe verwendet werden)Beitrag der einzelnen Teilleistungen:
Klausur 50% Mitarbeit 30% Anwesenheit 20%
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Zeugnis und Mindestanforderungen:
Der Anspruch auf ein Übungszeugnis besteht bei regelmäßiger Anwesenheit und bei positiver Beurteilung beider Klausuren. Eine negative Klausurnote kann durch mündliche (positive) Mitarbeit wettgemacht werden. Bei beiden Klausuren besteht unabdingbare Anwesenheitspflicht. Versäumte Klausuren können leider nicht nachgeholt werden; es gibt keine Ersatzklausuren! Die Anwesenheit wird regelmäßig kontrolliert. Ein einmaliges Fernbleiben (außerhalb der Klausurzeiten) wird toleriert (beachte allerdings die automatische Abmeldung, wenn der Teilnehmer in der ersten Stunde ohne Angabe eines wichtigen Grundes fehlt; siehe dazu oben unter "Anmeldung und Abmeldepflicht") - eine zweite Fehlstunde nur bei einem triftigen Grund, der mir rechtzeitig bekannt zu geben ist. Der Mitarbeit in der Übung wird ein hoher Stellenwert eingeräumt. Die Teilnehmer sollten in der Lage sein, jeweils ca 15 bis 20 Minuten die zu bearbeitenden Fälle zu besprechen. Mangels freiwilliger Meldungen behalte ich mir vor, auch aufzurufen.Anmeldung und Abmeldepflicht:Die Anmeldung für alle Pflichtübungen aus Zivilverfahrensrecht für das WS 2017/18 ist ausschließlich über U:space möglich. Eine persönliche Anmeldung in der Übung ist nicht möglich. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass alle angemeldeten und zugelassenen Hörer auch dann, wenn sie keine Klausurarbeit mitschreiben, eine - in diesem Fall negative - Note erhalten, sofern sie sich nicht bis spätestens 10.11.2017 von der Lehrveranstaltung abmelden.Die Abmeldung muss entweder persönlich in der Übungsstunde oder per E-Mail an petra.peirleitner@univie.ac.at erfolgen und NICHT über univis!Angemeldete Teilnehmer, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden vom Lehrveranstaltungsleiter automatisch abgemeldet. In einem solchen Fall ist eine Abmeldung durch den Teilnehmer daher nicht erforderlich.Studierende, die keinen Übungsplatz erhalten haben, aber auf der Warteliste stehen und nachträglich in die Übung aufgenommen werden möchten, müssen in der ersten Übungseinheit erscheinen und ihr Interesse bekunden. Diese können aufgenommen werden, wenn nach der ersten Übungseinheit Plätze frei werden. Sollte die Zahl der InteressentInnen die Zahl der freigewordenen Plätze übersteigen, wird die Aufnahme aufgrund der Reihung in der Warteliste vorgenommen.Achtung: Die Teilnehmer werden ersucht, sich auf den entsprechenden Fall/die entsprechenden Fälle des jeweiligen Termins vorzubereiten (dies gilt auch bereits für den 13.10.2017). Die Übungsfälle werden ausschließlich auf der Homepage des Instituts für Zivilverfahrensrecht veröffentlicht und sind bereits zu Semesterbeginn abrufbar.
Der Anspruch auf ein Übungszeugnis besteht bei regelmäßiger Anwesenheit und bei positiver Beurteilung beider Klausuren. Eine negative Klausurnote kann durch mündliche (positive) Mitarbeit wettgemacht werden. Bei beiden Klausuren besteht unabdingbare Anwesenheitspflicht. Versäumte Klausuren können leider nicht nachgeholt werden; es gibt keine Ersatzklausuren! Die Anwesenheit wird regelmäßig kontrolliert. Ein einmaliges Fernbleiben (außerhalb der Klausurzeiten) wird toleriert (beachte allerdings die automatische Abmeldung, wenn der Teilnehmer in der ersten Stunde ohne Angabe eines wichtigen Grundes fehlt; siehe dazu oben unter "Anmeldung und Abmeldepflicht") - eine zweite Fehlstunde nur bei einem triftigen Grund, der mir rechtzeitig bekannt zu geben ist. Der Mitarbeit in der Übung wird ein hoher Stellenwert eingeräumt. Die Teilnehmer sollten in der Lage sein, jeweils ca 15 bis 20 Minuten die zu bearbeitenden Fälle zu besprechen. Mangels freiwilliger Meldungen behalte ich mir vor, auch aufzurufen.Anmeldung und Abmeldepflicht:Die Anmeldung für alle Pflichtübungen aus Zivilverfahrensrecht für das WS 2017/18 ist ausschließlich über U:space möglich. Eine persönliche Anmeldung in der Übung ist nicht möglich. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass alle angemeldeten und zugelassenen Hörer auch dann, wenn sie keine Klausurarbeit mitschreiben, eine - in diesem Fall negative - Note erhalten, sofern sie sich nicht bis spätestens 10.11.2017 von der Lehrveranstaltung abmelden.Die Abmeldung muss entweder persönlich in der Übungsstunde oder per E-Mail an petra.peirleitner@univie.ac.at erfolgen und NICHT über univis!Angemeldete Teilnehmer, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden vom Lehrveranstaltungsleiter automatisch abgemeldet. In einem solchen Fall ist eine Abmeldung durch den Teilnehmer daher nicht erforderlich.Studierende, die keinen Übungsplatz erhalten haben, aber auf der Warteliste stehen und nachträglich in die Übung aufgenommen werden möchten, müssen in der ersten Übungseinheit erscheinen und ihr Interesse bekunden. Diese können aufgenommen werden, wenn nach der ersten Übungseinheit Plätze frei werden. Sollte die Zahl der InteressentInnen die Zahl der freigewordenen Plätze übersteigen, wird die Aufnahme aufgrund der Reihung in der Warteliste vorgenommen.Achtung: Die Teilnehmer werden ersucht, sich auf den entsprechenden Fall/die entsprechenden Fälle des jeweiligen Termins vorzubereiten (dies gilt auch bereits für den 13.10.2017). Die Übungsfälle werden ausschließlich auf der Homepage des Instituts für Zivilverfahrensrecht veröffentlicht und sind bereits zu Semesterbeginn abrufbar.
Prüfungsstoff
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16