Universität Wien

030614 UE Übung aus Zivilverfahrensrecht (2019S)

Schwerpunkt Prüfungsvorbereitung

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Achtung: Die Einheit am 22.3.2019 entfällt und wird am 8.4.2019, 17.00 - 19.15 Uhr, U13 nachgeholt.

Klausurtermine: 12.4. und 10.5.2019

Nähere Informationen und Übungsfälle siehe: https://zvr.univie.ac.at

  • Freitag 08.03. 17:00 - 19:15 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 15.03. 17:00 - 19:15 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 29.03. 17:00 - 19:15 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 05.04. 17:00 - 19:15 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 08.04. 17:00 - 19:15 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 12.04. 17:00 - 19:15 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 03.05. 17:00 - 19:15 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 10.05. 17:00 - 19:15 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 17.05. 17:00 - 19:15 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 24.05. 17:00 - 19:15 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziele und die Inhalte der Beispielen wird geübt, wie man zivilverfahrensrechtliche Fälle planmäßig, ökonomisch und richtig löst. Besonderes Augenmerk gilt einer systematischen und verständlichen Vorgangsweise. Gleichzeitig erarbeiten wir prüfungswichtige Stoffgebiete. Die Beispiele betreffen zuerst das Zivilprozessrecht, später die anderen Zivilverfahrensbereiche. Da die behandelten Sachgebiete im Voraus angegeben werden, können auch Hörer mit geringeren Vorkenntnissen an der Lehrveranstaltung teilnehmen, zumal in der Anfangsphase die entsprechenden Bestimmungen und Literatur zur Vorbereitung angeführt werden. Eine umfassende Vorbereitung ist freilich unumgänglich, zumal das Niveau laufend gesteigert wird und die Übung als anspruchsvoll gilt.

Nach frontaler und übersichtsartiger Darstellung der Problematik folgt das gemeinsame Lösen von Fällen, die zu Beginn des Semesters mit Hinweis auf Literatur bekannt gegeben werden. Den Teilnehmern wird vermittelt, den Sachverhalt kurz zu referieren, die Probleme zu erkennen und zu lösen. Verschiedene Lösungswege werden aufgezeigt und erarbeitet. Es besteht ausreichend Gelegenheit zur Mitarbeit und Nachfrage. Einsatz graphischer Darstellungen (Tafel).

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

mündlich: Mitarbeit und Anwesenheitsaufruf (alle Hilfsmittel sind erlaubt)
schriftlich: Klausur (es darf eine unkommentierte Gesetzesausgabe verwendet werden)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Der Anspruch auf ein Übungszeugnis besteht bei regelmäßiger Anwesenheit und bei positiver Beurteilung beider Klausuren. Eine negative Klausurnote kann durch mündliche (positive) Mitarbeit wettgemacht werden. Bei beiden Klausuren besteht unabdingbare Anwesenheitspflicht. Versäumte Klausuren können leider nicht nachgeholt werden; es gibt keine Ersatzklausuren! Die Anwesenheit wird regelmäßig kontrolliert. Ein einmaliges Fernbleiben (außerhalb der Klausurzeiten) wird toleriert (beachte allerdings die automatische Abmeldung, wenn der Teilnehmer in der ersten Stunde ohne Angabe eines wichtigen Grundes fehlt; siehe dazu unten) - eine zweite Fehlstunde nur bei einem triftigen Grund, der mir rechtzeitig bekannt zu geben ist. Der Mitarbeit in der Übung wird ein hoher Stellenwert eingeräumt. Die Teilnehmer sollten in der Lage sein, jeweils ca 15 bis 20 Minuten die zu bearbeitenden Fälle zu besprechen. Mangels freiwilliger Meldungen behalte ich mir vor, auch aufzurufen.

Beitrag der einzelnen Teilleistungen: Klausur 50% Mitarbeit 30% Anwesenheit 20%

Anmeldung und Abmeldepflicht:

Die Anmeldung für alle Übungen aus Zivilverfahrensrecht für das Sommersemester 2019 ist ausschließlich über U:space möglich. Eine persönliche Anmeldung in der Übung ist nicht möglich. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass alle angemeldeten und zugelassenen Hörer auch dann, wenn sie keine Klausurarbeit mitschreiben, eine - in diesem Fall negative - Note erhalten, sofern sie sich nicht bis spätestens 5.4.2019 von der Lehrveranstaltung abmelden.

Die Abmeldung muss entweder persönlich in der Übungsstunde oder per E-Mail an petra.peirleitner@univie.ac.at erfolgen und NICHT über univis!

Angemeldete Teilnehmer, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden vom Lehrveranstaltungsleiter automatisch abgemeldet. In einem solchen Fall ist eine Abmeldung durch den Teilnehmer daher nicht erforderlich. Die freiwerdenden Plätze werden nach Maßgabe des für die Aufnahme in die Lehrveranstaltung geltenden Verfahrens vergeben.

Studierende, die keinen Übungsplatz erhalten haben, aber auf der Warteliste stehen und nachträglich in die Übung aufgenommen werden möchten, müssen in der ersten Übungseinheit erscheinen und ihr Interesse bekunden. Diese können aufgenommen werden, wenn nach der ersten Übungseinheit Plätze frei werden. Sollte die Zahl der InteressentInnen die Zahl der freigewordenen Plätze übersteigen, wird die Aufnahme aufgrund der Reihung in der Warteliste vorgenommen.

Achtung: Die Teilnehmer werden ersucht, sich auf den entsprechenden Fall/die entsprechenden Fälle des jeweiligen Termins vorzubereiten (dies gilt auch bereits für den 8.3.2019). Die Übungsfälle werden ausschließlich auf der Homepage des Instituts für Zivilverfahrensrecht veröffentlicht und sind bereits zu Semesterbeginn abrufbar.

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16