030617 UE Übung aus Straf- und Strafprozessrecht (2020W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 08.09.2020 00:01 bis Di 22.09.2020 23:59
- Abmeldung bis Mi 14.10.2020 23:59
Details
max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Angemeldete Studierende, die in der ersten Einheit ihre Anwesenheit online nicht entsprechend kommuniziert haben, werden vom LV-Leiter abgemeldet.
Eine Abmeldung ist bis zur 1. Klausur an jakob.hajszan@univie.ac.at möglich. Melden Sie sich nicht rechtzeitig ab und/oder erbringen die erforderliche Leistung nicht, so zieht dies eine negative Beurteilung nach sich.
1. Klausur: 7. Dezember 2020
2. Klausur: 11. Jänner 2021
- Montag 12.10. 15:00 - 16:30 Digital
- Montag 19.10. 15:00 - 16:30 Digital
- Montag 09.11. 15:00 - 16:30 Digital
- Montag 16.11. 15:00 - 16:30 Digital
- Montag 23.11. 15:00 - 16:30 Digital
- Montag 30.11. 15:00 - 16:30 Digital
- Montag 07.12. 15:00 - 16:30 Digital
- Montag 14.12. 15:00 - 16:30 Digital
- Montag 11.01. 15:00 - 16:30 Digital
- Montag 18.01. 15:00 - 16:30 Digital
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle besteht aus Klausurarbeit und Mitarbeit.
Es ist nur das Schreiben einer Klausur notwendig. Wollen Sie zu Übungszwecken beide Klausuren mitschreiben, so zählt die höhere Punkteanzahl.
Bei der Klausur dürfen nur Gesetzestexte, unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §§-Angabe oder Stichwort, wie es auch im Gesetz selbst verwendet wird, sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt, ein entsprechender Vermerk im Sammelzeugnis eingetragen. Als Mindesterfordernis für ein positives Zeugnis ist noch auf die ausreichende Anwesenheit (siehe unten) hinzuweisen.
Die Klausur wird anhand eines Punkteschemas beurteilt, das der korrigierten Klausur beigelegt und den TeilnehmerInnen zurückgegeben wird.
Es ist nur das Schreiben einer Klausur notwendig. Wollen Sie zu Übungszwecken beide Klausuren mitschreiben, so zählt die höhere Punkteanzahl.
Bei der Klausur dürfen nur Gesetzestexte, unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §§-Angabe oder Stichwort, wie es auch im Gesetz selbst verwendet wird, sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt, ein entsprechender Vermerk im Sammelzeugnis eingetragen. Als Mindesterfordernis für ein positives Zeugnis ist noch auf die ausreichende Anwesenheit (siehe unten) hinzuweisen.
Die Klausur wird anhand eines Punkteschemas beurteilt, das der korrigierten Klausur beigelegt und den TeilnehmerInnen zurückgegeben wird.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Bitte beachten Sie, dass das unentschuldigte digitale Fernbleiben angemeldeter Studierender von der ersten UE-Einheit entsprechend § 10 des neuen Satzungsteils Studienrecht zur Abmeldung von der UE führt.Die Note setzt sich aus der Klausurnote und aus der Benotung der Mitarbeit zusammen. Pro Klausur können 40 und müssen mindestens 20 Punkte erreicht werden. Außerdem sind Mitarbeitsleistungen (etwa durch Ausarbeitung von Fällen) zu erbringen (max. 10, min. 2 Mitarbeitspunkte). Insgesamt sind für den Zeugniserwerb 25 Punkte notwendig.
Abmeldung: Abmeldungen sind bis zur ersten Klausur möglich (selbständig online bis 14.10. oder danach bis zur 1. Klausur per E-Mail an jakob.hajszan@univie.ac.at). Erfolgt keine rechtzeitige Abmeldung, wird jedenfalls eine Note eingetragen.
Abmeldung: Abmeldungen sind bis zur ersten Klausur möglich (selbständig online bis 14.10. oder danach bis zur 1. Klausur per E-Mail an jakob.hajszan@univie.ac.at). Erfolgt keine rechtzeitige Abmeldung, wird jedenfalls eine Note eingetragen.
Prüfungsstoff
Inhaltlich beschäftigt sich diese Übung sowohl mit dem materiellen Strafrecht als auch mit dem Strafprozessrecht, somit mit dem gesamten Stoff der Modulprüfung. Der gesamte Modulprüfungsstoff (und nicht nur, was in der Übung konkret besprochen wurde) ist daher auch Klausurgegenstand.
Literatur
Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen findet sich unter https://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/. Nehmen Sie zu jeder Übungseinheit unbedingt eine Ausgabe von StGB und StPO mit!
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:12
Inhaltlich beschäftigt sich diese Übung mit Schwerpunkten aus dem gesamten Stoff der Modulprüfung (siehe unten Prüfungsstoff).
In den Übungseinheiten werden vornehmlich ehemalige Modulprüfungsfälle bzw Fälle auf Modulprüfungsniveau durchbesprochen. Damit soll die UE zu einer optimalen Prüfungsvorbereitung beitragen.
Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den TeilnehmerInnen daher selbstständige genaue Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet (empfohlen wird auch eine genaue Nachbereitung). Alle Angaben finden sich vor Beginn jeder Lehrveranstaltung auf MOODLE. Zur Wiederholung des durchgemachten Stoffs wird nach der Besprechung jedes einzelnen Übungsfalles eine ausgearbeitete Lösungsskizze bzw. ein Punkteschema zu dem jeweiligen Fall auf MOODLE gestellt.