030614 UE Übung aus Zivilverfahrensrecht (2018W)
Schwerpunkt Prüfungsvorbereitung
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Sa 08.09.2018 00:01 bis Mo 24.09.2018 23:59
- Abmeldung bis Fr 19.10.2018 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Die Übungsfälle sind auf zvr.univie.ac.at abrufbar.
Klausur: 24.1.2019- Freitag 12.10. 16:00 - 18:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Freitag 19.10. 16:00 - 18:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Freitag 09.11. 16:00 - 18:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Freitag 16.11. 16:00 - 18:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Freitag 23.11. 16:00 - 18:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Freitag 30.11. 16:00 - 18:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Freitag 07.12. 16:00 - 18:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Freitag 14.12. 16:00 - 18:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Freitag 11.01. 16:00 - 18:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Freitag 18.01. 16:00 - 18:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Donnerstag 24.01. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die Übung soll einen Überblick über den Zivilprozess geben und behandelt auch Exekutions-, Insolvenzrecht und das internationale Zivilverfahren. Sie dient auch zur Vorbereitung auf die Prüfungen von Dr. Lovrek und Dr. Rassi, weshalb sich die Vortragenden bemühen werden, den Schwerpunkt auf den prüfungsrelevanten Stoff zu legen. Die Übung steht selbstverständlich aber auch den Kandidaten anderer Prüfer offen.Anhand von Beispielen wird geübt, wie man zivilverfahrensrechtliche Fälle planmäßig, ökonomisch und richtig löst. Besonderes Augenmerk gilt einer systematischen und verständlichen Vorgangsweise. Da die behandelten Sachgebiete im Voraus angegeben werden, können auch Hörer mit geringeren Vorkenntnissen an der Lehrveranstaltung teilnehmen, zumal in der Anfangsphase die entsprechenden Bestimmungen und Literatur zur Vorbereitung angeführt werden. Eine umfassende Vorbereitung ist freilich unumgänglich, zumal das Niveau laufend gesteigert wird.Nach frontaler und übersichtsartiger Darstellung der Problematik folgt das gemeinsame Lösen von mehreren, kurzen Fällen, die rechtzeitig mit HInweis auf Literatur bekannt gegeben werden. Den Teilnehmern wird vermittelt, den Sachverhalt kurz zu referieren, die Probleme zu erkennen und zu lösen. Verschiedene Lösungswege werden aufgezeigt und erarbeitet. Es besteht ausreichend Gelegenheit zur Mitarbeit und Nachfrage. Einsatz graphischer Darstellungen (Tafel).
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
mündlich: Anwesenheitsaufruf/Unterschriftsliste und Mitarbeit (alle Hilfsmittel sind erlaubt)schriftlich: Klausur (es darf eine unkommentierte Gesetzesausgabe verwendet werden)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Der Anspruch auf ein Übungszeugnis besteht bei regelmäßiger Anwesenheit und bei positiver Beurteilung der Klausur. Die negative Klausurnote kann durch eine sehr gute mündliche (positive) Mitarbeit wettgemacht werden. Bei der Klausur besteht unabdingbare Anwesenheitspflicht. Die versäumte Klausur kann leider nicht nachgeholt werden; es gibt keine Ersatzklausur! Die Anwesenheit wird regelmäßig kontrolliert. Ein einmaliges Fernbleiben wird toleriert (beachte allerdings die automatische Abmeldung, wenn der Teilnehmer in der ersten Stunde ohne Angabe eines wichtigen Grundes fehlt; siehe dazu unten) - eine zweite Fehlstunde nur bei einem triftigen Grund, der rechtzeitig bekannt zu geben ist. Der Mitarbeit in der Übung wird ein hoher Stellenwert eingeräumt. Die Teilnehmer sollten in der Lage sein, die zu bearbeitenden Fälle zu analysieren, die Probleme zu erkennen und nach Möglichkeit zu lösen.Beitrag der einzelnen Teilleistungen:
