Universität Wien

030625 PUE Übung aus Verfassungsrecht (2023S)

Schwerpunkt juristische Argumentation

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
GEMISCHT

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 46 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Zusätzlich 2 online Tests am 24.3. und 23.6.

Montag 20.03. 09:00 - 10:30 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Montag 27.03. 09:00 - 10:30 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Montag 17.04. 09:00 - 10:30 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Montag 24.04. 09:00 - 10:30 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Montag 08.05. 09:00 - 10:30 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Montag 15.05. 09:00 - 10:30 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Montag 22.05. 09:00 - 10:30 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Montag 05.06. 09:00 - 10:30 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Montag 12.06. 09:00 - 10:30 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Montag 19.06. 09:00 - 10:30 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Im Rahmen der Übung werden verfassungsrechtliche Fragestellungen aus dem gesamten Fach behandelt. Bereits erworbenes Wissen soll auf konkrete Fragestellungen angewandt werden, wobei der Schwerpunkt auf der juristischen Argumentation liegt. Die Übung ist primär als Vorbereitung für die Modulprüfung aus Verfassungsrecht gedacht, vermittelt aber auch grundlegende verfassungsrechtliche Inhalte, die für die Absolvierung der FÜM III wichtig sind.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Der Kurs ist eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung, die Leistungsanforderungen werden während des Semesters erbracht. Die Leistungskontrolle erfolgt anhand von mündlicher Mitarbeit und zwei Tests
Als Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzestexte nicht nur erlaubt, sondern erforderlich. Sie sind in jeder Stunde mitzunehmen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Anwesenheit in der ersten Einheit ist für die Teilnahme obligatorisch – bei Verhinderung ist eine Entschuldigung erforderlich, da sonst die Abmeldung von der Lehrveranstaltung erfolgt.

Montag 20.3. Einheit mit Anwesenheitspflicht bei sonstiger Abmeldung
Freitag 24.3. 1. Test online; ab 9.00 Uhr
Montag 27.3.
Montag 17.4.
Montag 24.4.
Montag 8.5.
Montag 15.5.
Montag 22.5.
Montag 5.6.
Montag 12.6.
Montag 19.6.
Freitag 23.6. 2. Test online (Wiederholungsmöglichkeit)

Für die positive Absolvierung der Übung ist die positive Absolvierung eines schriftlichen Tests (mindestens 5 Punkte) erforderlich. Eine Ersatzleistung durch dreimalige schriftliche Ausarbeitung von vorzubereitenden Fällen, bei der jeweils 2 Punkte erreicht werden können, ist möglich.
Für mündliche Mitarbeit können in den Stunden vom 20.3. bis 19.6. (10 Einheiten) bis zu drei Punkte erreicht werden.

Notenschlüssel:
00 – 19 Nicht genügend
20 – 25 Genügend
26 – 30 Befriedigend
31 – 35 Gut
36 – 40 Sehr gut

Änderung des Notenschlüssels auf Grund des Entfalls der Einheit am 5.6.:

00 – 16 Nicht genügend
17 – 22 Genügend
23 – 27 Befriedigend
28 – 32 Gut
ab 33 Sehr gut

Prüfungsstoff

In jeder Übungseinheit werden anhand von vorher auf Moodle bereitgestellten Fällen, die vorzubereiten sind, Themenbereiche des Verfassungsrechts behandelt.
Für die Absolvierung der Übung ist es erforderlich, den gesamten Stoff des Faches schon einmal grundsätzlich gelernt zu haben.

Literatur

Perthold-Stoitzner, Verfassungsrecht, Lernen, Üben, Wissen, 2. Auflage (2018)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Di 06.06.2023 09:26