Universität Wien

030617 UE Übung aus Straf- und Strafprozessrecht (2020S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 09.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 16.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 23.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 30.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 20.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 27.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 04.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 11.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 18.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 25.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ablauf und Inhalte: Die Übung beginnt am Mo, den 9. März 2020 und findet wöchentlich statt. Der detaillierte Programmablauf wird unter MOODLE bekanntgegeben.
Inhaltlich beschäftigt sich diese Übung mit Schwerpunkten aus dem gesamten Stoff der Modulprüfung (siehe unten Prüfungsstoff).
In den Übungseinheiten werden vornehmlich ehemalige Modulprüfungsfälle bzw Fälle auf Modulprüfungsniveau mündlich durchbesprochen. Damit soll die UE zu einer optimalen Prüfungsvorbereitung beitragen.
Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den TeilnehmerInnen daher selbstständige genaue Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet (empfohlen wird auch eine genaue Nachbereitung). Alle Angaben finden sich vor Beginn jeder Lehrveranstaltung auf MOODLE. Zur Wiederholung des durchgemachten Stoffs wird nach der Besprechung jedes einzelnen Übungsfalles eine ausgearbeitete Lösungsskizze bzw. ein Punkteschema zu dem jeweiligen Fall auf MOODLE gestellt.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

!! UPDATE !!
Prüfungsmodus Klausuren:
Es wird aufgrund der Distanzlehre eine digitale schriftliche Prüfung auf Moodle mit einem Prüfungsbogen zum Download geben (Datum und Zeit bleiben dieselben). Dabei laden Sie einen Prüfungsbogen auf Ihren eigenen Computer herunter. Im Prüfungsbogen ist ein Fall enthalten, bei dem Sie die Strafbarkeit mehrerer Personen in einem Freitext zu beurteilen haben. Innerhalb einer Stunde und 30 Minuten müssen Sie den Prüfungsbogen dann wieder hochladen. Achten Sie daher darauf, sich bis spätestens 14:50 Uhr in den Moodle-Kurs dieser Übung einzuloggen.
Da die Zuhilfenahme von Büchern etc bei der Klausur nicht kontrolliert werden kann, wird die Prüfung grundsätzlich im Open-Book Format abgehalten. Bereiten Sie sich, aufgrund der begrenzten Arbeitszeit von 1 Stunde 30 Minuten, bitte trotzdem so auf die Klausur vor, dass Sie diese ohne Hilfsmittel bewältigen können. Die Verwendung eines Kodex ist natürlich erlaubt und empfohlen!
Stoff ist der gesamte Modulprüfungsstoff.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung wie auch sonst von Ihnen selbständig und ohne Hilfe Dritter zu schreiben ist. Die abgegebenen Prüfungen werden einer Plagiatsprüfung unterzogen und es können innerhalb der Beurteilungsfrist von vier Wochen auch mündliche Nachfragen zum Stoffgebiet der Prüfung gestellt werden.

Die Leistungskontrolle besteht aus Klausurarbeit und Mitarbeit.
Es ist nur das Schreiben einer Klausur notwendig. Wollen Sie zu Übungszwecken beide Klausuren mitschreiben, so zählt die höhere Punkteanzahl.
Die Klausur wird anhand eines Punkteschemas beurteilt, das der korrigierten Klausur beigelegt und den TeilnehmerInnen zurückgegeben wird.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Es besteht Anwesenheitspflicht. Bitte beachten Sie, dass das unentschuldigte Fernbleiben angemeldeter Studierender von der ersten UE-Einheit entsprechend § 10 des neuen Satzungsteils Studienrecht zur Abmeldung von der UE führt.
Zweimaliges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert, wenn auch nicht empfohlen. Beachten Sie, dass ein weiteres unentschuldigtes Fernbleiben zu einer negativen Beurteilung führen kann. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert.
Die Note setzt sich aus der Klausurnote und aus der Benotung der Mitarbeit zusammen. Pro Klausur können 40 und müssen mindestens 20 Punkte erreicht werden. Außerdem sind mündliche Leistungen (Mitarbeit) zu erbringen (max. 10, min. 2 Mitarbeitspunkte). In einer Übungseinheit können Sie (maximal) einen Mitarbeitspunkt erlangen. Achtung! Insgesamt sind für den Zeugniserwerb 25 Punkte notwendig.
Abmeldung: Abmeldungen sind bis zur ersten Klausur möglich (selbständig online bis 13.3. oder danach bis zur 1. Klausur per E-Mail an jakob.hajszan@univie.ac.at). Erfolgt keine rechtzeitige Abmeldung, wird jedenfalls eine Note eingetragen.

Prüfungsstoff

Inhaltlich beschäftigt sich diese Übung sowohl mit dem materiellen Strafrecht als auch mit dem Strafprozessrecht, somit mit dem gesamten Stoff der Modulprüfung. Der gesamte Modulprüfungsstoff (und nicht nur, was in der Übung konkret besprochen wurde) ist daher auch Klausurgegenstand.

Literatur

Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen findet sich unter https://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/. Nehmen Sie zu jeder Übungseinheit unbedingt eine Ausgabe von StGB und StPO mit!

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16