Klausur 40% Mitarbeit 40% Anwesenheit 20%Anmeldung und Abmeldepflicht:Die Anmeldung für alle Übungen aus Zivilverfahrensrecht für das Wintersemester 2018/19 ist ausschließlich über U:space möglich. Eine persönliche Anmeldung in der Übung ist nicht möglich. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass alle angemeldeten und zugelassenen Hörer auch dann, wenn sie keine Klausurarbeit mitschreiben, eine - in diesem Fall negative - Note erhalten, sofern sie sich nicht bis spätestens 9.11.2018 von der Lehrveranstaltung abmelden.Die Abmeldung muss entweder persönlich in der Übungsstunde oder per E-Mail an petra.peirleitner@univie.ac.at erfolgen und NICHT über univis!Angemeldete Teilnehmer, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden vom Lehrveranstaltungsleiter automatisch abgemeldet. In einem solchen Fall ist eine Abmeldung durch den Teilnehmer daher nicht erforderlich. Die freiwerdenden Plätze werden nach Maßgabe des für die Aufnahme in die Lehrveranstaltung geltenden Verfahrens vergeben.Studierende, die keinen Übungsplatz erhalten haben, aber auf der Warteliste stehen und nachträglich in die Übung aufgenommen werden möchten, müssen in der ersten Übungseinheit erscheinen und ihr Interesse bekunden. Diese können aufgenommen werden, wenn nach der ersten Übungseinheit Plätze frei werden. Sollte die Zahl der InteressentInnen die Zahl der freigewordenen Plätze übersteigen, wird die Aufnahme aufgrund der Reihung in der Warteliste vorgenommen.Achtung: Die Teilnehmer werden ersucht, sich auf den entsprechenden Fall/die entsprechenden Fälle des jeweiligen Termins vorzubereiten (dies gilt auch bereits für den 12.10.2018). Die Übungsfälle werden ausschließlich auf der Homepage des Instituts für Zivilverfahrensrecht veröffentlicht und sind spätestens eine Woche vor der jeweiligen Einheit abrufbar.
Klausur 40% Mitarbeit 40% Anwesenheit 20%Anmeldung und Abmeldepflicht:Die Anmeldung für alle Übungen aus Zivilverfahrensrecht für das Wintersemester 2018/19 ist ausschließlich über U:space möglich. Eine persönliche Anmeldung in der Übung ist nicht möglich. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass alle angemeldeten und zugelassenen Hörer auch dann, wenn sie keine Klausurarbeit mitschreiben, eine - in diesem Fall negative - Note erhalten, sofern sie sich nicht bis spätestens 9.11.2018 von der Lehrveranstaltung abmelden.Die Abmeldung muss entweder persönlich in der Übungsstunde oder per E-Mail an petra.peirleitner@univie.ac.at erfolgen und NICHT über univis!Angemeldete Teilnehmer, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden vom Lehrveranstaltungsleiter automatisch abgemeldet. In einem solchen Fall ist eine Abmeldung durch den Teilnehmer daher nicht erforderlich. Die freiwerdenden Plätze werden nach Maßgabe des für die Aufnahme in die Lehrveranstaltung geltenden Verfahrens vergeben.Studierende, die keinen Übungsplatz erhalten haben, aber auf der Warteliste stehen und nachträglich in die Übung aufgenommen werden möchten, müssen in der ersten Übungseinheit erscheinen und ihr Interesse bekunden. Diese können aufgenommen werden, wenn nach der ersten Übungseinheit Plätze frei werden. Sollte die Zahl der InteressentInnen die Zahl der freigewordenen Plätze übersteigen, wird die Aufnahme aufgrund der Reihung in der Warteliste vorgenommen.Achtung: Die Teilnehmer werden ersucht, sich auf den entsprechenden Fall/die entsprechenden Fälle des jeweiligen Termins vorzubereiten (dies gilt auch bereits für den 12.10.2018). Die Übungsfälle werden ausschließlich auf der Homepage des Instituts für Zivilverfahrensrecht veröffentlicht und sind spätestens eine Woche vor der jeweiligen Einheit abrufbar.
Prüfungsstoff
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16