030625 KU Kurs aus Verfassungsrecht (2019W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 02.09.2019 00:01 bis Fr 20.09.2019 23:59
- Abmeldung bis Fr 11.10.2019 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 08.10. 10:00 - 12:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 15.10. 10:00 - 12:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 22.10. 10:00 - 12:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 05.11. 10:00 - 12:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 12.11. 10:00 - 12:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 19.11. 10:00 - 12:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 26.11. 10:00 - 12:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 03.12. 10:00 - 12:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 10.12. 10:00 - 12:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 17.12. 10:00 - 12:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 07.01. 10:00 - 12:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 14.01. 10:00 - 12:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 21.01. 10:00 - 12:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Im Rahmen der Übung werden verfassungsrechtliche Fragestellungen aus dem Gesamten Fach behandelt. Bereits erworbenes Wissen soll auf konkrete Fälle und Fragestellungen angewandt werden, dabei wird zT auch auf das Fach Verwaltungsrecht Bezug genommen. Die Übung ist primär als Vorbereitung für die Modulprüfung aus Verfassungsrecht gedacht, vermittelt aber auch grundlegende verfassungsrechtliche Inhalte, die für die Absolvierung der FÜM III wichtig sind.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle erfolgt anhand von mündlicher Mitarbeit.
Als Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzestexte nicht nur erlaubt, sondern erforderlich. Sie sind in jeder Stunde mitzunehmen.
Als Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzestexte nicht nur erlaubt, sondern erforderlich. Sie sind in jeder Stunde mitzunehmen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Für eine positive Beurteilung ist eine mündliche Mitarbeit in mindestens der Hälfte der Einheiten erforderlich. In die Beurteilung wird die im Rahmen der mündlichen Mitarbeit erbrachte Leistung einbezogen.
Prüfungsstoff
In jeder Übungseinheit werden anhand von vorher auf Moodle bereitgestellten Fällen, die vorzubereiten sind, Themenbereiche des Verfassungsrechts behandelt.
Für die Absolvierung der Übung ist es daher zweckmäßig, den gesamten Stoff des Faches schon einmal grundsätzlich gelernt zu haben und sich auf die speziellen Stoffgebiete der jeweiligen Stunde gezielt vorzubereiten.
Für die Absolvierung der Übung ist es daher zweckmäßig, den gesamten Stoff des Faches schon einmal grundsätzlich gelernt zu haben und sich auf die speziellen Stoffgebiete der jeweiligen Stunde gezielt vorzubereiten.
Literatur
Perthold-Stoitzner, Verfassungsrecht, Lernen, Üben, Wissen, 2. Auflage (2018)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16